Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Systems zur Hochdurchsatz-Digitalisierung von histologischen Objektträgern (OT) und ihre Bereitstellung durch Einbindung in ein vorhandenes Befundsystem (FA Nexus). Der Auftragnehmer (AN) muss die Hard- und Software liefern, die Betriebsbereitschaft des Systems beim Auftraggeber (AG) herbeiführen und den Systemservice übernehmen. Am Institut für Pathologie der UMG ist ein LIS der Firma Nexus installiert, welches auch die übergeordnete Benutzeroberfläche sein soll, über welche digitale slides verwaltet und geöffnet werden sollen. Der AN ist in Absprache mit dem AG für die notwendige Abstimmung mit der Fa. Nexus zur Integration in das Befundsystem und zur Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft verantwortlich.
Das angebotene System muss die Möglichkeit der Erfassung von Objektträgern an mehreren Orten durch mehrere Geräte, unter Vernetzung dieser Geräte zu einem übergeordneten System bieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung eines Systems zur Hochdurchsatz-Digitalisierung von histologischen Objektträgern
L18_028”
Produkte/Dienstleistungen: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Systems zur Hochdurchsatz-Digitalisierung von histologischen Objektträgern (OT) und ihre Bereitstellung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Systems zur Hochdurchsatz-Digitalisierung von histologischen Objektträgern (OT) und ihre Bereitstellung durch Einbindung in ein vorhandenes Befundsystem (FA Nexus). Der Auftragnehmer (AN) muss die Hard- und Software liefern, die Betriebsbereitschaft des Systems beim Auftraggeber (AG) herbeiführen und den Systemservice übernehmen. Am Institut für Pathologie der UMG ist ein LIS der Firma Nexus installiert, welches auch die übergeordnete Benutzeroberfläche sein soll, über welche digitale slides verwaltet und geöffnet werden sollen. Der AN ist in Absprache mit dem AG für die notwendige Abstimmung mit der Fa. Nexus zur Integration in das Befundsystem und zur Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft verantwortlich.
Das angebotene System muss die Möglichkeit der Erfassung von Objektträgern an mehreren Orten durch mehrere Geräte, unter Vernetzung dieser Geräte zu einem übergeordneten System bieten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerausrüstung für die Medizin📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsmedizin Göttingen
Georg-August-Universität
Stiftung Öffentlichen Rechts
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das angebotene System muss die Möglichkeit der Erfassung von Objektträgern an mehreren Orten durch mehrere Geräte, unter Vernetzung dieser Geräte zu einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das angebotene System muss die Möglichkeit der Erfassung von Objektträgern an mehreren Orten durch mehrere Geräte, unter Vernetzung dieser Geräte zu einem übergeordneten System bieten. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes in der Krankenversorgung haben regulatorische Aspekte (Zulassung für diagnostische Anwendungen, Zertifizierungen etc.) und Ausfallsicherheit besonders hohe Priorität. Die Erfüllung dieser Forderung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen und darzustellen.
Die Unterstützung von mindestens 7 Scannern muss möglich sein. Das Speicherkonzept der UMG sieht momentan vor, digitalisierte Schnitte zunächst für 1 Jahr zu speichern und dann zu löschen (vorgesehene Speicherkapazität 350 TB, entspricht ca. 275 Tsd. slides).
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 bis 6 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 bis 6 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver Kriterien eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Es entscheiden die Angaben zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es wird folgendes Kriterium bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
— Anzahl der wertbaren Referenzen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Bei Einzelbewerbern:
Die Angaben zum Unternehmen des Bewerbers auf dem Vordruck „Unternehmensangaben Einzelbewerber“ (Formblatt zu Anlage 01 a). Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Bei Einzelbewerbern:
Die Angaben zum Unternehmen des Bewerbers auf dem Vordruck „Unternehmensangaben Einzelbewerber“ (Formblatt zu Anlage 01 a). Der Anlage 01 a ist vom Bewerber ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens beizufügen; dieser Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse bei Absendung des Teilnahmeantrags wiedergeben und darf nicht älter als 2 Monate vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Existenznachweise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
— Bei Bewerbergemeinschaften:
Jede Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, in der die Angaben zu den Unternehmen der Mitglieder und eine Bevollmächtigung eines der Mitglieder für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung enthalten sind. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck „Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft/Vollmacht bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft“ zur Verfügung. Für jedes benannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Auszug(Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit die Bewerbergemeinschaftsmitglieder dort eingetragen sind, oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz der Bewerbergemeinschaftsmitglieder wie oben in Ziff. 3.1 a) beschrieben beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung zum Umsatz einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 06); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme) abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 03); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers, in der die Bank Auskunft gibt über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber sowie eine Erklärung abgibt, ob Auffälligkeiten insbesondere bei der Zahlung von Darlehnsraten oder bei der Einhaltung des gewährten Kontokorrentrahmens zu verzeichnen sind. Hausbank ist eine Bank, über die der Bewerber regelmäßig Bankgeschäfte abwickelt. Die Auskunft muss von einem Kreditinstitut mit Sitz in der EU (Kreditinstitut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen) stammen. Der Auftraggeber stellt dem Bewerber hierfür keinen Vordruck zur Verfügung. Die Bankerklärung muss auf dem Briefpapier der Hausbank erstellt sein, die Person des Ausstellers und dessen eigenhändige Unterschrift sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der Hausbank enthalten. Sie ist dem Teilnahmeantrag als Anlage 04 beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
“Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und...”
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 4 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber stellt für die Referenzliste einen Vordruck zur Verfügung, (Formblatt zu Anlage 05); die dortigen Hinweise sind zu beachten. Referenzen für die kein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist, werden nicht gewertet,
— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, sowie zusätzlich die Angabe der Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 07); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Der Auftraggeber stellt für den QM-Nachweis Vordrucke zur Verfügung („Qualitätsmanagement“ – Formblatt zu Anlage 08-01) die dortigen Hinweise sind zu beachten. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Formblatt in Kopie beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese auf dem Formblatt detailliert zu beschreiben. Bewerbergemeinschaften oder Bewerber, die sich privilegierter Nachunternehmer bedienen wollen haben zusätzliche Erklärungen auf einem weiteren Vordruck „Qualitätsmanagement Zusatzerklärung“ abzugeben – die dortigen Hinweise sind zu beachten (Formblatt zu Anlage 08-02),
— Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall. Liste privilegierter Nachunternehmer; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Formblatt zu Anlage 11) zur Verfügung; die dortigen Hinweise sind zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2018/S 231-527215 (2018-11-28)
Ergänzende Angaben (2019-09-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 231-527215
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-04-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-10-01 📅
Quelle: OJS 2019/S 170-415416 (2019-09-02)
Ergänzende Angaben (2019-09-30)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-10-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-11-15 📅
Quelle: OJS 2019/S 191-464110 (2019-09-30)
Ergänzende Angaben (2019-11-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-11-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-31 📅
Quelle: OJS 2019/S 223-547032 (2019-11-15)
Ergänzende Angaben (2019-12-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-02-29 📅
Quelle: OJS 2019/S 247-609345 (2019-12-19)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 231-527215
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstellung eines Systems zur Hochdurchsatz-Digitalisierung von histologischen Objektträgern”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Philips GmbH
Postanschrift: Röntgenstr. 22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 053-125895 (2020-03-12)