Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden. Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 + 400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Main-Taunus-Schule TGA 1/HLS
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 + 400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 + 400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim a. Ts.
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org🌏
E-Mail: schulbau@mtk.org📧
Telefon: +49 6192201-6142📞
Fax: +49 6192201-6801 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=5165-159🌏
Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 + 400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 + 400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Das 4-geschossige bestehende Schulgebäude der Main-Taunus-Schule stammt aus den 70
Zeitlich angedachter Ablauf: – Planungsbeginn in 2017 – Planung der Gesamtmaßnahme in 2018, Baubeginn Neubau – Die Sanierung wird in mehreren Sanierungsabschnitten von 2019 bis 2021 erfolgen.
Ergänzung Technik:
Die Main-Taunus-Schule wird über einen Nahwärmeverbund bestehend aus 2 Blockheizkraftwerken und 3 Brennwert-Kessel mit Wärme versorgt werden. BHKW und Brennwertkessel sind im Jahr 2005 eingebaut worden. Die Schule verfügt über eine Photovoltaikanlage, Baujahr 2007.
Die Main-Taunus-Schule wird über einen Nahwärmeverbund bestehend aus 2 Blockheizkraftwerken und 3 Brennwert-Kessel mit Wärme versorgt werden. BHKW und Brennwertkessel sind im Jahr 2005 eingebaut worden. Die Schule verfügt über eine Photovoltaikanlage, Baujahr 2007.
Energetische Anforderungen:
Die Main-Taunus-Schule (das Hauptgebäude aus dem Baujahr 1979) ist gemäß Passivhausstandard energetisch zu sanieren. Der Passivhausstandard ist ohne Zertifizierung nachzuweisen. Für den Neubau bzw. Erweiterungsbau gilt: Der Passivhausstandard, gemäß Passivhaus Institut, ist zu erfüllen; der Nachweis wird ohne Zertifizierung geführt.
Die Main-Taunus-Schule (das Hauptgebäude aus dem Baujahr 1979) ist gemäß Passivhausstandard energetisch zu sanieren. Der Passivhausstandard ist ohne Zertifizierung nachzuweisen. Für den Neubau bzw. Erweiterungsbau gilt: Der Passivhausstandard, gemäß Passivhaus Institut, ist zu erfüllen; der Nachweis wird ohne Zertifizierung geführt.
Ausstattung EDV: Die Schule soll mit WLAN, mobilen Datenverarbeitungssystemen und -geräten ausgestattet und modernisiert werden.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8, gemäß § 55 HOAI.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach §55 und Anlage 15 Nr.15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach §55 und Anlage 15 Nr.15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65719 Hofheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium), mittels Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unter 6.2;
2. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium), mittels Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unter 6.2;
3. Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angaben der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
3. Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angaben der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
4. Bei Partnerschaften ein aktueller Auszug aus dem Partnerschaftsregister. (Ausschlusskriterium);
5. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium), mittels auszufüllender und zu unterschreibender Bogen zur „Erklärung zur Bewerbergemeinschaft“.
5. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium), mittels auszufüllender und zu unterschreibender Bogen zur „Erklärung zur Bewerbergemeinschaft“.
Mindestanforderung:
6. Nachweis der Berufszulassung Ingenieur/-in:
Geforderte Berufsqualifikation des Auftragnehmers oder bei juristischen Personen des Geschäftsführers oder einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person gemäß § 75 Abs. 2-3 VgV; bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des entsprechenden Herkunftslandes vorzulegen. (von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft) (Ausschlusskriterium).
Geforderte Berufsqualifikation des Auftragnehmers oder bei juristischen Personen des Geschäftsführers oder einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person gemäß § 75 Abs. 2-3 VgV; bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des entsprechenden Herkunftslandes vorzulegen. (von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft) (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 VgV) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die urschriftliche Erklärung eines entsprechenden Haftpflichtversicheres, dass er mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe abzuschließen bereit ist. Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) sein (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 VgV) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die urschriftliche Erklärung eines entsprechenden Haftpflichtversicheres, dass er mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe abzuschließen bereit ist. Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) sein (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards: — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (siehe III.1.2) 7)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A. Nachweis von einer erbrachten Fachplanungsleistung (Referenzprojekt) nach §55 HOAI für Bauen im Bestand mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, im laufenden Betrieb mit Baukosten Kostengruppen 410, 420, 430, 470, 480: > 500 000< 4 500 000 € netto, Honorarzone II (Honorarzone III für Anlagengruppe 8), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8, LPH 2-3, 5-8 und Fertigstellung in den letzten 8 Jahren, wobei (LPH 8) die fachtechnische Abnahme der Leistungen im Zeitraum 12/2009 - 12/2017 erfolgt sein muss.
A. Nachweis von einer erbrachten Fachplanungsleistung (Referenzprojekt) nach §55 HOAI für Bauen im Bestand mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, im laufenden Betrieb mit Baukosten Kostengruppen 410, 420, 430, 470, 480: > 500 000< 4 500 000 € netto, Honorarzone II (Honorarzone III für Anlagengruppe 8), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8, LPH 2-3, 5-8 und Fertigstellung in den letzten 8 Jahren, wobei (LPH 8) die fachtechnische Abnahme der Leistungen im Zeitraum 12/2009 - 12/2017 erfolgt sein muss.
Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Projektleiter, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Honorarzone, ausgeführte Anlagengruppen, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten (KG 410, 420, 430, 470, 480 netto) und Leistungszeitraum/ fachtechnische Abnahme (Monat/Jahr), Nachweis: Umbau im laufenden Betrieb (Mindestkriterium).
Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Projektleiter, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Honorarzone, ausgeführte Anlagengruppen, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten (KG 410, 420, 430, 470, 480 netto) und Leistungszeitraum/ fachtechnische Abnahme (Monat/Jahr), Nachweis: Umbau im laufenden Betrieb (Mindestkriterium).
Darstellung auf max. bis zu 5 DIN A 4 Seiten
B. Nachweis von einer erbrachten Fachplanungsleistung (Referenzprojekt) nach §55 HOAI für Neubau oder Altbau mit vergleichbarer Schwierigkeit, mit Baukosten Kostengruppe 410, 420, 430, 470, 480: >1 500 000 € netto Honorarzone II (Honorarzone III für Anlagengruppe 8), Anlagengruppe 1,2,3,7,8, LPH 2-3, 5-8 und Fertigstellung in den letzten 8 Jahren, wobei die fachtechnische Abnahme der Leistungen im Zeitraum 12/2009- 12/2017 erfolgt sein muss.
B. Nachweis von einer erbrachten Fachplanungsleistung (Referenzprojekt) nach §55 HOAI für Neubau oder Altbau mit vergleichbarer Schwierigkeit, mit Baukosten Kostengruppe 410, 420, 430, 470, 480: >1 500 000 € netto Honorarzone II (Honorarzone III für Anlagengruppe 8), Anlagengruppe 1,2,3,7,8, LPH 2-3, 5-8 und Fertigstellung in den letzten 8 Jahren, wobei die fachtechnische Abnahme der Leistungen im Zeitraum 12/2009- 12/2017 erfolgt sein muss.
Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Projektleiter, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und eMail-Adresse, Honorarzone, ausgeführte Anlagengruppen, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten (KG 410, 420, 430, 470, 480 netto) und Leistungszeitraum/ fachtechnische Abnahme (Monat/Jahr).
Erforderlich sind Angaben: Projektgegenstand, Projektleiter, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer und eMail-Adresse, Honorarzone, ausgeführte Anlagengruppen, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten (KG 410, 420, 430, 470, 480 netto) und Leistungszeitraum/ fachtechnische Abnahme (Monat/Jahr).
C. Eigenerklärung zur Kostensituation der zwei vorgenannten, vergleichbaren Referenzprojekte für die KG 410, 420, 430, 470, 480 (jeweils freigegebene Budgetzahlen und Kostenfeststellung, ggfls. Erläuterungen: ausführlicher bei Abweichungen).
D. Eigenerklärung zur Terminsituation der zwei vorgenannten vergleichbaren Referenzprojekte (jeweils geplante und erfolgte fachtechnische Abnahme der Leistungen, ggfls. Erläuterungen: ausführlicher bei Abweichungen).
E. Referenzschreiben zu den vorgenannten vergleichbaren Referenzprojekten in Form von:
Je einem Referenzschreiben bzw. je einer Bescheinigung/en des Bauherrn oder sofern solche nicht vorgelegt werden können, entsprechende Eigenerklärungen jeweils mit Angaben zur Zufriedenheit des Bauherrn mit den Leistungen des Bewerbers.
Für die Fachplanungsleistung zum Referenzprojekt A. Bescheinigung des Bauherrn, dass der Umbau im laufenden Betrieb erbracht wurde. (Mindestkriterium).
Hinweis: Die Prüfung der vorgelegten Referenzschreiben/der Bescheinigungen / der Eigenerklärungen behält sich der Auftraggeber vor.
Sollten die Angaben im Referenzschreiben/ in der Eigenerklärung im Rahmen einer Überprüfung von den Aussagen des benannten Ansprechpartners aufseiten des Auftraggebers abweichen, werden die letztgenannten Aussagen gewertet.
F. Referenzliste:
Der in den letzten 8 Jahren erbrachten wesentlichen Fachplanungsleistungen (Referenzprojekte) im Bereich Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8.
Referenzliste formlos, mit Angaben: Projektgegenstand, Projektleiter, Bauherr, Ansprechpartner, ausgeführte Anlagengruppen, erbrachte Leistungsphasen, Baukosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) Monat und Jahr der Fertigstellung.
Zusatzpunkte für:
— Referenzprojekt mit Küche,
— Referenzprojekt mit Niedrigenergie (Passivhaus, Niedrigenergiehaus),
— Referenzprojekt aus dem Bildungssektor.
Die oben aufgeführten Kriterien/Merkmale können über ein oder mehrere Referenzprojekte abdeckt werden.
Mindeststandards:
Bei A.
Umbau im laufenden Betrieb, Nachweis zu erbringen durch Referenzschreiben des Bauherrn
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Nachweis der Berufszulassung „Ingenieur/-in“ des Auftragnehmers bzw. bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person gemäß § 75 Abs. 2,3 VgV; bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Nachweis der Berufszulassung „Ingenieur/-in“ des Auftragnehmers bzw. bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person gemäß § 75 Abs. 2,3 VgV; bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber am Tag der Bekanntmachung nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen und in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber am Tag der Bekanntmachung nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen und in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie das Nichtvorliegen von Verurteilungen gemäß § 42 (1) VgV, §§ 123 und 124 GWB,
— Eigenerklärung über evtl. wirtschaftliche Verknüpfungen mit Dritten,
— unterschriebene Verpflichtungserklärung nach dem Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(Die Vorlage der oben genannten Erklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und allen Nachunternehmern zu erbringen.).
— ggf. Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer/s mit Ansprechpartner, Leistungsanteil, Berufszulassung, ggf. Auszug aus dem Handelsregister und Partnerschaftsregister,
— ggf. Erklärung von Bewerber- /Bietergemeinschaften zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Sowie alle unter Punkt VI.3 beschriebenen Unterlagen.
Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitervergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: siehe Punkt III.1.1), III.1.2), III.1.3) sowie ergänzend in den angeforderten Bewerbungsunterlagen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: siehe Punkt III.1.1), III.1.2), III.1.3) sowie ergänzend in den angeforderten Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gemäß Wertungsmatrix und gemäß benannten Auswahlkriterien:
A. Referenzprojekt: 25 %
B. Referenzprojekt: 25 %
C. Kostensituation: 10 %
D. Terminsituation: 10 %
E. Referenzschreiben: 15 %
F. Referenzliste: 15 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präzision der Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikationen und Referenzen des Projektleiters und des Bauleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): projektbezogene Personalstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): vorhabenbezogenes Projektmanagement
konkrete Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 15 %
1. Sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich auf Basis des „Bewerbungsbogens“ und der beigefügten Formblätter (Referenzbögen für „Referenzprojekt A und B“, evtl. Formblätter für „Bewerbergemeinschaft“ bzw. „Nachunternehmer“) zu erbringen.
2. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Verfahrens. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
3. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Verfahrens. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
4.a. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt „Bewerbungsbogen“ inkl. den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen der Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.
4.b. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich zu 4.a. das Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ von allen Mitgliedern auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen.
5. Wird sich der Leistung eines Nachunternehmers in Form der Eignungsentleihe bedient, sind die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für den Nachunternehmer entsprechend dem vorgesehenen Auftragsumfang vorzulegen.(auszufüllendes und zu unterschreibendes Formblatt „Nachunternehmer“, Eignungsnachweise sind: wirtschaftliche Verknüpfung, Berufszulassung Ingenieur, Auszug Handelsregister(falls erforderlich), Ansprechpartner und Leistungsbereich)
5. Wird sich der Leistung eines Nachunternehmers in Form der Eignungsentleihe bedient, sind die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für den Nachunternehmer entsprechend dem vorgesehenen Auftragsumfang vorzulegen.(auszufüllendes und zu unterschreibendes Formblatt „Nachunternehmer“, Eignungsnachweise sind: wirtschaftliche Verknüpfung, Berufszulassung Ingenieur, Auszug Handelsregister(falls erforderlich), Ansprechpartner und Leistungsbereich)
6. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
7. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
8. Evtl. auftretende Fragen sind nur in Textform (per Post, E-Mail: MTS@goedeking.de oder Fax) an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle (goedeking architekten bda) zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform.
8. Evtl. auftretende Fragen sind nur in Textform (per Post, E-Mail: MTS@goedeking.de oder Fax) an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle (goedeking architekten bda) zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform.
9. Der Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren ist in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger (CD oder Stick) per Post oder direkt in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Postadresse: goedeking architekten bda, Schaumainkai 13, 60594 Frankfurt am Main. Der Umschlag ist mit dem beigelegten Adress-Aufkleber „Bewerbung VgV-Verfahren, Erweiterung und Sanierung der Main-Taunus-Schule, TGA 1/HLS, Einreichungstermin 20.3.2018, 15:00 Uhr“ zu kennzeichnen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, E-Mail oder andere elektronische Wege zugelassen.
9. Der Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren ist in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger (CD oder Stick) per Post oder direkt in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Postadresse: goedeking architekten bda, Schaumainkai 13, 60594 Frankfurt am Main. Der Umschlag ist mit dem beigelegten Adress-Aufkleber „Bewerbung VgV-Verfahren, Erweiterung und Sanierung der Main-Taunus-Schule, TGA 1/HLS, Einreichungstermin 20.3.2018, 15:00 Uhr“ zu kennzeichnen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, E-Mail oder andere elektronische Wege zugelassen.
10. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
11. Vorläufige Termine für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb:
— Angebotsaufforderung an die ausgewählten Bieter: ca. 15. KW 2018,
— Einreichen des Angebots: ca. 19. KW 2018,
— Verhandlungsgespräche: ca. 20. KW 2018.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs.3 Satz Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Tage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs.3 Satz Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Tage vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 034-074250 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300+400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungsphasen 1-3 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Als besondere Leistung wird eine Bestandsaufnahme beauftragt werden.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300+400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Gesamtwert des Auftrags: 4 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Hofheim am Taunus
Zu II.2.7): die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Zu II.2.7): die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7,und 8, gemäß § 55 HOAI; Honorarzone II für die Anlagengruppen 1,2,3,7; Honorarzone III für Anlagengruppe 8.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300+400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Veranlagte anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300+400, DIN 276) ca. 15 900 000 EUR (netto), davon 40 % für Neubau, 60 % für Sanierung. Die Baukosten (KG 400) nach DIN 276 betragen ca. 6 500 000 EUR (netto), davon entfallen ca. 4 400 000 EUR (netto) auf die Anlagengruppen 1,2,3,7,8.
Das 4-geschossige bestehende Schulgebäude der Main-Taunus-Schule stammt aus den 70er (1979) Jahren. Im Nordosten ist die Main-Taunus-Schule mit der direkt benachbarten Brühlwiesenschule verbunden, im Südosten mittels einer Verbindungsbrücke mit einem vor 10 Jahren erstellten Erweiterungsbau. Die Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt insgesamt rund 11 600 m
Das 4-geschossige bestehende Schulgebäude der Main-Taunus-Schule stammt aus den 70er (1979) Jahren. Im Nordosten ist die Main-Taunus-Schule mit der direkt benachbarten Brühlwiesenschule verbunden, im Südosten mittels einer Verbindungsbrücke mit einem vor 10 Jahren erstellten Erweiterungsbau. Die Bruttogeschossfläche des Hauptgebäudes beträgt insgesamt rund 11 600 m
Zeitlich angedachter Ablauf:
— Planungsbeginn in 2017,
— Planung der Gesamtmaßnahme in 2018, Baubeginn Neubau,
— die Sanierung wird in mehreren Sanierungsabschnitten von 2019 bis 2021 erfolgen.
Ausstattung EDV: die Schule soll mit WLAN, mobilen Datenverarbeitungssystemen und -geräten ausgestattet und modernisiert werden.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Fachplanungsleistungen technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8, gemäß § 55 HOAI.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 – 9 nach §55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 – 9 nach §55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7): die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Zu II.2.7): die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8, § 55 und Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Name: pbr Planungsbüro Rohling AG
Postanschrift: Eschersheimer Landstraße 14
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich auf Basis des „Bewerbungsbogens“ und der beigefügten Formblätter (Referenzbögen für „Referenzprojekt A und B“, evtl. Formblätter für „Bewerbergemeinschaft“ bzw. „Nachunternehmer“) zu erbringen;
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Verfahrens. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Verfahrens. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen;
4.a) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt „Bewerbungsbogen“ inkl. den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen der Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen;
4.b) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich zu 4.a. das Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ von allen Mitgliedern auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen;
5) Wird sich der Leistung eines Nachunternehmers in Form der Eignungsentleihe bedient, sind die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für den Nachunternehmer entsprechend dem vorgesehenen Auftragsumfang vorzulegen.(auszufüllendes und zu unterschreibendes Formblatt „Nachunternehmer“, Eignungsnachweise sind: wirtschaftliche Verknüpfung, Berufszulassung Ingenieur, Auszug Handelsregister(falls erforderlich), Ansprechpartner und Leistungsbereich);
5) Wird sich der Leistung eines Nachunternehmers in Form der Eignungsentleihe bedient, sind die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für den Nachunternehmer entsprechend dem vorgesehenen Auftragsumfang vorzulegen.(auszufüllendes und zu unterschreibendes Formblatt „Nachunternehmer“, Eignungsnachweise sind: wirtschaftliche Verknüpfung, Berufszulassung Ingenieur, Auszug Handelsregister(falls erforderlich), Ansprechpartner und Leistungsbereich);
6) Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen;
7) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
8) Evtl. auftretende Fragen sind nur in Textform (per Post, Email: MTS@goedeking.de oder Fax) an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle (goedeking architekten bda) zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform;
8) Evtl. auftretende Fragen sind nur in Textform (per Post, Email: MTS@goedeking.de oder Fax) an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle (goedeking architekten bda) zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform;
9) Der Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren ist in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger (CD oder Stick) per Post oder direkt in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Postadresse: goedeking architekten bda, Schaumainkai 13, 60594 Frankfurt am Main. Der Umschlag ist mit dem beigelegten Adress-Aufkleber „Bewerbung VgV-Verfahren, Erweiterung und Sanierung der Main-Taunus-Schule, TGA 1/HLS, Einreichungstermin 20.3.2018, 15.00 Uhr“ zu kennzeichnen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, email oder andere elektronische Wege zugelassen;
9) Der Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren ist in Papierform und 1-fach digital auf Datenträger (CD oder Stick) per Post oder direkt in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Postadresse: goedeking architekten bda, Schaumainkai 13, 60594 Frankfurt am Main. Der Umschlag ist mit dem beigelegten Adress-Aufkleber „Bewerbung VgV-Verfahren, Erweiterung und Sanierung der Main-Taunus-Schule, TGA 1/HLS, Einreichungstermin 20.3.2018, 15.00 Uhr“ zu kennzeichnen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, email oder andere elektronische Wege zugelassen;
10) Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht;
11) Vorläufige Termine für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs.3 Satz Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Tage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs.3 Satz Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Tage vergangen sind.