Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Geplante Mindestzahl: 3
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular nicht der Volltext zu den Zusätzlichen Angaben angegeben werden kann. Unter
https://portal.deutsche-evergabe.de steht Ihnen in den Anlagen der Vergabeunterlagen der Volltext als Dokument „Ergänzung zu Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neu- oder Erweiterungsbau eines Laborgebäudes (siehe Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. biologische Labore S1/S2, Mikroskopie mit erhöhten Temperaturanforderungen, Seminarraum) (20 %);
b) Randbedingungen des Projekts (Berücksichtigung von bestehenden Strukturen, zentrale Infrastruktureinrichtungen) (20 %);
c) Größe des Bauprojektes (Kosten/NUF) (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik, jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 15 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Bis 2 MA=1 Punkt; 3 bis 4 MA=2 Punkte; 5 bis 6 MA=3 Punkte; ab 7 MA= 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 15 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 500.000 €/ Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
200T-299T € = 1 Punkt; 300T-399T € = 2 P; 400T-499T € = 3 P; ab 500 T = 4 P
(Mindeststandard vgl. Ziffer III.1)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 10 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte)