Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird. Auf ehemals acht Grundstücken (Ostwall 146-150, Neue Linner Straße 87-89 und Petersstraße 133-137) wird eine zusammenhängende Neubaumaßnahme realisiert. Das Bauvorhaben einer Geschäftshausgruppe um einen Hof umfasst ca. 27 400 m BRI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Postanschrift: Königstr. 192
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Sagir-Husemöller
Telefon: +49 215163270📞
E-Mail: tuelay.sagir@wohnstaette-krefeld.de📧
Fax: +49 2151632770 📠
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.wohnstaette-krefeld.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Estricharbeiten für den Neubau eines Geschäftshauses in der Krefelder Innenstadt”
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird....”
Kurze Beschreibung
Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird. Auf ehemals acht Grundstücken (Ostwall 146-150, Neue Linner Straße 87-89 und Petersstraße 133-137) wird eine zusammenhängende Neubaumaßnahme realisiert. Das Bauvorhaben einer Geschäftshausgruppe um einen Hof umfasst ca. 27 400 m BRI.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 63835.21 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“2 606 m schwimmender Estrich,790 m Trittschalldämmung, 1 913 m Wärmedämmung und 369 m Ausgleichsdämmung” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245228
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Estricharbeiten für den Neubau eines Geschäftshauses in der Krefelder Innenstadt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Okatar Estrichbau GmbH
Postort: Merzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Merzig-Wadern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 63835.21 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu
Rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
b.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 169-384039 (2018-09-03)