Beschreibung der Beschaffung
Unter dem Aspekt der Optimierung der Prozesse in Forschung und Lehre einerseits und der Attraktivierung des Universitätsstandortes in allen seinen Facetten andererseits wurden die (baulichen) Entwicklungspotentiale für die Universität untersucht und ein baulicher Masterplan entwickelt. Dieser sieht die Konzentration der Universität auf im Wesentlichen 2 Standorte vor: Verlagerung der Fakultäten 1 bis 3 (alle „Buchwissenschaften“) in den neu zu schaffenden Campus Siegen Mitte sowie Konzentration der Fakultät IV (Natur- und Ingenieurwissenschaften) und die Neuerrichtung der Fakultät V (Lebenswissenschaften) auf dem bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße. In einem ersten Schritt sollen die Bauprojekte für die Unterbringung von Elektrotechnik/ Informatik der Fakultät IV sowie die notwendigen Gebäude für die verschiedenen Disziplinen der Fakultäten I und II realisiert werden. Diese Variante bietet eine Reihe von Vorteilen in Form, Funktion, Flächennutzung sowie hinsichtlich der zeitlichen Umsetzbarkeit und wird von allen Beteiligten sowohl innerhalb der Universität aber auch von Seiten der Stadt Siegen, der regionalen Wirtschaft, der Stadtgesellschaft sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) als die optimale Perspektive angesehen.
Die zur Umsetzung notwendigen Unterlagen sind für verschiedene Organisationseinheiten der Universität Siegen in jeweils 2 Schritten zu erarbeiten:
— Schritt 1 ist die Erstellung eines genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammes,
— Schritt 2 umfasst sämtliche hochschulseitigen Arbeiten, die Grundlage einer Nutzersollvereinbarung darstellen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen (Schritt 1) sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Erarbeiten eines Funktionsschemas auf Gebäudeebene durch Beschreibung der funktionalen/ organisatorischen Zusammenhänge zwischen den Funktionseinheiten,
— Erarbeiten eines raumübergreifenden Funktionsschemas nach Funktionseinheiten durch Beschreibung der funktionalen/ organisatorischen Zusammenhänge zwischen den Funktionseinheiten,
— Definieren des Raumanforderungsprofils zur Überführung in ein späteres Raumbuch,
— Entwickeln und Abstimmen der terminlichen Vorstellung/ Ziele der Universität,
— Darstellen der Raumbezeichnungen gemäß Raumart, der Nutzung bzw. der Art der durchzuführenden Tätigkeiten, der Nutzer, der Raumnutzungscodes, der Art der Arbeitsplätze (ständige/ nicht ständige), der Zahl der Arbeitsplätze,
— Beschreiben allgemeiner Anforderungen an Gebäudestandorte,
— Zusammenstellen sämtlicher Unterlagen für die Herbeiführung der Genehmigung des Raumprogrammes und Nutzerbedarfs.
Im Rahmen der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zur Nutzersollvereinbarung (Schritt 2) sind folgende Leistungen notwendig:
— Durchführung der Bedarfserhebung mit den Nutzern (Abstimmung von Terminen, Entwicklung von Fragebögen, Führen von Interviews, Durchführung von Workshops mit der Nutzerseite),
— ferner Darstellen der Funktionsschemata/ Arbeitsabläufe in Bezug auf technische und infrastrukturelle Anforderungen, soweit bereits beschreibbar, z. B. Zugangseinschränkungen, Wartung,
— Aufstellen nutzungsspezifischer Gefährdungen, z. B. durch hinweisen auf über laborübliche Bedingungen hinausgehende spezielle Anforderungen,
— Beschreiben nutzungsbedingter Genehmigungsanforderungen, z. B. Klassifizieren nach besonderen Genehmigungsanforderungen (S1/S2/S3) im Bereich Gentechnik, Strahlenschutz etc,
— qualitative Beschreibung besonderer Raumanforderungen (Raumklima, Akustik, Erschütterung etc.),
— Beschreiben der Anforderungen an die innere und äußere Erschließung,
— Beschreibung besonderer Anforderungen hinsichtlich Art und Umfang von Werkstücken bzw. Maschinen mit Blick auf Anlieferung (Zufahrten/Türbreiten, -höhen),
— Zusammenstellen von (Nutzungs-)Art und Anzahl der Geräte,
Der AN hat die von ihm erarbeiteten Unterlagen als Grundlage für die Nutzersollvereinbarung in einem Dokument zusammenzuführen.