Estrich- und Fliesenarbeiten

Klinikum Burgenlandkreis GmbH

Estrich- und Fliesenarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-06 Auftragsbekanntmachung
2019-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Referenznummer: TD-B 2018/226 N
Kurze Beschreibung: Estrich- und Fliesenarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Bodenfliesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Burgenlandkreis GmbH
Postanschrift: Humboldtstraße 31
Postleitzahl: 06618
Postort: Naumburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-burgenlandkreis.de 🌏
E-Mail: bernd.richartz@klinikum-burgenlandkreis.de 📧
Telefon: +49 3445721065 📞
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Datum des Beginns: 2019-08-29 📅
Datum des Endes: 2020-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-540504
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Kinderzentrums.
In dem 4- geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie und Palliativmedizin, sowie eine Erweiterung des bestehenden MVZ untergebracht.
Neben dem Neubau sind die angrenzenden Bereiche der Bestandsgebäude funktionell anzupassen.
Bruttogeschossfläche gesamt: 6 436 m
Bruttorauminhalt gesamt: 22 290 m
— 625 m
— 350 m
— 950 m Estrich-Randstreifen 10/150 mm aus PE-Schaum,
— 50 m
— 60 m
— 450 m Sockelfliesen,
— 900 m
— 90 Stück Treppenstufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Standort Saale-Unstrut-Klinikum Naumburg
Humboldtstraße 31, 06618 Naumburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im PQ-Verzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im PQ-Verzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagenzu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage des Nachweises der Eintragung in das PQ-Verzeichnis oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
—— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
—— Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt,
—— Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist,
—— gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
—— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet,
—— kurze Darstellung des Unternehmens sowie seiner Geschäftstätigkeit in frei gewählter Form,
—— Erklärung über den Gesamtumsatz im entsprechenden Marktsegment in den letzten 3 Jahren, bezogen auf den Leistungsgegenstand einzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des PQ-Verzeichnis) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— aktuelle Bescheinigung über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung durch Beifügung einer Kopie des Versicherungsscheines, dem sowohl die Deckungshöhen als auch die abgesicherten Risiken entnommen werden können (ggf. ist bei Auftragserteilung eine Anpassung der Deckungssummen vorzunehmen),
Mehr anzeigen
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Rechtsform bei Bietergemeinschaften: keine, jedoch ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe zu 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Gesundheitsbau in den letzten 5 Jahren, mit Leistungsumfang (Art des Vorhabens, kurze Beschreibung der beauftragten Leistungen, Bausumme, Dauer des Vorhabens) und Ansprechpartner (Kontaktdaten).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG Sachsen-Anhalt),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG Sachsen-Anhalt).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Nicht notwendig– es sind keine schriftlichen Angebote in Papierform zugelassen
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Richartz
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 345/5141536 📞
Fax: +49 345/5141115 📠
Quelle: OJS 2018/S 237-540504 (2018-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Estrich- und Fliesen arbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: bianca.boerner@klinikum-burgenlandkreis.de 📧
Telefon: +49 34452101604 📞
Fax: +49 34452101609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 097-233517
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 237-540504
ABl. S-Ausgabe: 97

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Kinderzentrums. In dem 4- geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie und Palliativmedizin, sowie eine Erweiterung des bestehenden MVZ untergebracht. Neben dem Neubau sind die angrenzenden Bereiche der Bestandsgebäude funktionell anzupassen. Bruttogeschossfläche gesamt: 6 436 m
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Humboldtstraße 31
06618 Naumburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Name: Ristenbieter GmbH
Postanschrift: Große Ziegelohstraße 8
Postort: Laucha
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1628654177 📞
E-Mail: fliesenriste@gmx.de 📧
Land: Burgenlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Halle/Saale
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeger gerügt werden,
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 097-233517 (2019-05-16)