Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Neuburg an der Donau
Postanschrift: Amalienstraße A 54
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtkämmerei - Vergabestelle
Telefon: +49 843155385📞
E-Mail: roland.crusius@neuburg-donau.de📧
Fax: +49 843155399 📠
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
URL: www.neuburg-donau.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung Grundschule „Am Schwalbanger“ Neuburg an der Donau – Objektplanung LPh 1-9 nach § 34 ff. HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Neuburg an der Donau beabsichtigt für die Erweiterung der Grundschule „Am Schwalbanger“ die Objektplanungsleistung zu beauftragen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Neuburg an der Donau beabsichtigt für die Erweiterung der Grundschule „Am Schwalbanger“ die Objektplanungsleistung zu beauftragen. Die Bestandsfläche von 2 362 m (Bestand) soll um 828 m für 4 Klassen sowie die Ganztagsbetreuung erweitert werden.
Der Raumbedarf wird mit 5 200 m beziffert.
Ein Raumprogramm mit den Bestands- und Erweiterungsflächen sowie ein Schreiben der Regierung von Oberbayern zur Anerkennung des Bedarfs und der Flächenbandbreiten Erweiterung liegen vor.
Die Varianten zur Erweiterung wurden noch nicht festgelegt und sind in Abstimmung mit der Tragwerks- und Brandschutz-Planung zu erarbeiten.
Termine
Planungsbeginn: September 2018.
Kosten
Für die Objektplanung wurde eine Kostenermittlung mit 2,2 Mio. EUR netto an anrechenbaren Kosten erstellt.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 303998
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 312305
1️⃣
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuburg an der Donau
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung (siehe Beschaffungsunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt (siehe Beschaffungsunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208919
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE Herle + Herrle Architekten BDA und Wilhelm Architekten
Postanschrift: Sudetenlandstraße 21
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 303 998 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 247-570411 (2018-12-20)