Erwerb einer Pistenraupe

Markt Garmisch-Partenkirchen

Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-13 Auftragsbekanntmachung
2018-09-18 Ergänzende Angaben
2018-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kettenfahrzeuge
Referenznummer: 2018/S 134-305567
Kurze Beschreibung:
Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kettenfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Garmisch-Partenkirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Garmisch-Partenkirchen
Postanschrift: Unterfeldstr. 10
Postleitzahl: 82467
Postort: Garmisch-Partenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://buergerservice.gapa.de/ 🌏
E-Mail: leitung-bauhof@gapa.de 📧
Telefon: +49 88219105384 📞
Fax: +49 88219105377 📠
URL der Dokumente: https://buergerservice.gapa.de/de/aktuelles/aktuelles-termine-bekanntmachungen/ausschreibungen/Pistenraupe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-16 📅
Datum des Beginns: 2018-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 156-357881
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 134-305567
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug genutzten Pistenraupe mit Seilwinde zur Präparierung des Slalomhanges sowie der Aufsprungbahnen erworben werden. Durch die Vorinformation wird die Mindesfrist für den Eingang von Angeboten auf 15 Tage verkürzt. Lieferung ist zwingend im Kalenderjahr 2018 erforderlich. Auftragserteilung kann frühestens am 5.10.2018 erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olympia Skistadion Garmisch-Partenkirchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
Eigenerklärung zur Eignung):
1) Angaben zum Bewerber/Bieter;
2) Angaben zum/zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen);
3) Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls zutreffend.
— zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung.
Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft.
— zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Überprüfung der Eignung: Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Kopie eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis,
— Eintragung in das Berufsregister oder ein bei EU-Mitgliedstaaten vergleichbarer Nachweis.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Pistenraupe darf bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung lediglich im Eigentum des Auftragnehmers gewesen sein,
— Die bereits im Besitz des Baubetriebshofes befindliche Schneemulde für die alte Pistenraupe muss am Schnellwechselsystem uneingeschränkt montiert werden können. (Systemzeichnungen sind in den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Fahrzeuge mit einem späteren Liefertermin als der 2.11.2018 werden von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Baubetriebshof
Dokumente URL: https://buergerservice.gapa.de/de/aktuelles/aktuelles-termine-bekanntmachungen/ausschreibungen/Pistenraupe 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 156-357881 (2018-08-13)
Ergänzende Angaben (2018-09-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 182-412036
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 156-357881
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die ursprüngliche Ausschreibung der Pistenraupe wird in den Stand der Angebotsabgabe zurückversetzt. Interessierte Firmen haben die Möglichkeit Ihre Angebote erneut abzugeben.
Quelle: OJS 2018/S 182-412036 (2018-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Baubetriebshof des Marktes Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt den Erwerb einer neuen oder als Vorführfahrzeug genutzen Pistenraupe mit Seilwinde für das Olympia Skistadion und den Slalomhang.
Gesamtwert des Auftrags: 296 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 224-512504
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine neue oder als Vorführfahrzeug gentutzen Pistenraupe mit Seilwinde zur Präpareirung des Slalomhanges sowie der Aufsprung bahnen erworben werden. Durch die Vorinformation wird die Mindesfrist für den Eingang von Angeboten auf 15 Tage verkürzt. Lieferung ist zwingend im Kalenderjahr 2018 erforderlich. Auftragserteilung kann frühestens am 5.10.2018 erfolgen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baujahr
Einweisung
Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Name: Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Postanschrift: Kässbohrerstraße 11
Postort: Laupheim
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7392900-0 📞
E-Mail: info@pistenbully.com 📧
Land: Biberach 🏙️
Internetadresse: https://www.pistenbully.com/deu/de.html 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 296 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfung verfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 224-512504 (2018-11-20)