Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung. Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 3.3-01EU2018
Kurze Beschreibung:
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk).
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk).
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2. diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3. die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
4. die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter geladen werden,
5. die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
6. weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in den Vergabeunterlagen, die unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter geladen werden kann.
7. nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8. nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln - nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YUAK.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2. diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3. die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
5. die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
7. nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8. nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln - nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YUAK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3.300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen zwei Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk).
Unter dem Aspekt der Optimierung der Prozesse in Forschung und Lehre einerseits und der Attraktivierung des Universitätsstandortes in allen seinen Facetten andererseits wurden die (baulichen) Entwicklungspotentiale für die Universität untersucht und ein baulicher Masterplan entwickelt. Dieser sieht die Konzentration der Universität auf im Wesentlichen 2 Standorte vor: Verlagerung der Fakultäten 1 bis 3 (alle „Buchwissenschaften“) in den neu zu schaffenden Campus Siegen Mitte sowie Konzentration der Fakultät IV (Natur- und Ingenieurwissenschaften) und die Neuerrichtung der Fakultät V (Lebenswissenschaften) auf dem bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße. In einem ersten Schritt sollen die Bauprojekte für die Unterbringung von Elektrotechnik/ Informatik der Fakultät IV sowie die notwendigen Gebäude für die verschiedenen Disziplinen der Fakultäten I und II realisiert werden. Diese Variante bietet eine Reihe von Vorteilen in Form, Funktion, Flächennutzung sowie hinsichtlich der zeitlichen Umsetzbarkeit und wird von allen Beteiligten sowohl innerhalb der Universität aber auch von Seiten der Stadt Siegen, der regionalen Wirtschaft, der Stadtgesellschaft sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) als die optimale Perspektive angesehen.
Unter dem Aspekt der Optimierung der Prozesse in Forschung und Lehre einerseits und der Attraktivierung des Universitätsstandortes in allen seinen Facetten andererseits wurden die (baulichen) Entwicklungspotentiale für die Universität untersucht und ein baulicher Masterplan entwickelt. Dieser sieht die Konzentration der Universität auf im Wesentlichen 2 Standorte vor: Verlagerung der Fakultäten 1 bis 3 (alle „Buchwissenschaften“) in den neu zu schaffenden Campus Siegen Mitte sowie Konzentration der Fakultät IV (Natur- und Ingenieurwissenschaften) und die Neuerrichtung der Fakultät V (Lebenswissenschaften) auf dem bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße. In einem ersten Schritt sollen die Bauprojekte für die Unterbringung von Elektrotechnik/ Informatik der Fakultät IV sowie die notwendigen Gebäude für die verschiedenen Disziplinen der Fakultäten I und II realisiert werden. Diese Variante bietet eine Reihe von Vorteilen in Form, Funktion, Flächennutzung sowie hinsichtlich der zeitlichen Umsetzbarkeit und wird von allen Beteiligten sowohl innerhalb der Universität aber auch von Seiten der Stadt Siegen, der regionalen Wirtschaft, der Stadtgesellschaft sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) als die optimale Perspektive angesehen.
Die zur Umsetzung notwendigen Unterlagen sind für verschiedene Organisationseinheiten der Universität Siegen in jeweils zwei Schritten zu erarbeiten:
— Schritt 1 ist die Erstellung eines genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammes,
— Schritt 2 umfasst sämtliche hochschulseitigen Arbeiten, die Grundlage einer Nutzersollvereinbarung darstellen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen (Schritt 1) sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Erarbeiten eines Funktionsschemas auf Gebäudeebene durch Beschreibung der funktionalen/ organisatorischen Zusammenhänge zwischen den Funktionseinheiten,
— Erarbeiten eines raumübergreifenden Funktionsschemas nach Funktionseinheiten durch Beschreibung der funktionalen/ organisatorischen Zusammenhänge zwischen den Funktionseinheiten,
— Definieren des Raumanforderungsprofils zur Überführung in ein späteres Raumbuch,
— Entwickeln und Abstimmen der terminlichen Vorstellung/ Ziele der Universität,
— Darstellen der Raumbezeichnungen gemäß Raumart, der Nutzung bzw. der Art der durchzuführenden Tätigkeiten, der Nutzer, der Raumnutzungscodes, der Art der Arbeitsplätze (ständige/ nicht ständige), der Zahl der Arbeitsplätze,
— Beschreiben allgemeiner Anforderungen an Gebäudestandorte,
— Zusammenstellen sämtlicher Unterlagen für die Herbeiführung der Genehmigung des Raumprogrammes und Nutzerbedarfs.
Im Rahmen der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zur Nutzersollvereinbarung (Schritt 2) sind folgende Leistungen notwendig:
— Durchführung der Bedarfserhebung mit den Nutzern (Abstimmung von Terminen, Entwicklung von Fragebögen, Führen von Interviews, Durchführung von Workshops mit der Nutzerseite),
— ferner Darstellen der Funktionsschemata/ Arbeitsabläufe in Bezug auf technische und infrastrukturelle Anforderungen, soweit bereits beschreibbar, z. B. Zugangseinschränkungen, Wartung,
— Aufstellen nutzungsspezifischer Gefährdungen, z. B. durch hinweisen auf über laborübliche Bedingungen hinausgehende spezielle Anforderungen,
— Beschreiben nutzungsbedingter Genehmigungsanforderungen, z.B. Klassifizieren nach besonderen Genehmigungsanforderungen (S1/S2/S3) im Bereich Gentechnik, Strahlenschutz etc,
— Beschreiben der Anforderungen an die innere und äußere Erschließung,
— Beschreibung besonderer Anforderungen hinsichtlich Art und Umfang von Werkstücken bzw. Maschinen mit Blick auf Anlieferung (Zufahrten/Türbreiten, -höhen),
— Zusammenstellen von (Nutzungs-)Art und Anzahl der Geräte.
Der AN hat die von ihm erarbeiteten Unterlagen als Grundlage für die Nutzersollvereinbarung in einem Dokument zusammenzuführen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer wird sich nach der tatsächlichen Beratungsdauer des Projektes und wegen ggf. nachgelagerter erforderlicher Tätigkeiten richten. Die vorstehende Angabe ist daher unverbindlich.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen der Leistungsphase II sind optionale Leistungen, die der Auftraggeber nur im Falle der Genehmigung durch das Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße 2a
57076 Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars 521 EU „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ erbracht werden,
— aktueller Ausdruck aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
— aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.. Hierfür ist das Formblatt VOL 5d Eigenerklärung Mindestlohngesetz zu verwenden,
— Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, inklusive Angabe des Projektverantwortlichen, seines Stellvertreters sowie der Mitglieder des Projektteams je Leistungsabschnitt mit deren Qualifikation und Berufserfahrung (gleichlaufende und zu verwendende Formularvorlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
— Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden, inklusive Angabe des Projektverantwortlichen, seines Stellvertreters sowie der Mitglieder des Projektteams je Leistungsabschnitt mit deren Qualifikation und Berufserfahrung (gleichlaufende und zu verwendende Formularvorlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 2 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 2 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Unternehmen) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (1. Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen; 2. Erstellung von Nutzersollvereinbarungen – beides vorzugsweise in der Hochschulberatung unter den Rahmenbedingungen des nordrhein-westfälischen Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Unternehmen) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (1. Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen; 2. Erstellung von Nutzersollvereinbarungen – beides vorzugsweise in der Hochschulberatung unter den Rahmenbedingungen des nordrhein-westfälischen Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP)).
Mindeststandards:
A) Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Ziffer III.1.2 a) wird hiermit nochmals hingewiesen;
B) hinsichtlich des Kriteriums der Ziffer III.1.2 b) wird darauf folgendes hingewiesen:
Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er einen vergleichbaren Umsatz von 600 000 EUR in Summe in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017) erreicht hat. Sofern das Geschäftsjahr 2017 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 anzugeben.
Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er einen vergleichbaren Umsatz von 600 000 EUR in Summe in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017) erreicht hat. Sofern das Geschäftsjahr 2017 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 anzugeben.
Andernfalls wird keine Eignung angenommen und es erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Für Unternehmensreferenzen heißt das, sie müssen sich auf die Erbringung von Beratungsleistungen im Sinne dieses Auftragsgegenstandes beziehen. Diese müssen gegenüber vergleichbaren Objekten/ Einrichtungen erbracht worden sein und Projekterfahrung bei der Vorbereitung und Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen sowie Nutzersollvereinbarungen, d. h. z. B. Unterstützung bei der Ermittlung und Definition des Nutzbedarfs, – vorzugsweise unter den Rahmenbedingungen des nordrhein-westfälischen Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP) – umfassen.
Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Für Unternehmensreferenzen heißt das, sie müssen sich auf die Erbringung von Beratungsleistungen im Sinne dieses Auftragsgegenstandes beziehen. Diese müssen gegenüber vergleichbaren Objekten/ Einrichtungen erbracht worden sein und Projekterfahrung bei der Vorbereitung und Erstellung von Funktions- und Raumprogrammen sowie Nutzersollvereinbarungen, d. h. z. B. Unterstützung bei der Ermittlung und Definition des Nutzbedarfs, – vorzugsweise unter den Rahmenbedingungen des nordrhein-westfälischen Hochschulkonsolidierungsprogrammes (HKoP) – umfassen.
Als vergleichbar wird ein Objekt angesehen, wenn es sich um Hochschulen und Forschungseinrichtungen, jeweils mit Laborflächen, mit einer Fläche von mindestens 5 000 m
Im Hinblick auf den Umfang des Auftrags wird eine Vergleichbarkeit unterstellt, wenn der Auftragswert sich auf mindestens 200 000 EUR pro Jahr belief.
Persönliche Referenzen müssen zusätzlich die unten beschriebenen weiteren Voraussetzungen belegen. Auf die Mindestkriterien wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Leistungsinhalts, den Namen des ausführenden Standorts des Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, den Zeitraum der Leistungserbringung, die Angabe des Auftragswerts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 5 Jahre (Stichtag:01.01.2013), werden nicht gewertet.
Alle Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Leistungsinhalts, den Namen des ausführenden Standorts des Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, den Zeitraum der Leistungserbringung, die Angabe des Auftragswerts, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgeschlossen sein. Referenzen, die älter sind als 5 Jahre (Stichtag:01.01.2013), werden nicht gewertet.
Im Einzelnen:
a) Persönliche Referenzen des Projektleiters und seines Stellvertreters
Aa) Projektleiter muss über mind. 8 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Referenzen müssen verantwortliche Beratungsleistungen und zusätzlich eine projektleitende Funktion im Referenzprojekt belegen;
Bb) Stellvertreter des Projektleiters muss über mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Referenzen müssen verantwortliche Beratungsleistungen und zusätzlich in einer Referenz eine projektleitende Funktion im Referenzprojekt sowie in einer weiteren Referenz zumindest die Funktion als stellvertretender Projektleiter belegen;
Bb) Stellvertreter des Projektleiters muss über mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Referenzen müssen verantwortliche Beratungsleistungen und zusätzlich in einer Referenz eine projektleitende Funktion im Referenzprojekt sowie in einer weiteren Referenz zumindest die Funktion als stellvertretender Projektleiter belegen;
Cc) Projektmitarbeiter.
Das weitere Projektteam muss mindestens drei Mitarbeiter umfassen. Alle drei müssen über mind. 2 Jahre Berufserfahrung verfügen. Es muss eine Referenz für jedes Teammitglied vorgelegt werden. Die Referenzen müssen die Erbringung typischer Beratungsleistungen im Referenzprojekt nachweisen;
Das weitere Projektteam muss mindestens drei Mitarbeiter umfassen. Alle drei müssen über mind. 2 Jahre Berufserfahrung verfügen. Es muss eine Referenz für jedes Teammitglied vorgelegt werden. Die Referenzen müssen die Erbringung typischer Beratungsleistungen im Referenzprojekt nachweisen;
b) Unternehmensreferenzen über in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind (s. o.);
c) soweit ein Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er die jeweiligen Teilleistungen zu benennen.
Beruft sich ein Bieter für den Nachweis seiner techn. Leistungsfähigkeit auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und Namen der Nachunternehmer zu benennen.
Beruft sich ein Bieter für den Nachweis seiner techn. Leistungsfähigkeit auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und Namen der Nachunternehmer zu benennen.
Mindeststandards:
A) Hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3 a) aa – bb) – persönliche Referenzen – wird darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Projektleiter sowie dessen Stellvertreter jeweils mindestens 2 Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen;
A) Hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3 a) aa – bb) – persönliche Referenzen – wird darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Projektleiter sowie dessen Stellvertreter jeweils mindestens 2 Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen;
B) hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3 a) cc) – persönliche Referenzen – wird darauf hingewiesen, dass für jedes Teammitglied eine Referenz vorgelegt werden muss. Mehrfachbenennungen sind möglich;
C) hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3) b) – Referenzen des Unternehmens – müssen mindestens zwei mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorgewiesen werden. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters, dessen Stellvertreters oder Mitgliedern des Projektteams deckungsgleich sein.
C) hinsichtlich der Kriterien der Ziffer III.1.3) b) – Referenzen des Unternehmens – müssen mindestens zwei mit dem Vorhaben vergleichbare Referenzen innerhalb des definierten Zeitraums vorgewiesen werden. Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters, dessen Stellvertreters oder Mitgliedern des Projektteams deckungsgleich sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Von der Nettoauftragssumme werden 5 % als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann (Muster Vertragserfüllungsbürgschaft: s. Anlage 6 a).
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft für Mängelansprüche auszuführen (Muster Gewährleistungsbürgschaft: s. Anlage 6 b).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Bewertung erfolgt allein anhand der vorgelegten Referenzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge an Hand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Bewertung erfolgt allein anhand der vorgelegten Referenzen.
a) Projektleiter (Gewichtung insgesamt 40 %), davon:
Aa) Berufserfahrung (20 %).
Der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber in vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die Berufserfahrungen der Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Bb) Vergleichbare Referenzen (20 %).
Der Projektleiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Projektleiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
b) Stellvertretender Projektleiter (Gewichtung insgesamt 30 %), davon:
Aa) Berufserfahrung (15 %)
Der stellvertretende Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber in vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die Berufserfahrungen der stellvertretenden Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der stellvertretende Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber in vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die Berufserfahrungen der stellvertretenden Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Bb) vergleichbare Referenzen (15 %)
Der stellvertretende Projektleiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der stellvertretenden Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der stellvertretende Projektleiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der stellvertretenden Projektleiter der übrigen Bewerber werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
c) 3 x Projektmitarbeiter (Gewichtung zusammen 30 %, davon je Mitarbeiter 10 %), davon:
Aa) Berufserfahrung jedes einzelnen Mitarbeiters (5 %)
Der Projektmitarbeiter mit der längsten Berufserfahrung aller Bewerber in vollendeten Kalenderjahren erhält die Maximalpunktzahl. Die Berufserfahrungen der übrigen Projektmitarbeiter werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Bb) vergleichbare Referenzen jedes einzelnen Mitarbeiters (5 %).
Der Projektmitarbeiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der übrigen Projektmitarbeiter werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Projektmitarbeiter, der die Referenzen mit den in der Auftragshöhe höchsten kumulierten Werten aller Bewerber nachweisen kann, erhält die Maximalpunktzahl. Die nachgewiesenen Werte der übrigen Projektmitarbeiter werden entsprechend ins Verhältnis dazu gesetzt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2. diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3. die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
3. die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
5. die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
7. nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
7. nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8. nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
8. nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln - nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
9. Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56YUAK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Quelle: OJS 2018/S 091-206846 (2018-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 3.3-01nEU2018B
Kurze Beschreibung:
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3 300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen 2 Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk)
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3 300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen 2 Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk)
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
4) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter geladen werden;
5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
6) Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in den Vergabeunterlagen, die unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK herunter geladen werden kann;
7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben;
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln – nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird;
9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56Y71H
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben;
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln – nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird;
9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56Y71H
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3 300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen 2 Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Die Universität Siegen ist eine mittelgroße interdisziplinär ausgerichtete Hochschule mit aktuell knapp 20 000 Studierenden und 3 300 Beschäftigten in Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Zuge der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Universität Siegen soll eine bauliche Konzentration auf im Wesentlichen 2 Standorte umgesetzt werden – einmal am bisherigen Hauptstandort Adolf-Reichwein-Straße und am neu zu schaffenden Campus Siegen-Mitte. Aufgrund dieser anstehenden größeren strukturellen Änderungen, die mit umfangreichen Bauleistungen einhergehen, werden qualifizierte Beratungsleistungen benötigt. Diese umfassen auch die Erstellung von genehmigungsfähigen Funktions- und Raumprogrammen sowie auch die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung der hochschulseitigen Beiträge zu der zu erstellenden Nutzersollvereinbarung.
Weitere ausführliche Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen (Bieterleitfaden, detailliert-technisch: Leistungsbeschreibung/ Vertragswerk)
Die zur Umsetzung notwendigen Unterlagen sind für verschiedene Organisationseinheiten der Universität Siegen in jeweils 2 Schritten zu erarbeiten:
— Beschreiben nutzungsbedingter Genehmigungsanforderungen, z. B. Klassifizieren nach besonderen Genehmigungsanforderungen (S1/S2/S3) im Bereich Gentechnik, Strahlenschutz etc,
— Zusammenstellen von (Nutzungs-)Art und Anzahl der Geräte,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Name: rheform EntwicklungsManagement GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden imgesamten Verfahren streng beachtet;
2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein;
3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt deshalb die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise;
5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.6.2018, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch in Textform, mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronische Signatur hochzuladen;
7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert. Gleichzeitig wird den Bietern hiermit eine Verschwiegenheitserklärung übersandt; nach deren Unterzeichnung wird den ausgewählten Bietern das Dokument „Masterplan“ zur Verfügung gestellt;
8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben;
8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (siehe Punkt II.9 die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Außerdem werden mit den Bietern Verhandlungsgespräche führt. Auf deren Grundlage werden die verbliebenen Bieter aufgefordert werden, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben;
Der Auftraggeber behält sich unbeschadet dessen vor, den Zuschlag auch bereits auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, das – ohne weiteres Verhandeln – nach der ersten Aufforderung zur Angebotsabgabe abgegeben wird;
9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY56YUAK an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.