Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe. In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden. Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI 2013 mit Anlage 14, bei stufenweiser Beauftragung. Für die Erweiterung und teilweise Sanierung werden die LPH 1-6 vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung:
Bestand:
Der L-förmige Massivbau mit Satteldach (E+D), Baujahr 1993, umfasst 3 Kiga-Gruppen, 1 integrative Kiga-Gruppe, 1 Kinderkrippe, und wurde oberflächlich (Böden, Anstrich) bereits saniert. Ein Aufzug vom KG ins EG ist vorhanden.
Im Zuge der Variantenuntersuchung in LPH 2 der Architekten wird seitens des Auftraggebers entschieden, ob die Erweiterung als Aufstockung oder als Anbau realisiert werden kann.
Geplante Maßnahmen:
Erweiterung um voraussichtlich eine Kindergarten- und einen Kinderkrippengruppe, Herstellung/Überprüfung der kompletten Barrierefreiheit, Sanierung der Heizung, Haustüre, tlw. Fenster usw.
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung gefördert werden. Das aktuelle Summenraumprogramm ist maßgeblich.
Ziel ist ein erweitertes Raumangebot, ein barrierefreies Gebäude, sowie eine kostengünstige Gesamtinvestition.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im März 2019 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang April 2019. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Die Inbetriebnahme ist 2020 geplant.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone II zu.
Dauer: 21 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. bei Projektverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 51 HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 51 HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 5-6 gem. § 51 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schwabmünchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 50 000 EUR brutto;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 50 000 EUR brutto;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der festang. Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der festang. Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Eintragung Ingenieurkammer-Bau) des Studiengangs Bauingenieurwesen (oder eines vgl.baren Studiengangs) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Bauingenieurwesen (oder eines vgl.baren Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Eintragung Ingenieurkammer-Bau) des Studiengangs Bauingenieurwesen (oder eines vgl.baren Studiengangs) (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Bauingenieurwesen (oder eines vgl.baren Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o.vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertr. Projektleters im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o.g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertr. Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertr. Projektleters im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o.g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertr. Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.11.2010 – 1.11.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Erforderliche Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder UnterAN,
— Projektbearbeiter,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen,
— Leistungsbilder,
— Leistungsphasen,
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen,
— Hochbauprojekt,
— Erweiterung/Aufstockung,
— statische Variantenuntersuchungen,
— Einhaltung Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
— im laufenden Betrieb,
— Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. einschlägigen Vergaberichtlinien.
Sonstiges:
— Projektdarst. des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalndertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 246-564705 (2018-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
gemäß Aufragsbekanntmachung 2018:
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Die Stadt Schwabmünchen plant für den Betreiber der katholischen Kindertagesstätte St. Christophorus die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Nebelhornstraße aus dem Jahr 1993 von derzeit 3 Kiga-Gruppen, einer integrativen Kiga-Gruppe und einer Krippengruppe um voraussichtlich eine Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe.
In diesem Zusammenhang soll das vollunterkellerte Gebäude auch auf Barrierefreiheit überprüft werden und Sanierungen am Bestand (Heizung, Eingangstür, tlw. Fenster, u.ä.) durchgeführt werden. Die Außenanlagen sollen umstrukturiert werden und neue Grünflächen und Stellplätze geschaffen werden.
Alle Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 49 647 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schwabmünchen - Bauamt
Kontakt
Telefon: +49 8215010522📞
Fax: +49 8215010510 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-10 📅
Name: bfp ingenieure gmbh
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 49 647 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1