Hinweis: Die Leistungsbeschreibung ist aufgrund der Dateigröße unter folgendem Link frei und ohne Einschränkung abrufbar: https://download.siegburg.eu/sbs/vergabe/ILeistungsbeschreibung.zip Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Stadt Siegburg. Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss. Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Referenznummer: I-210-17-09
Kurze Beschreibung:
Hinweis: Die Leistungsbeschreibung ist aufgrund der Dateigröße unter folgendem Link frei und ohne Einschränkung abrufbar:
https://download.siegburg.eu/sbs/vergabe/ILeistungsbeschreibung.zip
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Stadt Siegburg.
Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss.
Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Stadt Siegburg.
Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss.
Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen. Informationen über den Öffnungstermin werden den Bietern gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hinweis: Die Leistungsbeschreibung ist aufgrund der Dateigröße unter folgendem Link frei und ohne Einschränkung abrufbar:
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Stadt Siegburg.
Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss.
Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden.
Hinweis: die Leistungsbeschreibung ist aufgrund der Dateigröße unter folgendem Link frei und ohne Einschränkung abrufbar:
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Kreisstadt Siegburg. Bei dem Bestandsbau handelt es sich um eine dreigeschossige Versammlungsstätte. Die Geschosse des Bestandsbaus bestehen aus einem Unter-, einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Untergeschoss erstreckt sich über die gesamte Grundfläche des Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind die Garderoben, sanitäre Einrichtungen, Umkleiden, Lagerräume und die Haustechnik untergebracht. Das Erdgeschoss beherbergt die Versammlungsstätte einschl. Bühne, Einlass, Bar, Catering mit Spülküche und einem Müllraum. Im Obergeschoss befinden sich der Oberrang der Veranstaltungshalle, Technikräume sowie ein Verwaltungsbereich. Die Bestandshalle ist für 3200 Personen inkl. Personal ausgelegt.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Kreisstadt Siegburg. Bei dem Bestandsbau handelt es sich um eine dreigeschossige Versammlungsstätte. Die Geschosse des Bestandsbaus bestehen aus einem Unter-, einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Untergeschoss erstreckt sich über die gesamte Grundfläche des Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind die Garderoben, sanitäre Einrichtungen, Umkleiden, Lagerräume und die Haustechnik untergebracht. Das Erdgeschoss beherbergt die Versammlungsstätte einschl. Bühne, Einlass, Bar, Catering mit Spülküche und einem Müllraum. Im Obergeschoss befinden sich der Oberrang der Veranstaltungshalle, Technikräume sowie ein Verwaltungsbereich. Die Bestandshalle ist für 3200 Personen inkl. Personal ausgelegt.
Der Erweiterungsbau, bestehend aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss, entsteht auf dem Grünstreifen zwischen der Bachstraße und der Bestandshalle. Der Neubau sieht eine Fortführung der Foyer-Bereiche aus dem Altbau vor. Im Erdgeschoss entsteht ein Saal für ca. 400 Personen mit einer Raumhöhe von ca. 6,0 m. Das Foyer und der Windfang einschl. Kasse erhält dieselbe Raumhöhe. Die Bar wird ergänzt und in den Neubauteil erweitert. Die vorhandene Spül- und Aufwärmküche im Bestandsgebäude wird zu einer reinen Spülküche mit 2 Spülmaschinen und einer hygienischen Unterteilung nach unrein/rein umgebaut. Im Erweiterungsbau entsteht ein Gastro-Bereich mit warmer und kalter Küche, Kühlhäusern, Getränkelager, Müll- und Pfandlager. Des Weiteren entstehen 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge. Das Zwischengeschoss befindet sich über dem Gastro-Bereich und beherbergt Verwaltungs- und Technikräume. Im 1. Obergeschoss entstehen Konferenzräume, sanitäre Einrichtungen und eine barrierefreie Toilette. Von der Obergeschossebene gelangt man in den Patio. Der Patio ist ein nicht überdachter, offener Dachgarten zwischen Neu- und Altbau.
Der Erweiterungsbau, bestehend aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss, entsteht auf dem Grünstreifen zwischen der Bachstraße und der Bestandshalle. Der Neubau sieht eine Fortführung der Foyer-Bereiche aus dem Altbau vor. Im Erdgeschoss entsteht ein Saal für ca. 400 Personen mit einer Raumhöhe von ca. 6,0 m. Das Foyer und der Windfang einschl. Kasse erhält dieselbe Raumhöhe. Die Bar wird ergänzt und in den Neubauteil erweitert. Die vorhandene Spül- und Aufwärmküche im Bestandsgebäude wird zu einer reinen Spülküche mit 2 Spülmaschinen und einer hygienischen Unterteilung nach unrein/rein umgebaut. Im Erweiterungsbau entsteht ein Gastro-Bereich mit warmer und kalter Küche, Kühlhäusern, Getränkelager, Müll- und Pfandlager. Des Weiteren entstehen 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge. Das Zwischengeschoss befindet sich über dem Gastro-Bereich und beherbergt Verwaltungs- und Technikräume. Im 1. Obergeschoss entstehen Konferenzräume, sanitäre Einrichtungen und eine barrierefreie Toilette. Von der Obergeschossebene gelangt man in den Patio. Der Patio ist ein nicht überdachter, offener Dachgarten zwischen Neu- und Altbau.
Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden. Der Bestandsbau soll während der der Errichtung des Erweiterungsbaus weiter betrieben werden.
Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden. Der Bestandsbau soll während der der Errichtung des Erweiterungsbaus weiter betrieben werden.
Dauer: 16 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53721 Siegburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
1) Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die vorgenannten Angaben sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die zur persönlichen Lage geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Mindeststandards:
Der nachzuweisende Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 6 Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung der georderten Angaben/Nachweise:
1) Angaben zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte);
2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YY0YYHP bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unabhängig von der vorstehenden Form der Nachweisführung haben alle Bieter folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise vorzulegen:
3) Angaben zur Qualifikation des Bauleiters und des stellvertretenden Bauleiters (Ausbildung, Berufsjahre, Referenzen);
4) Angaben zur Qualifikation der Objektplanung Gebäude (Referenzen);
5) Angaben zur Qualifikation der Planung Technischen Ausrüstung (Referenzen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE – ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter 235 und 236 zu verwenden.
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen gemäß Ziff. 1 aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungssicherheit (10 % der Bruttoauftragssumme)
Mängelansprüchesicherheit (5 % der Bruttoabrechnungssumme)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: 53721 Siegburg
Rathaus, 3. OG
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen. Informationen über den Öffnungstermin werden den Bietern gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A zur Verfügung gestellt.
Die Bieter haben nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber in der Zeit vom 8.10. bis 09.11.2018 Gelegenheit, den Baubereich und dessen Umgebung einschließlich des Bestandsbaus in Augenschein zu nehmen und sich über alle aus ihrer Sicht für ihre Leistungen relevanten Rahmenbedingungen erschöpfend zu informieren.
Die Bieter haben nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber in der Zeit vom 8.10. bis 09.11.2018 Gelegenheit, den Baubereich und dessen Umgebung einschließlich des Bestandsbaus in Augenschein zu nehmen und sich über alle aus ihrer Sicht für ihre Leistungen relevanten Rahmenbedingungen erschöpfend zu informieren.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Wege oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Wege oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 188-423979 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrumder Stadt Siegburg.
Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss.
Dem Auftragnehmer sind als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen worden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrumder Stadt Siegburg.
Der Erweiterungsbau besteht aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss.
Dem Auftragnehmer sind als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen worden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrumder Stadt Siegburg.
Dem Auftragnehmer sind als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen worden.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Kreisstadt Siegburg. Bei dem Bestandsbau handelt es sich um eine dreigeschossige Versammlungsstätte. Die Geschosse des Bestandsbaus bestehen aus einem Unter-, einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Untergeschoss erstreckt sich über die gesamte Grundfläche des Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind die Garderoben, sanitäre Einrichtungen, Umkleiden, Lagerräume und die Haustechnik untergebracht. Das Erdgeschoss beherbergt die Versammlungsstätte einschl. Bühne, Einlass, Bar, Catering mit Spülküche und einem Müllraum. Im Obergeschoss befinden sich der Oberrang der Veranstaltungshalle, Technikräume sowie ein Verwaltungsbereich. Die Bestandshalle ist für 3 200 Personen inkl. Personal ausgelegt.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau der bestehenden Rhein-Sieg-Halle im Zentrum der Kreisstadt Siegburg. Bei dem Bestandsbau handelt es sich um eine dreigeschossige Versammlungsstätte. Die Geschosse des Bestandsbaus bestehen aus einem Unter-, einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Untergeschoss erstreckt sich über die gesamte Grundfläche des Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind die Garderoben, sanitäre Einrichtungen, Umkleiden, Lagerräume und die Haustechnik untergebracht. Das Erdgeschoss beherbergt die Versammlungsstätte einschl. Bühne, Einlass, Bar, Catering mit Spülküche und einem Müllraum. Im Obergeschoss befinden sich der Oberrang der Veranstaltungshalle, Technikräume sowie ein Verwaltungsbereich. Die Bestandshalle ist für 3 200 Personen inkl. Personal ausgelegt.
Der Erweiterungsbau, bestehend aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss, entsteht auf dem Grünstreifen zwischen der Bachstraße und der Bestandshalle. Der Neubau sieht eine Fortführung der Foyer-Bereiche aus dem Altbau vor. Im Erdgeschoss entsteht ein Saal für ca. 400 Personen mit einer Raumhöhe von ca. 6,0 m. Das Foyer und der Windfang einschl. Kasse erhält dieselbe Raumhöhe. Die Bar wird ergänzt und in den Neubauteil erweitert. Die vorhandene Spül- und Aufwärmküche im Bestandsgebäude wird zu einer reinen Spülküche mit 2 Spülmaschinen und einer hygienischen Unterteilung nach unrein/rein umgebaut. Im Erweiterungsbau entsteht ein Gastro-Bereich mit warmer und kalter Küche, Kühlhäusern, Getränkelager, Müll-und Pfandlager. Des Weiteren entstehen 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge. Das Zwischengeschoss befindet sich über dem Gastro-Bereich und beherbergt Verwaltungs- und Technikräume. Im 1. Obergeschoss entstehen Konferenzräume, sanitäre Einrichtungen und eine barrierefreie Toilette. Von der Obergeschossebene gelangt man in den Patio. Der Patio ist ein nicht überdachter, offener Dachgarten zwischen Neu- und Altbau.
Der Erweiterungsbau, bestehend aus Erdgeschoss, Zwischengeschoss und Obergeschoss, entsteht auf dem Grünstreifen zwischen der Bachstraße und der Bestandshalle. Der Neubau sieht eine Fortführung der Foyer-Bereiche aus dem Altbau vor. Im Erdgeschoss entsteht ein Saal für ca. 400 Personen mit einer Raumhöhe von ca. 6,0 m. Das Foyer und der Windfang einschl. Kasse erhält dieselbe Raumhöhe. Die Bar wird ergänzt und in den Neubauteil erweitert. Die vorhandene Spül- und Aufwärmküche im Bestandsgebäude wird zu einer reinen Spülküche mit 2 Spülmaschinen und einer hygienischen Unterteilung nach unrein/rein umgebaut. Im Erweiterungsbau entsteht ein Gastro-Bereich mit warmer und kalter Küche, Kühlhäusern, Getränkelager, Müll-und Pfandlager. Des Weiteren entstehen 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge. Das Zwischengeschoss befindet sich über dem Gastro-Bereich und beherbergt Verwaltungs- und Technikräume. Im 1. Obergeschoss entstehen Konferenzräume, sanitäre Einrichtungen und eine barrierefreie Toilette. Von der Obergeschossebene gelangt man in den Patio. Der Patio ist ein nicht überdachter, offener Dachgarten zwischen Neu- und Altbau.
Dem Auftragnehmer sind als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen worden. Der Bestandsbau soll während der Errichtung des Erweiterungsbaus weiter betrieben werden.
Dem Auftragnehmer sind als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen worden. Der Bestandsbau soll während der Errichtung des Erweiterungsbaus weiter betrieben werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Name: Josef Klein GmbH & Co.KG
Postort: Niederkassel
Postleitzahl: 53853
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10 104 746 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 020-042254 (2019-01-25)