Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) gemäß § 33 HOAI ca. 4 470 000,-- EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1 - 5
Postort: Hofheim a. Ts.
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hochbau- und Liegenschaftsamt, Amt 66
Telefon: +49 6192201-6142📞
E-Mail: schulbau@mtk.org📧
Fax: +49 6192201-6801 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.mtk.org🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung der Steinbergschule, 65719 Hofheim, Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI
4065/722”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 –...”
Kurze Beschreibung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 439 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der in der Bekanntmachung angegebene Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorhabenbezogenes Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation vergleichbares Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-216245
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Erweiterung Steinbergschule 65719 Hofheim Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude § 34 HOAI”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Guckes & Partner Architekten mbB
Postanschrift: Obergasse 31
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6126990566📞
E-Mail: info@guckes-partner.de📧
Fax: +49 6126990568 📠
Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.guckes-kollegen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 439 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 187-423242 (2018-09-26)