Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur – technische Gebäudeausrüstung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 91 000 💰
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1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur, TGA, Los 1, Anlagengruppen nach § 53 Nr. 1 bis 3 HOAI” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Westerwaldkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Montabaur
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
Die hier maßgeblichen Leistungen sind solche der Fachplanung technische Ausrüstung für die folgenden Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HOAI:
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen 3) Lufttechnische Anlagen.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A) Raumprogramm:
Es muss die Erweiterung der Schule geplant werden. Die Vorgaben des Raumkonzeptes sind wie folgt:
1) Erweiterung um 5 Klassenräume (in qm= 5 x 60) 2. Erweiterung um 2 ganztagsspezifische Räume (in qm= 2 x 60).
B) Technische Aspekte:
Zudem müssen bestimmte Kosten bei der Kostenermittlung einkalkuliert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich dem Vertragsentwurf.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurf die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und von Architekturleistungen betreffen die Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 müssen bis Juni 2019 vollständig erbracht werden (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Oktober 2019 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis Oktober 2020 fertigzustellen (Bauende),
— die Erweiterung der Schule ist unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens im Dezember 2018 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens April 2019 fertig zu stellen und insbesondere den für die Erweiterung der Schule erforderlichen Bauantrag spätestens bis April 2019 einzureichen (Endfertigstellungstermin).
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern eine Fertigstellung der Planungsleistung nicht bis zum Ablauf der angesetzten Zeit insb. wegen Unvorhergesehenem erbracht werden konnte.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte.
Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur, TGA, Los 2, Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
Die hier maßgeblichen Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung sind die folgenden Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI:
1) Starkstromanlagen;
2) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A) Raumprogramm:
Es muss die Erweiterung der Schule geplant werden. Die Vorgaben des Raumkonzeptes sind wie folgt:
1) Erweiterung um 5 Klassenräume (in qm= 5 x 60) 2. Erweiterung um 2 ganztagsspezifische Räume (in qm= 2 x 60).
B) Technische Aspekte:
Zudem müssen bestimmte Kosten bei der Kostenermittlung einkalkuliert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich dem Vertragsentwurf.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurf die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und von Architekturleistungen betreffen die Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 müssen bis Juni 2019 vollständig erbracht werden (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Oktober 2019 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis Oktober 2020 fertigzustellen (Bauende),
— die Erweiterung der Schule ist unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens im Dezember 2018 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens April 2019 fertig zu stellen und insbesondere den für die Erweiterung der Schule erforderlichen Bauantrag spätestens bis April 2019 einzureichen (Endfertigstellungstermin).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Leistungen der Planungsleistungen zu des hier betroffenen Leistungsbildes der technischen Ausrüstung bezogen auf die jeweils für Los 1 bzw. Los 2 relevanten Anlagegruppen (Los 1: nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 HOAI; Los 2: nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
“Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je...”
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von:
Los 1: 120.000 € netto Los 2: 50 000 EUR netto.
Vergleichbar sind Leistungen der Planungsleistungen zu des hier betroffenen Leistungsbildes der technischen Ausrüstung bezogen auf die jeweils für Los 1 bzw. Los 2 relevanten Anlagegruppen (Los 1: nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 HOAI; Los 2: nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen jeweils auf der Anlage 7, d.h. Referenzen zu Planungsleistungen betreffend:
Los 1: Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 HOAI (nämlich: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanalgen, 3. Lufttechnische Anlagen);
Los 2: Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI (nämlich: 1. Starkstromanlagen, 2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/ Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2015 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2), (Anlage 9).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Los 1:
Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Los 1:
Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Die Leistungen betreffen die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 HOAI (nämlich: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanalgen, 3. Lufttechnische Anlagen),
— Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 nach § 55 Abs. 1 HOAI,
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2010 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Los 2:
Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Die Leistungen betreffen die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI (nämlich: 1. Starkstromanlagen, 2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 nach § 55 Abs. 1 HOAI,
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2010 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2. Inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es müssen über den Zeitraum von 2015 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) mindestens 3 Ingenieure dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der (in Anlage 9) benannten Beschäftigten nachzuweisen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien,...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Ingenieur zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
“1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS (ID: E72927279) herunter geladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind...”
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS (ID: E72927279) herunter geladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
d) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei KUNZ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, z. Hd. Frau RA Strauß, Mainzer Str. 108, 56068 Koblenz. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung! Nicht Öffnen! Teilnahmeantrag zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur - TGA- Los 1/Los 2“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig;
e) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1. angegebenen E-Mail-Adressen zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der unter ZifferI.1) angegebenen Kontaktstelle gestellt werden, nicht zu beantworten.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen;
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen;
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2018/S 133-303204 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur- Technische Gebäudeausrüstung”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
Die hier maßgeblichen Leistungen sind solche der Fachplanung Technische Ausrüstung für die folgenden Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HOAI:
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen 3) Lufttechnische Anlagen.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm:
Es muss die Erweiterung der Schule geplant werden. Die Vorgaben des Raumkonzeptes sind wie folgt:
1. Erweiterung um 5 Klassenräume (in qm= 5 x 60) 2. Erweiterung um 2 ganztagsspezifische Räume (in qm= 2 x 60) B. Technische Aspekte:
Zudem müssen bestimmte Kosten bei der Kostenermittlung einkalkuliert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich dem Vertragsentwurf.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurf die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und von Architekturleistungen betreffen die Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 müssen bis Juni 2019 vollständig erbracht werden (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Oktober 2019 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis Oktober 2020 fertigzustellen (Bauende),
— die Erweiterung der Schule ist unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens im Dezember 2018 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens April 2019 fertig zu stellen und insbesondere den für die Erweiterung der Schule erforderlichen Bauantrag spätestens bis April 2019 einzureichen (Endfertigstellungstermin).
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Preis
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur auf dem Grundstück Humboldtstraße 15 in 56410 Montabaur.
Die hier maßgeblichen Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind die folgenden Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 HOAI:
1) Starkstromanlagen;
2) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm:
Es muss die Erweiterung der Schule geplant werden. Die Vorgaben des Raumkonzeptes sind wie folgt:
1. Erweiterung um 5 Klassenräume (in qm= 5 x 60) 2. Erweiterung um 2 ganztagsspezifische Räume (in qm= 2 x 60) B. Technische Aspekte:
Zudem müssen bestimmte Kosten bei der Kostenermittlung einkalkuliert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich dem Vertragsentwurf.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurf die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und von Architekturleistungen betreffen die Objektplanung Gebäude.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 müssen bis Juni 2019 vollständig erbracht werden (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation),
— mit der Ausführung zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen ist spätestens im Oktober 2019 zu beginnen (Baubeginn),
— die zur Erweiterung der Schule erforderlichen Bauleistungen sind spätestens bis Oktober 2020 fertigzustellen (Bauende),
— die Erweiterung der Schule ist unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat spätestens im Dezember 2018 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens April 2019 fertig zu stellen und insbesondere den für die Erweiterung der Schule erforderlichen Bauantrag spätestens bis April 2019 einzureichen (Endfertigstellungstermin).
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Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-303204
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur, TGA, Los 1, Anlagengruppen nach § 53 Nr.”
Los-Identifikationsnummer: 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Vertragsnummer:
“Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur, TGA, Los 2, Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI Los-Nr.”
Los-Identifikationsnummer: 2
“1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS (ID: E72927279) herunter geladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind...”
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS (ID: E72927279) herunter geladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
d) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei KUNZ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, z. Hd. Frau RA Strauß, Mainzer Str. 108, 56068 Koblenz. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung! Nicht Öffnen! Teilnahmeantrag zur Erweiterung der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur – TGA- Los 1/Los 2“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
e) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1. angegebenen E-Mail-Adressen zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der unter ZifferI.1) angegebenen Kontaktstelle gestellt werden, nicht zu beantworten.
2) Bewerbergemeinschaften a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 218-499963 (2018-11-08)