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Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Referenzen dienen der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber. Es handelt sich nicht um Mindestbedingungen. Gewertet werden Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre. Ausgangspunkt für die letzten 10 Jahre ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Referenzen werden berücksichtigt, wenn die LP 8 abgeschlossen ist. Die Anzahl der Referenzen ist auf 2 je Kategorie zu begrenzen. Darüber hinausgehende Angaben bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Eine Referenz kann soweit zutreffend, für mehrere Bewertungskriterien verwendet werden.
Bewertet werden:
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung und anrechenbaren Kosten der KG 300/400) von mindestens 500 T€ (brutto) mit einem Leistungsumfang LP 2-7 nach § 34 und LP 2-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach Nutzung und Bauweise des Hochbauprojektes (Betonfertigteilbauweise, Bildungsprojekt, sonstiges Hochbauprojekt),
— Referenzen für Gebäudeplanung für ein Hochbauprojekt mit anrechenbaren Kosten der KG 300/400) von insgesamt mindestens 500 T€ (brutto) mit Erbringung der LP 8 nach § 34 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften),
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung mit Einbindung von Fördermitteln von Bund und Land i. H. v. mindestens 300 T€ mit einem Mindestleistungsumfang LP 4-8 nach § 34 und LP 4-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach der Höhe der Fördermittel.
Die Referenzlisten sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
c) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen (Teilnahmeantrag):
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zu Nachunternehmen“). Die Nachunternehmen legen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Teilnahmeantrag):
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zur Eignungsleihe“). Die Unternehmen legen eine eigene EEE vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen