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Geplante Teilnehmerzahl 3-5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (maximal erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (maximal erreichbare Punktzahl: 58 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (maximal erreichbare Punktzahl: 129 Punkte). Besondere Qualifikationen: (maximal erreichbare Punktzahl: 33 Punkte). Technische Ausstattung: (maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 250 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Die Mindestpunktzahl zur Qualifikation für die Stufe 2 beträgt 207 Punkte. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden für die Stufe 2 ausgewählt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los, sofern für die punktgleichen Bewerber nicht mehr ausreichend Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.