Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estrich – Schüttung – Hohlraumboden
18 E 0302
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach:
Estricharbeiten, Schüttungen sowie Hohraumböden”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 174222.69 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Doppelböden📦
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91522 Ansbach
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 3 000 m Estricharbeiten
Ca. 1 700 m Schüttungen
Ca. 440 m Hohlraumböden
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 174222.69 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-25 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-0📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1739 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Ansbach
Postanschrift: Würzburger Landstraße 22
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 8905-0📞
E-Mail: vergabestelle@stbaan.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 8905-2130 📠
Quelle: OJS 2018/S 186-419234 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ansbach Estricharbeiten, Schüttungen sowie Hohlraumböden”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 218412.86 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Beschreibung der Beschaffung: ca. 3 000 m Estricharbeiten
ca. 1 700 m Schüttungen
ca. 440 m Hohlraumböden
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-419234
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 E 0302
Titel: Estrich/Schüttung/Hohlraumboden
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: K + B Böden GmbH
Postanschrift: Alt Saale 23
Postort: Uhlstädt / Kirchhasel
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saalfeld-Rudolstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 218412.86 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 006-008676 (2019-01-08)