Das Bewerberformblatt ist vom Bewerber vollständig und mit allen Angaben zu versehen und zu unterschreiben. Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag, mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Stelle einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt auf der unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Die Fragen werden auf der unter Ziffer I.3) genannten Kommunikationsplattform eingestellt und auch nur dort beantwortet.