Erweiterung Gesamtschule, Bodenbelagsarbeiten

Stadt Gronau

Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde die Gesamtschule Gronau errichtet. Der Schulbetrieb findet in den Räumlichkeiten der bisherigen Hermann-Gmeiner-Hauptschule im Schulzentrum Ost statt. Für die Sekundarstufe II wird nun ein Erweiterungsgebäude erstellt, das vier oberirdische Vollgeschosse und ein Untergeschoss als Teilunterkellerung umfasst. Der Auftrag umfasst die Bodenbelagsarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-29 Auftragsbekanntmachung
2018-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Referenznummer: 12/2018
Kurze Beschreibung:
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde die Gesamtschule Gronau errichtet. Der Schulbetrieb findet in den Räumlichkeiten der bisherigen Hermann-Gmeiner-Hauptschule im Schulzentrum Ost statt. Für die Sekundarstufe II wird nun ein Erweiterungsgebäude erstellt, das vier oberirdische Vollgeschosse und ein Untergeschoss als Teilunterkellerung umfasst. Der Auftrag umfasst die Bodenbelagsarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gronau
Postanschrift: Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Grünstiege 64
Postleitzahl: 48599
Postort: Gronau
Kontakt
Internetadresse: http://www.gronau.de 🌏
E-Mail: m.bensch@gronau.de 📧
Telefon: +49 256212-288 📞
Fax: +49 256212-7288 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRE957U 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRE957U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-043231
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Laut aktuellem Baustellenterminplan beginnen die Bodenbelagsarbeiten am 30.4.2018. Sie sind bis zum 11.7.2018 fertigzustellen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
— 3 700 m
— 4 120 m
— 1 910 m Holzsockelleisten liefern und einbauen,
— 140 m
— 420 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 80 Tage
Zusätzliche Informationen:
Laut aktuellem Baustellenterminplan beginnen die Bodenbelagsarbeiten am 30.4.2018. Sie sind bis zum 11.7.2018 fertigzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gesamtschule
Laubstiege 25
48599 Gronau
Baustellenzufahrt über Schützenstraße

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o. g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III 1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung haben der Bieter / die Bieterin sowie ggf. dessen bzw. deren Nachunternehmer und/oder Entleiher von Arbeitskräften, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Verpflichtungserklärungen „Tariftreue/Mindestlohn“ sowie „Frauenförderung/Beruf/Familie“ gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz – TVgG NRW nach Aufforderung innerhalb von fünf Werktagen abzugeben (§ 9 Abs. 2 TVgG). Die Muster der Erklärungen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Werden die erforderlichen Erklärungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 Abs. 5 TVgG NRW von der Wertung auszuschließen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Gronau.
Allgemeine Bauverwaltung.
Vergabestelle.
Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt.
Grünstiege 64.
48599 Gronau
Zusätzliche Informationen:
Bieter/innen und deren bevollmächtigte Personen sind bei der Angebotsöffnung gemäß § 55 Vergabeordnung - VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Internetadresse: www.gronau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYRE957U 🌏
Kontaktperson: Allgemeine Bauverwaltung – Vergabestelle
Telefon: +49 256212-460 📞
E-Mail: b.deitermann@gronau.de 📧
Fax: +49 256212-7460 📠
Land: Borken 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE957U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-3514 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 021-043231 (2018-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 100-227712
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 021-043231
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gesamtschule Laubstiege 25
Baustellenzufahrt über Schützenstraße.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-09 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE94U3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2018/S 100-227712 (2018-05-28)