Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten für die Erbringung von mit dem ausgeschriebenen Leistungsbild vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren gemäß § 46 (3) VgV. Vergleichbare Leistungen sind Neubauprojekte von z. B. Schulen und weisen mindestens einen ähnlichen Komplexitätsgrad oder ein ähnliches Bauvolumen (Fläche, Kosten) auf.
Bewertungsschema:
Anzahl der Beschäftigten im Mittel 2015-2017 (Max. 3 Punkte)
Anzahl Beschäftigte über 5 -> +1 Punkt
Anzahl Beschäftigte über 10 -> +2 Punkte
Anzahl Beschäftigte über 20 -> +3 Punkte
Multiplikator: 25 (gemäß Bewertungsmatrix)
Maximal zu erreichende Punkte 75.
Dieser Punkt wird gemäß Definition kleiner- und junger Büros für diese nicht in die Bewertung einbezogen.
2) Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV.
Bewertungsschema:
Berufserfahrung d. Projektleitung
0 bis 7 Jahre 0 Punkte
7 bis 15 Jahre +1 Punkt
> 15 Jahre +2 Punkte
Multiplikator: 25 (gemäß Bewertungsmatrix)
Max. zu erreichende Punkte 50.
3) Eigenerklärung des Bieters über die Leistungsanteile, für die er evtl. Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt
Gemäß VgV.
4) Entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist je Bewerber bzw. Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung in Listenform (Anlage 3) vorzulegen, aus der die wesentlichen 3 in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren oder zumindest in Teilen ähnlichen Leistungen des Bewerbers mit Angabe der Leistungszeit und den wesentlichen Angaben zur Art der Leistung hervorgehen.
Bewertungsschema:
Maximal erreichbare Punkte 12 (siehe unten)
Multiplikator: 25 (gemäß Bewertungsmatrix)
Max. zu erreichende Punkte 300.
4.1)
Anzahl der eingereichten vergleichbaren Projekte:
Vergleichbare Projekte sind z. B. Schulen und weisen einen ähnlichen Komplexitätsgrad oder ein ähnliches Bauvolumen (Fläche, Kosten) als Neubau auf
k. A./unzureichende Übereinstimmung = 0 Punkte
1 Projekt = 1 Punkt
2 Projekte = 2 Punkte
3 Projekte = 3 Punkte
Maximal erreichbare Punkte 3
Dieser Punkt wird gemäß Definition kleiner- und junger Büros für diese nicht in die Bewertung einbezogen.
4.2)
Gesamtkosten (brutto) je eingereichtes Referenzprojekt
> 14 000 000 EUR = 3 Punkte
5 000 000 EUR – 13 999 999 EUR = 2 Punkte
< 5 000 000 EUR = 1 Punkt
Maximal erreichbare Punkte 9
Dieser Punkt wird gemäß Definition kleiner- und junger Büros für diese nicht in die Bewertung einbezogen.