Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 4065/777
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org🌏
E-Mail: hochbau@mtk.org📧
Telefon: +49 6192201-6142📞
Fax: +49 6192201-6801 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4065-777🌏
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 HOAI.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Der in den 70-ziger Jahren errichtete Schulkomplex besteht aus einem zweigeschossigen vollunterkellertem Hauptgebäude (UG; EG; OG) in dem die Klassenzimmer und die Verwaltung untergebracht sind. Weiterhin befinden sich auf dem Gelände eine Sporthalle, ein temporärer Klassentrakt in Containerbauweise, der nach Fertigstellung der Erweiterung wieder zurückgebaut wird und ein eingeschossiges Betreuungsgebäude, das mit in die Planung einbezogen werden soll. Die Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt 2 020 m
Der in den 70-ziger Jahren errichtete Schulkomplex besteht aus einem zweigeschossigen vollunterkellertem Hauptgebäude (UG; EG; OG) in dem die Klassenzimmer und die Verwaltung untergebracht sind. Weiterhin befinden sich auf dem Gelände eine Sporthalle, ein temporärer Klassentrakt in Containerbauweise, der nach Fertigstellung der Erweiterung wieder zurückgebaut wird und ein eingeschossiges Betreuungsgebäude, das mit in die Planung einbezogen werden soll. Die Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt 2 020 m
Zeitlicher angedachter Ablauf: – Planungsbeginn im Herbst 2018 – Baubeginn Sommer 2019 – Fertigstellung Neubau im Winter 2020
Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. „Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein“ (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. „Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein“ (Ausschlusskriterium).
6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Mindeststandards: Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5 u. 6
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG – EG-ABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG – EG-ABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes, bearbeitete Anlagengruppen;
b) Auftraggeber;
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach Anlagengruppen;
d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
e) Honorarzone;
f) Zeitraum der Leistungserbringung;
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
13) Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen unter 12. (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Mindeststandards: Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 - 14
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: „Ingenieur“ im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz – HIngG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. – Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: „Ingenieur“ im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz – HIngG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. – Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu § 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
Wichtung und Wertung:
— Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen(Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 73 T EUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen(Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 73 T EUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
— Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 5 %): die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 5 %): die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
— Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
— Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 10,
— Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
— Nr. 13 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 12 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS = 1 = 1, ARS = 2 = 2, ARS = 3 = 3, ARS = 4 = 4, ARS > 4 = 5,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 13 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 12 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS = 1 = 1, ARS = 2 = 2, ARS = 3 = 3, ARS = 4 = 4, ARS > 4 = 5,
— Nr. 14 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nr. 14 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber.
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 14) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert (voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 6.11.2018). Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert (voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 6.11.2018). Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
„Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.1.1-3, Nr. 1-14 verlangten Nachweisen und Erklärungen“
Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr. 1-14) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1 u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.2.2) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht.
Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr. 1-14) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1 u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.2.2) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.1.1-3, Nr. 1-14 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.1.1-3, Nr. 1-14 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o. g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Bewerbung Verhandlungsverfahren, Erweiterung Steinbergschule, Technische Ausrüstung TGA II, Einreichungstermin 23.10.2018, 10.00 Uhr“ zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform – d. h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Hochbau- und Liegenschaftsamt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o. g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Bewerbung Verhandlungsverfahren, Erweiterung Steinbergschule, Technische Ausrüstung TGA II, Einreichungstermin 23.10.2018, 10.00 Uhr“ zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform – d. h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Hochbau- und Liegenschaftsamt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 182-412340 (2018-09-19)
Ergänzende Angaben (2018-10-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Neben dem verlängerten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge - NEU: Tag: 06/11/2018, Ortszeit: 10.00 – wurden insbesondere folgende Punkte abgeändert:
— die ursprünglich bekannt gemachte Absicht, von der Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen (§ 56 Abs. 2 VgV) keinen Gebrauch zu machen, wurde aufgegeben,
— die ursprünglich bekannt gemachte Anforderung, dass der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. deren Zusage für den Auftragsfall nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist sein darf, wurde aufgegeben.
Zur vollständigen Gegenüberstellung der Berichtigungen der Bekanntmachung in alter und neuer Fassung siehe unter VII.1.2)
Neben dem verlängerten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge - NEU: Tag: 06/11/2018, Ortszeit: 10.00 – wurden insbesondere folgende Punkte abgeändert:
— die ursprünglich bekannt gemachte Absicht, von der Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen (§ 56 Abs. 2 VgV) keinen Gebrauch zu machen, wurde aufgegeben,
— die ursprünglich bekannt gemachte Anforderung, dass der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. deren Zusage für den Auftragsfall nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist sein darf, wurde aufgegeben.
Zur vollständigen Gegenüberstellung der Berichtigungen der Bekanntmachung in alter und neuer Fassung siehe unter VII.1.2)
Quelle: OJS 2018/S 200-455380 (2018-10-12)
Ergänzende Angaben (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 620 000 EUR.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Am Kreishaus 1 – 5
Postort: Hofheim a. Ts.
Neben dem verlängerten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
— Neu: Tag: 13.11.2018, Ortszeit: 10.00 – wurden insbesondere folgende Punkte abgeändert:
— Die ursprünglich bekannt gemachte Anforderung unter III.1.3), Punkt 13, das Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen unter Punkt 12 (Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) einzureichen sind, wurde aufgegeben,
— Unter II.2.9), Nr. 12 Referenzliste Bewerber wurde die Gewichtung von 15 % auf 35 % erhöht. Nr. 13 ist entfallen.
Zur vollständigen Gegenüberstellung der Berichtigungen der Bekanntmachung in alter und neuer Fassung siehe unter VII.1.2)
Neben dem verlängerten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
— Neu: Tag: 13.11.2018, Ortszeit: 10.00 – wurden insbesondere folgende Punkte abgeändert:
— Die ursprünglich bekannt gemachte Anforderung unter III.1.3), Punkt 13, das Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen unter Punkt 12 (Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) einzureichen sind, wurde aufgegeben,
— Unter II.2.9), Nr. 12 Referenzliste Bewerber wurde die Gewichtung von 15 % auf 35 % erhöht. Nr. 13 ist entfallen.
Zur vollständigen Gegenüberstellung der Berichtigungen der Bekanntmachung in alter und neuer Fassung siehe unter VII.1.2)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 – 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 – 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Quelle: OJS 2018/S 211-483262 (2018-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es wurden zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung,
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es wurden zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 117 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es wurden zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
§ 55 HOAI, Anlagengruppen, § 53 HOAI: 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen u. 6. Förderanlagen. Es wurden zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Das Verfahren war zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertete der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildete unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der in der Bekanntmachung angegebene Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig gelegen haben, erfolgte die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
Das Verfahren war zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertete der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildete unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der in der Bekanntmachung angegebene Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig gelegen haben, erfolgte die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden mit denen zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber Auftragsgespräche geführt, um durch ein Bewertungsgremium denjenigen Bieterr zu finden, der auf Grund von auf den konkreten Auftrag bezogenen Auftragskriterien sowie unter Berücksichtigung verhandelbarer Vergütungsfragen den Zuschlag erhalten soll. Für die vergleichende Bewertung der zu Verhandlungen aufgeforderten Bieter wurde die Nutzwertanalyse gewählt. Dabei wurden Auftragskriterien benannt und entsprechend ihrer Bedeutung für den Gesamtnutzen gewichtet. Die Erfüllung dieser Teilziele wurde anhand von Nutzenpunkten bewertet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl war derjenige, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Dies war der Auftragnehmer.
In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden mit denen zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber Auftragsgespräche geführt, um durch ein Bewertungsgremium denjenigen Bieterr zu finden, der auf Grund von auf den konkreten Auftrag bezogenen Auftragskriterien sowie unter Berücksichtigung verhandelbarer Vergütungsfragen den Zuschlag erhalten soll. Für die vergleichende Bewertung der zu Verhandlungen aufgeforderten Bieter wurde die Nutzwertanalyse gewählt. Dabei wurden Auftragskriterien benannt und entsprechend ihrer Bedeutung für den Gesamtnutzen gewichtet. Die Erfüllung dieser Teilziele wurde anhand von Nutzenpunkten bewertet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl war derjenige, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Dies war der Auftragnehmer.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.