Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstraße 8
Postort: Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
Telefon: +49 431-599-2300📞
E-Mail: e-vergabe-fbdl@gmsh.de📧
Region: Pinneberg🏙️
URL: www.gmsh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Johann-Comenius-Schule Pinneberg
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude...”
Kurze Beschreibung
Generalplanungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 3-9,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 4-9,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.Gr. 1 bis 8, LPH 3-9,
— Brandschutzplanung,
— Baustellenkoordination.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 951 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Pinneberg plant den Neubau eines Schulgebäudes für die Johann-Comenius-Schule. Die Johann-Comenius-Schule ist eine Gemeinschaftsschule mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Pinneberg plant den Neubau eines Schulgebäudes für die Johann-Comenius-Schule. Die Johann-Comenius-Schule ist eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit ca. 800 Schülerinnen und Schülern. Es sollen 7 neue Klassenräume, sowie Differenzierungsräume, ein Medien- und Weltkunderaum, ein Raum für darstellendes Spiel sowie die erforderlichen Nebenräume geschaffen werden. In diesem Vergabeverfahren werden Generalplaner mit Erfahrungen aus ähnlichen Maßnahmen, zur Teilnahme am Wettbewerb zu folgenden Leistungsbildern aufgefordert:
Generalplanungsleistungen gemäß HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 3-9,
— Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 39 Freianlagen, LPH 4-9,
— Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 der Technischen Ausrüstung für die Anl.Gr. 1 bis 8, LPH 3-9,
— Brandschutzplanung
— Baustellenkoordination
Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 2 300 m.
Die Baukosten der KG 200 bis 600 werden mit 6 220 000 EUR netto veranschlagt.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 2 Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 3 Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 4 Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“ZK 5 mündliche Darstellung der Antworten auf die Fragen zu ZK 1 bis ZK 3/Präsentation”
Kostenkriterium (Name): ZK 1 Gesamthonorar im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 4
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenbeauftragung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-279883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: FG 2884 18 371
Titel: Erweiterung Johann-Comenius-Schule Pinneberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: rimpf Architektur
Postanschrift: Rosengang 4
Postort: Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 951 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 999300.49 💰
“Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen....”
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— die Qualität des Teilnahmeantrages einschließlich seiner Anlagen bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Formalitäten hat bei Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Einfluss auf die Auswahl der Bewerber,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
URL: http://Vergabekammerwimi.landsh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-599-1507📞
E-Mail: e-vergabe-fbdl@gmsh.de📧
Fax: +49 431-599-1510 📠
URL: http://www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 213-488900 (2018-11-05)