Das Objekt der städtischen Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll in den Jahren 2018 bis 2020 umgebaut werden. Das Objekt, ein zweigeschossiger unterkellerter Montagebau aus Betonfertigteilen in Streifenbauweise aus dem Jahr 1975, soll dafür baulich um einen Gruppenbereich für Krippenkinder mit Sanitärtrakt erweitert werden. Mit der Baumaßnahme soll ebenfalls eine energetische Aufwertung des Gebäudes verbunden sein, rückständige Unterhaltung beseitigt und die technischen Anlagen an geltende Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Geplant ist mit dem Umbau Strukturen zu schaffen, die die Umsetzung der Schwerpunktthemen Sprache und Integration ermöglichen. Für die Realisierung der Baumaßnahme hat die Stadt deshalb Fördermittel bewilligt bekommen. Die Stadt Köthen möchte nun die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung als Fachlos 1 vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: Verg.Nr. 27/18/65
Kurze Beschreibung:
Das Objekt der städtischen Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll in den Jahren 2018 bis 2020 umgebaut werden. Das Objekt, ein zweigeschossiger unterkellerter Montagebau aus Betonfertigteilen in Streifenbauweise aus dem Jahr 1975, soll dafür baulich um einen Gruppenbereich für Krippenkinder mit Sanitärtrakt erweitert werden. Mit der Baumaßnahme soll ebenfalls eine energetische Aufwertung des Gebäudes verbunden sein, rückständige Unterhaltung beseitigt und die technischen Anlagen an geltende Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Geplant ist mit dem Umbau Strukturen zu schaffen, die die Umsetzung der Schwerpunktthemen Sprache und Integration ermöglichen. Für die Realisierung der Baumaßnahme hat die Stadt deshalb Fördermittel bewilligt bekommen.
Die Stadt Köthen möchte nun die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung als Fachlos 1 vergeben.
Das Objekt der städtischen Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll in den Jahren 2018 bis 2020 umgebaut werden. Das Objekt, ein zweigeschossiger unterkellerter Montagebau aus Betonfertigteilen in Streifenbauweise aus dem Jahr 1975, soll dafür baulich um einen Gruppenbereich für Krippenkinder mit Sanitärtrakt erweitert werden. Mit der Baumaßnahme soll ebenfalls eine energetische Aufwertung des Gebäudes verbunden sein, rückständige Unterhaltung beseitigt und die technischen Anlagen an geltende Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Geplant ist mit dem Umbau Strukturen zu schaffen, die die Umsetzung der Schwerpunktthemen Sprache und Integration ermöglichen. Für die Realisierung der Baumaßnahme hat die Stadt deshalb Fördermittel bewilligt bekommen.
Die Stadt Köthen möchte nun die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung als Fachlos 1 vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-27 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 060-132663
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 56 (2) S. 2 VgV). Unvollständige und fehlende Unterlagen bedeuten gem. § 57 VgV den Ausschluss vom Verfahren.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:
Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 04 „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechts- verbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber-/Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene EEE entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemein-schaften.
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 56 (2) S. 2 VgV). Unvollständige und fehlende Unterlagen bedeuten gem. § 57 VgV den Ausschluss vom Verfahren.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:
Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 04 „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechts- verbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber-/Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene EEE entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemein-schaften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Objekt der städtischen Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll in den Jahren 2018 bis 2020 umgebaut werden. Das Objekt, ein zweigeschossiger unterkellerter Montagebau aus Betonfertigteilen in Streifenbauweise aus dem Jahr 1975, soll dafür baulich um einen Gruppenbereich für Krippenkinder mit Sanitärtrakt erweitert werden. Mit der Baumaßnahme soll ebenfalls eine energetische Aufwertung des Gebäudes verbunden sein, rückständige Unterhaltung beseitigt und die technischen Anlagen an geltende Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Geplant ist mit dem Umbau Strukturen zu schaffen, die die Umsetzung der Schwerpunktthemen Sprache und Integration ermöglichen. Für die Realisierung der Baumaßnahme hat die Stadt deshalb Fördermittel bewilligt bekommen.
Das Objekt der städtischen Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll in den Jahren 2018 bis 2020 umgebaut werden. Das Objekt, ein zweigeschossiger unterkellerter Montagebau aus Betonfertigteilen in Streifenbauweise aus dem Jahr 1975, soll dafür baulich um einen Gruppenbereich für Krippenkinder mit Sanitärtrakt erweitert werden. Mit der Baumaßnahme soll ebenfalls eine energetische Aufwertung des Gebäudes verbunden sein, rückständige Unterhaltung beseitigt und die technischen Anlagen an geltende Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Geplant ist mit dem Umbau Strukturen zu schaffen, die die Umsetzung der Schwerpunktthemen Sprache und Integration ermöglichen. Für die Realisierung der Baumaßnahme hat die Stadt deshalb Fördermittel bewilligt bekommen.
Die Stadt Köthen möchte nun die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung als Fachlos 1 vergeben.
Die Kita Löwenzahn mit den Schwerpunkten Sprache und Integration soll über das Förderprogramm Invest-Programm Soziale Integration (InvPSI) zu einem zukunftsfähigen Kitastandort umgestaltet werden. Hierfür ist das Bestandgebäude umzubauen. Das komplette Erdgeschoss ist barrierefrei zu gestalten. Für Kinder unter 2 Jahren soll in einem Anbau ein neuer Gruppenraum mit den zugehörigen Funktionsräumen geschaffen werden. Im EG ist die Funktion der Esseneinnahme, welche von den Gruppenräumen getrennt werden soll, einschließlich der damit verbundenen Funktionsräume zentral anzuordnen. Für das Obergeschoss ist der 2. Rettungsweg neu auszubilden.
Die Kita Löwenzahn mit den Schwerpunkten Sprache und Integration soll über das Förderprogramm Invest-Programm Soziale Integration (InvPSI) zu einem zukunftsfähigen Kitastandort umgestaltet werden. Hierfür ist das Bestandgebäude umzubauen. Das komplette Erdgeschoss ist barrierefrei zu gestalten. Für Kinder unter 2 Jahren soll in einem Anbau ein neuer Gruppenraum mit den zugehörigen Funktionsräumen geschaffen werden. Im EG ist die Funktion der Esseneinnahme, welche von den Gruppenräumen getrennt werden soll, einschließlich der damit verbundenen Funktionsräume zentral anzuordnen. Für das Obergeschoss ist der 2. Rettungsweg neu auszubilden.
Das Bestandsgebäude ist voll unterkellert, soll aber nur noch für technische Zwecke genutzt werden. Die Bruttogeschoßfläche von EG und OG zusammen beträgt 1 478 m
Geplanter zeitlicher Ablauf:
LP 2-4 vom 1.8.-29.11.2018,
LP 5-7 vom 1.12.2018-30.04.2019,
LV-Erarbeitung Abbruch vom 1.12.2018-28.1.2019,
LP 8 vom 25.3.2019-15.6.2020.
Beschreibung des Auftrages: Gegenstand des Fachloses 1 sind Leistungen.
— der Gebäudeplanung über die Leistungsphasen 2-9 gemäß Teil 3 Objektplanung §§ 33 bis 37 i. V. m. Anlage 10 der HOAI 2013 über die Leistungsphasen 2-9 sowie besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Bauphysik (Wärmeschutz; Energiebedarf; Raumakustik; Brandschutzkonzept) und notwendige Koordinierungsleistungen infolge der Beauftragung nach.
— der Gebäudeplanung über die Leistungsphasen 2-9 gemäß Teil 3 Objektplanung §§ 33 bis 37 i. V. m. Anlage 10 der HOAI 2013 über die Leistungsphasen 2-9 sowie besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Bauphysik (Wärmeschutz; Energiebedarf; Raumakustik; Brandschutzkonzept) und notwendige Koordinierungsleistungen infolge der Beauftragung nach.
Fachlosen für die Realisierung der Gesamtmaßnahme; Planungsauftrag schließt einen geringfügigen Umfang an Leistungen nach HOAI Abschnitt 2, § 39 für Freianlagen ein und,
— der Tragwerksplanung über die Leistungsphasen 2-6 Teil 4 Fachplanung §§ 49 bis 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt.
Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 2-4 mit dem Ziel der Erstellung einer prüffähigen Baugenehmigungs- und ZBau-Unterlage beauftragt. Geplant ist, die Auftragserweiterung dann auf die Leistungsphasen 5-7 für die Gebäudeplanung und 5-6 für die Tragwerksplanung vorzunehmen. Eine zweite Auftragserweiterung ist auf die Leistungsphasen 8-9 vorgesehen. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf die Auftragserweiterung für die Leistungsphasen 5-9 für die Gebäudeplanung und die 5-6 für die Tragwerksplanung besteht nicht.
Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 2-4 mit dem Ziel der Erstellung einer prüffähigen Baugenehmigungs- und ZBau-Unterlage beauftragt. Geplant ist, die Auftragserweiterung dann auf die Leistungsphasen 5-7 für die Gebäudeplanung und 5-6 für die Tragwerksplanung vorzunehmen. Eine zweite Auftragserweiterung ist auf die Leistungsphasen 8-9 vorgesehen. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf die Auftragserweiterung für die Leistungsphasen 5-9 für die Gebäudeplanung und die 5-6 für die Tragwerksplanung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 285 400 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung für die Gebäudeplanung:
1. Stufe – Leistungsphase 2–4;
2. Stufe - Leistungsphasen 5-7;
3. Stufe Leistungsphase 8-9 und
für die Tragwerksplanung:
2. Stufe - Leistungsphasen 5-6.
Mit diesem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 2-4 vergeben. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Köthen (Anhalt).
Marktstraße 1-3, 06366 Köthen.
Erfüllungsort der Bauleistungen ist die Kita „Löwenzahn“ in 06366 Köthen (Anhalt), Rosa-Luxemburg-Straße 9.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn diese wirtschaftlich unabhängig sind.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss mit der Bewerbung folgende Erklärungen/ Bescheinigungen als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mind. 1 500 000 € für Personenschäden und über 500 000 € für Sachschäden bei einem im Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorzulegen. Anerkannt wird auch eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen aufgestockt werden. Bei Versicherungen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mind. 1 500 000 € für Personenschäden und über 500 000 € für Sachschäden bei einem im Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorzulegen. Anerkannt wird auch eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen aufgestockt werden. Bei Versicherungen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Anlagen 1-7 sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Referenzen dienen der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber. Es handelt sich nicht um Mindestbedingungen. Gewertet werden Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre. Ausgangspunkt für die letzten 10 Jahre ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Referenzen werden berücksichtigt, wenn die LP 8 abgeschlossen ist. Die Anzahl der Referenzen ist auf 2 je Kategorie zu begrenzen. Darüber hinausgehende Angaben bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Eine Referenz kann soweit zutreffend, für mehrere Bewertungskriterien verwendet werden.
Die Referenzen dienen der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber. Es handelt sich nicht um Mindestbedingungen. Gewertet werden Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre. Ausgangspunkt für die letzten 10 Jahre ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Referenzen werden berücksichtigt, wenn die LP 8 abgeschlossen ist. Die Anzahl der Referenzen ist auf 2 je Kategorie zu begrenzen. Darüber hinausgehende Angaben bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Eine Referenz kann soweit zutreffend, für mehrere Bewertungskriterien verwendet werden.
Bewertet werden:
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung und anrechenbaren Kosten der KG 300/ 400) von mindestens 500 T€ (brutto) mit einem Leistungsumfang LP 2-7 nach § 34 und LP 2-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach Nutzung und Bauweise des Hochbauprojektes (Betonfertigteilbauweise, Bildungsprojekt, sonstiges Hochbauprojekt),
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung und anrechenbaren Kosten der KG 300/ 400) von mindestens 500 T€ (brutto) mit einem Leistungsumfang LP 2-7 nach § 34 und LP 2-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach Nutzung und Bauweise des Hochbauprojektes (Betonfertigteilbauweise, Bildungsprojekt, sonstiges Hochbauprojekt),
— Referenzen für Gebäudeplanung für ein Hochbauprojekt mit anrechenbaren Kosten der KG 300/ 400) von insgesamt mindestens 500 T€ (brutto) mit Erbringung der LP 8 nach § 34 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften),
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung mit Einbindung von Fördermitteln von Bund und Land i. H. v. mindestens 300 T€ mit einem Mindestleistungsumfang LP 4-8 nach § 34 und LP 4-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach der Höhe der Fördermittel.
— Referenzen für Gebäudeplanung für Umbau und Sanierung mit Einbindung von Fördermitteln von Bund und Land i. H. v. mindestens 300 T€ mit einem Mindestleistungsumfang LP 4-8 nach § 34 und LP 4-6 nach § 51 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften), mit einer abgestuften Bewertung nach der Höhe der Fördermittel.
Die Referenzlisten sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
c) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen (Teilnahmeantrag):
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zu Nachunternehmen“). Die Nachunternehmen legen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zu Nachunternehmen“). Die Nachunternehmen legen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Teilnahmeantrag):
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zur Eignungsleihe“). Die Unternehmen legen eine eigene EEE vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage „Eigenerklärung zur Eignungsleihe“). Die Unternehmen legen eine eigene EEE vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB),
— Erklärung, ob u. auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Wenn nicht zutreffend ist eine Negativerklärung abzugeben,
— Nachweis Eintragung des verantwortlichen Tragwerksplaners in Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gem. BauO LSA § 65, Abs. 2, Pkt. 2a,
— Eintragung in Energieeffizienz-Expertenliste zur Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude. Qualifizierung zum Fachingenieur Energie wird auch anerkannt, wenn diese über ein anerkanntes Zertifikat „Fachingenieur Energie“ durch eine Ingenieurkammer bescheinigt ist,
— Eintragung in Energieeffizienz-Expertenliste zur Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude. Qualifizierung zum Fachingenieur Energie wird auch anerkannt, wenn diese über ein anerkanntes Zertifikat „Fachingenieur Energie“ durch eine Ingenieurkammer bescheinigt ist,
— Anzahl beschäftigter Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften der letzten 3 Jahre.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 56 (2) S. 2 VgV). Unvollständige und fehlende Unterlagen bedeuten gem. § 57 VgV den Ausschluss vom Verfahren.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:
Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 04 „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechts- verbindlich vertritt.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 04 „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechts- verbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber-/Bietergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene EEE entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemein-schaften.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2018/S 060-132663 (2018-03-22)
Ergänzende Angaben (2018-04-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Gesamtwert des Auftrags: 365 396,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Name: A + I Planungsbüro V. Seidl & Dr. B. Heinecke
Postort: Haldensleben
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau M. Freitag, D-06366 Köthen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.