Erwerb / Verlängerung von Adobe Creative Cloud Produkten für die Jahre 2018 bis 2021

Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im letzten Jahr eine größere Anzahl von Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet für ein Jahr erworben. Für den Zeitraum von drei Jahren werden 188 dieser Lizenzen zu verschiedenen Adobe-Cloud-Anwendungen weiterhin benötigt. Darüber hinaus müssen noch zwei weitere Lizenzen erworben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentenerstellungssoftwarepaket
Kurze Beschreibung:
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im letzten Jahr eine größere Anzahl von Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet für ein Jahr erworben. Für den Zeitraum von drei Jahren werden 188 dieser Lizenzen zu verschiedenen Adobe-Cloud-Anwendungen weiterhin benötigt. Darüber hinaus müssen noch zwei weitere Lizenzen erworben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dokumentenerstellungssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dokumentenerstellungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bibb.de 🌏
E-Mail: knecht@bibb.de 📧
Telefon: +49 2281071648 📞
Fax: +49 2281072990 📠
URL der Dokumente: https://www.bibb.de/de/35797.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-097936
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Anbieter muss autorisierter Adobe-Fachhändler (Certified, Gold oder Platinum Reseller) sein.
Das ist durch die „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Anlage 1) zu bescheinigen und ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Außerdem sind die in der Anlage 2 „Eigenerklärung zur Eignung“ aufgelisteten Eigenschaften zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue zu erfüllen und mit Unterschrift zu bestätigen.
Mindeststandards:
Der Anbieter muss autorisierter Adobe-Fachhändler (Certified, Gold oder Platinum Reseller) sein.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bibb.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bibb.de/de/35797.php 🌏
Dokumente URL: https://www.bibb.de/de/35797.php 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2018/S 045-097936 (2018-03-02)