Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erwerb einer Pistenraupe
2018/S 134-305567
Produkte/Dienstleistungen: Kettenfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde für...”
Kurze Beschreibung
Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olympia Skistadion Garmisch-Partenkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde zur Präparierung des Slalomhanges sowie der Aufsprungbahnen erworben werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde zur Präparierung des Slalomhanges sowie der Aufsprungbahnen erworben werden. Durch die Vorinformation wird die Mindesfrist für den Eingang von Angeboten auf 15 Tage verkürzt. Lieferung ist zwingend im Kalenderjahr 2018 erforderlich. Auftragserteilung kann frühestens am 5.10.2018 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
Eigenerklärung zur Eignung):
1) Angaben zum Bewerber/Bieter;
2) Angaben zum/zu den gesetzlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
Eigenerklärung zur Eignung):
1) Angaben zum Bewerber/Bieter;
2) Angaben zum/zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen);
3) Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls zutreffend.
— zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung.
Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft.
— zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Überprüfung der Eignung: Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Kopie eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Eintragung in das Berufsregister oder ein bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Die Pistenraupe darf bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung lediglich im Eigentum des Auftragnehmers gewesen sein,
— Die bereits im Besitz des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Die Pistenraupe darf bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung lediglich im Eigentum des Auftragnehmers gewesen sein,
— Die bereits im Besitz des Baubetriebshofes befindliche Schneemulde für die alte Pistenraupe muss am Schnellwechselsystem uneingeschränkt montiert werden können. (Systemzeichnungen sind in den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Fahrzeuge mit einem späteren Liefertermin als der 2.11.2018 werden von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 134-305567
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-14
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 156-357881 (2018-08-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 156-357881
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-13 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-10-12 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber”
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Datum: 2018-09-24 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-10-05 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-11-30 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-14 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2018-10-12 📅
Zeit: 10:30
Andere zusätzliche Informationen
“Die ursprüngliche Ausschreibung der Pistenraupe wird in den Stand der Angebotsabgabe zurückversetzt. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit Ihre...”
Die ursprüngliche Ausschreibung der Pistenraupe wird in den Stand der Angebotsabgabe zurückversetzt. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit Ihre Angebote erneut abzugeben.
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Quelle: OJS 2018/S 182-412036 (2018-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzen Pistenraupe mit Seilwinde für...”
Kurze Beschreibung
Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzen Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 296500.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 333593.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug gentutzen Pistenraupe mit Seilwinde zur Präpareirung des Slalomhanges sowie der Aufsprung bahnen erworben werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug gentutzen Pistenraupe mit Seilwinde zur Präpareirung des Slalomhanges sowie der Aufsprung bahnen erworben werden. Durch die Vorinformation wird die Mindesfrist für den Eingang von Angeboten auf 15 Tage verkürzt. Lieferung ist zwingend im Kalenderjahr 2018 erforderlich. Auftragserteilung kann frühestens am 5.10.2018 erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-357881
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erwerb einer Pistenraupe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Postanschrift: Kässbohrerstraße 11
Postort: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7392900-0📞
E-Mail: info@pistenbully.com📧
Fax: +49 7392900-455 📠
Region: Biberach🏙️
URL: https://www.pistenbully.com/deu/de.html🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 296 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfung verfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfung verfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 224-512504 (2018-11-20)