Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der festang. Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Eintragung Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Eintragung Architektenk., Bauvorlageb.) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen (oder eines vgl.baren Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o.vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertr.n Projektleters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o. g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertr. Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung;
d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.11.2008 – 1.11.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Erforderliche Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder UnterAN,
— Projektbearbeiter,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen,
— Leistungsbilder,
— Leistungsphasen,
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
— Hochbauprojekt,
— Erweiterung/Aufstockung,
— Barrierefreiheit,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
— im laufenden Betrieb,
— Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. einschlägigen Vergaberichtlinien.
Sonstiges:
— Projektdarst. des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform;
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.