Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen),
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Beispielreferenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— der/s Projektleiters/in, (mind. Dipl. Ing. Architekt od. vergleichbar),
— dessen Stellvertreter/in.
Für den Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Projekten und / oder bei den Beispielreferenzen aus III.1.3.b. anzugeben.
III.1.3.b.) Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. 2 Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Schulbau“ vergleichbar sind.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild, Angabe ob Neubau oder Bestand,
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung,
— Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards),
— Angabe Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc,
— Projektleiter/in des Bewerbers,
— Angaben zur eigenen Honorierung (z. B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen,
— Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene),
— Angabe der Projekttermine (z. B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.),
— Angabe projektbezogener Kennzahlen (z. B. Fläche in m oder Volumen in m oder Anzahl Gruppen/ Plätze, etc.),
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
— Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG welches den tatsächl. Leistungsstand wiedergibt.
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
— Mittagsbetreuung,
— Verwendung natürlicher Baumaterialien frei von Schadstoffen,
— Barrierefreies Bauen / Inklusion,
— Energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen,
— Bautechnischer Brandschutz und / oder Erstellung von Brandschutznachweisen,
— Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben,
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber
Bei III.1.3.c.) kann ein Referenzprojekt ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
Geforderte Mindeststandards:
— Qualifikation des Projektleiters/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Architekt oder vgl,
— gewertet werden Referenzobjekte für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 1.1.2013 erfolgte,
— eine der beiden Referenzen zu III.1.3.b) muss ein Neubau sein,
— die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend,
— laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden,
— Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.