Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun Fachabteilungen. Die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ soll überwiegend durch Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Hierzu ist eine HU-Bau einzureichen. Zur Realisierung des Vorhabens sind neben den im Verfahren 2017/S 224-466278 zu beschaffenden Objekt- und Fachplanungsleistungen („Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“) solche der Technischen Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH
Postanschrift: Ernestus-Platz 1
Postort: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Jörg Ochtendung
E-Mail: joerg.ochtendung@stiftshospital-andernach.de📧
Region: Mayen-Koblenz🏙️
URL: http://www.stiftshospital-andernach.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft des Privatrechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun...”
Kurze Beschreibung
Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun Fachabteilungen. Die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ soll überwiegend durch Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Hierzu ist eine HU-Bau einzureichen. Zur Realisierung des Vorhabens sind neben den im Verfahren 2017/S 224-466278 zu beschaffenden Objekt- und Fachplanungsleistungen („Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“) solche der Technischen Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI erforderlich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 586776.69 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andernach
Beschreibung der Beschaffung:
“Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun...”
Beschreibung der Beschaffung
Die St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH plant die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“. Das St. Nikolaus-Stiftshospital verfügt über 267 Betten und neun Fachabteilungen. Die „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ soll überwiegend durch Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Mangels Einreichung eines Teilnahmeantrages im Verfahren 2017/S 224-466278 für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI (Los 2 des Verfahrens 2017/S 224-466278) wurden diese erneut im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb („Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ – 2018/S 010-018548) ausgeschrieben. In dem Verfahren „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht. Nach der Aufhebung des Verfahrens und der Veröffentlichung der Aufhebungsbekanntmachung (2018/S 085-191926) sollen die im laufenden Betrieb zu erbringenden „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-HLS" im Wege des vorliegenden Verfahrens beschafft werden.
Die OP-Abteilung des St. Nikolaus-Stiftshospitals verfügt über fünf Operationssäle. Das Vorhaben umfasst die Modernisierung der Operationssäle 1-4 (OP) mit einer BGF von 1 700 m einschließlich der Interimsflächen (gegenwärtiger Planungsstand). Der fünfte OP ist nicht Bestandteil der Maßnahme. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Erteilung des Zuschlags hinsichtlich der Lose 1 und 3 im Verfahren „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ sowie der wechselseitigen Abhängigkeit der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ und der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“, die eine Einheit ohne Schnittstellen bilden, ist die Beschaffung der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ nunmehr gem. § 17 Abs. 3, 8 VgV dringlich. Daher werden die Fristen angemessen verkürzt.
Das Gesamtbudget für die zur „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ erforderlichen Leistungen im Sinne einer verbindlichen Planungsgrundlage beträgt nach der Kostenschätzung EUR 16 000 000 brutto. Die Fachplanungsleistungen setzen auf den erbrachten, den Vergabeunterlagen beigefügten Planungsleistungen der Leistungsphase 1 gem. § 34 HOAI auf. Vor dem Hintergrund der angestrebten Förderung erfolgt die Beauftragung der Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ erfolgt in einer ersten Stufe zur Erbringung der LP 1-4 einschließlich der Mitwirkung bei der Erstellung einer HU-Bau. Die Beauftragung der zweiten Stufe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel und beinhaltet die Erbringung der LP 5-9. Die Leistungen der 1. Stufe sind so zu erbringen, dass die HU-Bau innerhalb von 120 Kalendertagen, gerechnet vom Tag der Letztbeauftragung des vorliegenden verfahrensgegenständlichen Auftrages und der Lose des Verfahrens „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ an, eingereicht wird (verbindliche Vertragsfrist und Mindestbedingung).
Im Falle des Abrufs der Leistungen der 2. Stufe der Lose des Verfahrens „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ sowie der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ sind alle zur „Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ erforderlichen Leistungen, gerechnet von dem Tag des kumulativen Vorliegens (i) des Zugangs der schriftlichen Mitteilung der Vergabestelle beim Auftragnehmer, in der über das Vorliegen der Freigabe der HU-Bau informiert wird und (ii) des Zugangs der schriftlichen Mitteilung der Vergabestelle beim Auftragnehmer, in der über die Erteilung der Baugenehmigung informiert wird, innerhalb von 30 Monaten zu erbringen (verbindliche Vertragsfrist und Mindestbedingung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung (erzielte Leistungspunkte L)
Qualitätskriterium (Gewichtung): L/g
Kostenkriterium (Name): Qualifiziertes Gesamthonorar (G)
Kostenkriterium (Gewichtung): L/g
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt gem. Ziffer II.2.4) stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Beauftragung aller Leistungsphasen. Im Falle des...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt gem. Ziffer II.2.4) stufenweise. Es besteht kein Rechtsanspruch hinsichtlich der Beauftragung aller Leistungsphasen. Im Falle des stufenweisen Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer aber verpflichtet, die entsprechenden Leistungen zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen unter II.2.4, insbesondere zu den erfolglosen Verfahren zur Beschaffung der Leistungen der Technischen...”
Beschleunigtes Verfahren
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen unter II.2.4, insbesondere zu den erfolglosen Verfahren zur Beschaffung der Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär mit Gebäudeleittechnik Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nummer 1, 2, 3 und 8 HOAI, der zwischenzeitlich erfolgten Erteilung des Zuschlags hinsichtlich der Lose 1 und 3 im Verfahren „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ sowie der wechselseitigen Abhängigkeit der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung“ und der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“, die eine Einheit ohne Schnittstellen bilden, ist die Beschaffung der „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ nunmehr gem. § 17 Abs. 3 und 8 VgV dringlich, um die Förderung des Vorhabens und die koordinierte Modernisierung des St. Nikolaus-Stiftshospital zu gewährleisten. Dementsprechend werden die verfahrensrechtlichen Fristen angemessen verkürzt.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208939
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung - HLS”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HPI Himmen Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Kirchberg 59
Postort: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mayen-Koblenz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 586776.69 💰
“a) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren „Planungsleistungen...”
a) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren „Planungsleistungen Erweiterung und Umbau der OP-Abteilung – HLS“ erfolgt über das Vergabeportal unter http://www.deutsche-evergabe.de. Die weiteren Einzelheiten zum Verfahren und Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Verfahrensbedingungen und Bewerbungsbedingungen unter http://www.deutsche-evergabe.de zu entnehmen. Unter dieser Adresse werden auch die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zwingend zu verwendenden Formularvorlagen zur Verfügung gestellt;
b) Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft gem. § 36 VgV beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag unter Angabe der auf die Unterauftragnehmer entfallenden Leistungsteile namentlich zu benennen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber die Einreichung einer Erklärung des vom Auftragnehmer als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, in der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Unterauftragsvergabe mit dem Angebot (nicht Teilnahmeantrag) nicht nur für sich selbst, sondern auch für die benannten Unterauftragnehmer die Mustererklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG bzw. alternativ die Mustererklärung nach § 3 LTTG einzureichen hat. Unterauftragnehmer, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, sind vom künftigen Auftragnehmer zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch solche Unterauftragnehmer ersetzen zu lassen, bei denen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen;
c) Darüber hinaus kann ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sowohl Unterauftragnehmer als auch sonstige Unternehmen) in Anspruch nehmen, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt, sog. Eignungsleihe. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Befähigungsnachweise oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung (Referenzen) kann ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Person bzw. die Leistungspflichten des namentlich und verbindlich zu benennenden Projektleiters gem. § 47 Abs. 5 VgV als kritische Aufgabe zu qualifizieren sind. Dementsprechend kann der Bewerber diese Leistung nicht an Unterauftragnehmer vergeben, vielmehr ist sie vom Bewerber bzw. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst zu erbringen (Mindestbedingung);
d) In Anbetracht der langen Laufzeit vergleichbarer Projekte wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV zur Herstellung eines ausreichenden Wettbewerbs von drei auf sechs Jahre angehoben.
e) Der Auftraggeber fordert die geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zunächst gem. § 17 Abs. 11 VgV zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots auf. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage eines verbindlichen Erstangebotes den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2018/S 155-356513 (2018-08-10)