Das Verfahren musste vollständig aufgehoben werden, da nach zum Stand 5.6.2018 die zu erwartenden Baukosten nach ca. 25 % der bereits getätigten Ausschreibungen der Neubaumaßnahme die Kosten von mehr als 100 % überschritten wird. Somit ist die Aufhebung aller Ausschreibungen die im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahmen stehen erforderlich. Die Maßnahme Neubau ist planerisch anzupassen. Die Kosten sind auf Grundlage der Markterkenntnisse neu aufzustellen.