Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen
Sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich in den Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
— mindestens 3 Referenzen (Wertumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und
Telefonnummer) über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (größer 3 kgO3/h pro Aggregat);
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme,
— Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz für Teilleistungen sind diese zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen des NAN zu vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen,
— Anzahl der Mitarbeiter, die über eine entsprechende Qualifikation zur Abarbeitung des Auftrags verfügen.