Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 18FEI33347
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für folgende Objekte:
Neubau ESTW-UZ Kassel Hbf und Rbf inklusive ESTW-A Kassel im Rbf,
Neubau Technikstandort/Steuerzentrale,
Umbau Stellwerk Krf in Kassel Rbf und
Rückbau von 5 Stellwerken (Kpf, Kpn, Klb, Kra, Krw).
Die angefragten Leistungen beinhalten:
— LOS 1: ESTW
—— Objektplanung Verkehrsanlage Lph 3 – 4 und optional Lph 5 – 7,
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 6 und 7,
—— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 und optional Lph 6,
—— Objektplanung Gebäude Lph 2 – 4
—— Tragwerksplanung Gebäude Lph 2 und 3,
—— Technische Ausrüstung Lph 3 – 4 und optional Lph 5 – 7 für die Anlagen LST, EEA, OLA und MTA
— LOS 2: Umweltplanung
—— Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1 – 4,
—— Fachbeitrag Artenschutz Lph 1 – 3 + 5 und optional Lph 4,
—— Objektplanung Freianlagen optional Lph 5 - 7
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-02 📅
Datum des Beginns: 2019-03-06 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-428396
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für folgende Objekte:
Neubau ESTW-UZ Kassel Hbf und Rbf inklusive ESTW-A Kassel im Rbf,
Neubau Technikstandort/Steuerzentrale,
Umbau Stellwerk Krf in Kassel Rbf und
Rückbau von 5 Stellwerken (Kpf, Kpn, Klb, Kra, Krw).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: LOS 1: ESTW
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 189-428396 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für folgende Objekte:
Neubau ESTW-UZ Kassel Hbf und Rbf inklusive ESTW-A Kassel im Rbf,
Neubau Technikstandort/Steuerzentrale,
Umbau Stellwerk Krf in Kassel Rbf und
Rückbau von 5 Stellwerken (Kpf, Kpn, Klb, Kra, Krw).
Die angefragten Leistungen beinhalten:
Los 1: ESTW
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph 3 – 4 und optional Lph 5 – 7,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 6 und 7,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 und optional Lph 6,
— Objektplanung Gebäude Lph 2 – 4,
— Tragwerksplanung Gebäude Lph 2 und 3,
— Technische Ausrüstung Lph 3 – 4 und optional Lph 5 – 7 für die Anlagen LST, EEA, OLA und MTA.
Los 2: Umweltplanung
— Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1 – 4,
— Fachbeitrag Artenschutz Lph 1 – 3 + 5 und optional Lph 4,
— Objektplanung Freianlagen optional Lph 5 – 7.
Bezeichnung des Loses: Los 1 ESTW
Beschreibung der Optionen: — Objektplanung Verkehrsanlage optional Lph 5 – 7,
Bezeichnung des Loses: Los 2 Umweltplanung
Beschreibung der Optionen: — Objektplanung Freianlagen optional Lph 5 – 7.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Name: WSP Infrastructure Engineering GmbH
Postanschrift: Alte Salzdahlumer Straße 203
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland 🇩🇪 Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Inst.f.Umweltplanung Dr.Kübler GmbH
Postanschrift: Fritz Henkel Str. 22
Postort: Rengsdorf
Postleitzahl: 56579
Land: Neuwied🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 47626.74 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 042-096614 (2019-02-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 47626.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6926543721📞
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Kassel, Planungsleistungen zum Neubau Stellwerke
Referenznummer: 18FEI33347
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für folgende Objekte:
Neubau ESTW-UZ Kassel Hbf und Rbf inklusive ESTW-A Kassel im Rbf,
Neubau Technikstandort/Steuerzentrale,
Umbau Stellwerk Krf in Kassel Rbf und
Rückbau von 5 Stellwerken (Kpf, Kpn, Klb, Kra, Krw).
Die angefragten Leistungen beinhalten:
LOS 1: ESTW
- Objektplanung Verkehrsanlage Lph 3 - 4 und optional Lph 5 - 7,
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3, 6 und 7,
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 und optional Lph 6,
- Objektplanung Gebäude Lph 2 - 4
- Tragwerksplanung Gebäude Lph 2 und 3,
- Technische Ausrüstung Lph 3 - 4 und optional Lph 5 - 7 für die Anlagen LST, EEA, OLA und MTA
LOS 2: Umweltplanung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1 - 4,
- Fachbeitrag Artenschutz Lph 1 - 3 + 5 und optional Lph 4,
- Objektplanung Freianlagen optional Lph 5 - 7
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-06 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 34117
Stadt: Kassel, Hessen, DE731
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - WSP Infrastructure Engineering GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2018536812 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WSP Infrastructure Engineering GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 7db216f7-3b9f-4940-9227-624a3866a1bb
Postanschrift: Hanauer Landstraße 174
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet.
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT13: Planungsleistungen LST PT1 Kassel Hbf aufgrund Vorschriftenänderungen und Zusatzleistungen
Quelle: OJS 2024/S 239-748780 (2024-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Entwurfsplanung zu den Signalauslegern und der Signalbrücke kam es zu notwendigen Wiederholungsplanungen. Diese resultierten zum Teil aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
Im Rahmen der Entwurfsplanung zu den Signalauslegern und der Signalbrücke kam es zu notwendigen Wiederholungsplanungen. Diese resultierten zum Teil aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: MKA NT07: Mehraufwand Planung Signalausleger / Signalbrücke
Quelle: OJS 2025/S 100-338720 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Arcadis Mobility Germany GmbH Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arcadis Mobility Germany GmbH
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 08
Im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Bau-Gewerke EEA und OLA mussten die Vergabeunterlagen entgegen erster Abstimmungen anders aufgeteilt werden. Zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 09
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung (PT1) LST waren Anmerkungen bzw. Änderungswünsche des Bauherren aus der Prüfung der Entwurfsplanung zu einzuarbeiten. Auch haben Änderungen an der Gleisinfrastruktur sowie Anpassungen im Regelwerk zu Umplanungen in der AP gegenüber der EP geführt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 10
Im Rahmen der Genehmigungsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Aufgrund der Einwirkung anderer Projekte musste die Situation der BE-Flächen überarbeitet werden. Auch musste während der Erstellung der Genehmigungsunterlagen der neue Leitfaden für die Antragsunterlagen berücksichtigt und die Unterlagen angepasst werden. Nach Eingangsprüfung durch das EBA waren umfangreiche Anpassungen der Unterlagen erforderlich, die nicht allein dem AN anzulasten sind. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 11
Im Rahmen der Planungserstellung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Da das Projekt gemäß einem Lean Construction - Konzept aufgesetzt wurde, waren deutlich mehr Besprechungen vor Ort notwendig als vertraglich vereinbart. Bei der Bestandsplanbeschaffung mussten unverhältnismäßig viele Pläne gesichtet werden, da die Bezeichnungen und Zuordnung fehlerhaft waren. Die Kostenermittlung musste zweimal durchgeführt werden, da das Projekt zur "Planungsrunde" bereits ein überarbeitetes Zahlenwerk braucht und die Planung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen war. Nach der zweiten Übergabe wurden nochmals Anpassungen notwendig, die auf individuelle Wünsche des AG zurückzuführen waren. Eingeforderte Zuarbeiten zu Risiko-Workshops und die Durchführung von "Quality Gates" waren ebenfalls nicht beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 12
Im Rahmen der Entwurfsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Im Rahmen der Prüfung der EP wurde die Bestellung von drei weiteren OSE-Schaltern ausgesprochen, was zu notwendigen Anpassungen führte. Im Oberbau waren Mehraufwendungen notwendig, aufgrund der unklaren Situation bei der Entwässerung und im Bodenaufbau, was aus der Vorplanung bzw. der Aufgabenstellung nicht erkennbar war. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 08
Im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Bau-Gewerke EEA und OLA mussten die Vergabeunterlagen entgegen erster Abstimmungen anders aufgeteilt werden. Zur Erfüllung des geschuldeten Werkerfolges war die Wiederholung von Leistungsteilen erforderlich. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 09
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung (PT1) LST waren Anmerkungen bzw. Änderungswünsche des Bauherren aus der Prüfung der Entwurfsplanung zu einzuarbeiten. Auch haben Änderungen an der Gleisinfrastruktur sowie Anpassungen im Regelwerk zu Umplanungen in der AP gegenüber der EP geführt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 10
Im Rahmen der Genehmigungsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Aufgrund der Einwirkung anderer Projekte musste die Situation der BE-Flächen überarbeitet werden. Auch musste während der Erstellung der Genehmigungsunterlagen der neue Leitfaden für die Antragsunterlagen berücksichtigt und die Unterlagen angepasst werden. Nach Eingangsprüfung durch das EBA waren umfangreiche Anpassungen der Unterlagen erforderlich, die nicht allein dem AN anzulasten sind. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 11
Im Rahmen der Planungserstellung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Da das Projekt gemäß einem Lean Construction - Konzept aufgesetzt wurde, waren deutlich mehr Besprechungen vor Ort notwendig als vertraglich vereinbart. Bei der Bestandsplanbeschaffung mussten unverhältnismäßig viele Pläne gesichtet werden, da die Bezeichnungen und Zuordnung fehlerhaft waren. Die Kostenermittlung musste zweimal durchgeführt werden, da das Projekt zur "Planungsrunde" bereits ein überarbeitetes Zahlenwerk braucht und die Planung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen war. Nach der zweiten Übergabe wurden nochmals Anpassungen notwendig, die auf individuelle Wünsche des AG zurückzuführen waren. Eingeforderte Zuarbeiten zu Risiko-Workshops und die Durchführung von "Quality Gates" waren ebenfalls nicht beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
NT 12
Im Rahmen der Entwurfsplanung waren Leistungen erforderlich, die über das vertragliche Maß hinausgingen. Im Rahmen der Prüfung der EP wurde die Bestellung von drei weiteren OSE-Schaltern ausgesprochen, was zu notwendigen Anpassungen führte. Im Oberbau waren Mehraufwendungen notwendig, aufgrund der unklaren Situation bei der Entwässerung und im Bodenaufbau, was aus der Vorplanung bzw. der Aufgabenstellung nicht erkennbar war. Ein Wechsel des AN hätte zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten geführt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 08
Mehraufwand Erstellung Ausschreibungsunterlagen EEA und OLA
NT 09
Mehrleistung in der Lph 5 im Gewerk LST
NT 10
Mehrleistung Genehmigungsplanung
NT 11
Mehrleistung Allgemein - Sammel-NT
NT 12
Sammel-NT Mehrleistung OSE und Oberbau/Fahrbahn
Quelle: OJS 2025/S 139-482953 (2025-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
x2 - Im Rahmen der Bauausführungen im Kabeltiefbau kam es aus neuen Erkenntnissen zu Anderungsverlangen bzgl. der vorliegenden Kabeltiefbauplanung. Vergütungswürdig sind nur Änderungen am Bauentwurf die durch den AG veranlasst wurden.
AG10 / AN15 - Der BVB fordert eine Überarbeitung des PTI aufgrund von Planungsfehlern. Der AN macht geltend, dass Teile der falschen Planung auf einer expliziten Forderung des AG beruhen.
16 (AN) - Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet.
x2 - Im Rahmen der Bauausführungen im Kabeltiefbau kam es aus neuen Erkenntnissen zu Anderungsverlangen bzgl. der vorliegenden Kabeltiefbauplanung. Vergütungswürdig sind nur Änderungen am Bauentwurf die durch den AG veranlasst wurden.
AG10 / AN15 - Der BVB fordert eine Überarbeitung des PTI aufgrund von Planungsfehlern. Der AN macht geltend, dass Teile der falschen Planung auf einer expliziten Forderung des AG beruhen.
16 (AN) - Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung kam es seitens der DB InfraGO AG zu einer Regelwerksänderung ohne Übergangszeit, die demnach umzusetzen ist. Weiterhin gab es durch den Planungsüberwacher LST des Auftraggebers im Rahmen seiner Qualitätsprüfung Forderungen bezüglich der Ausführung, die der AN als Zusatzleistungen betrachtet.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
x2 - Planungsleistungen Mehraufwand Kabeltiefbau Lph 5
AG10 / AN15 - Überarbeitung PTI-Planung EOW Kippe
16 (AN) - Planun sleistun en LST PTI Kassel Rbf auf rund Vorschriftenänderun en und Zusatzleistun en
Quelle: OJS 2026/S 073-256593 (2026-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA x01 - Ilm Rahmen der Überarbeitung der Ausführungsplanung PTI LST ESTW Kassel Hbf kam es zu Änderungen in den Anforderungen zur Positionierung der Zugdeckungssignale durch die Infrastrukturentwicklung. Aufgrund neuerer Betriebsprogramme soll dem Rechnung getragen werden. Der AN ist mit der Erstellung der AP PTI beauftragt. Eine Beauftragung eines Dritten für diese Teilleistung ist aufgrund der in sich geschlossenen zu erbringenden Planungsleistung sowie geltender Regelwerke nicht möglich. Die Vergabe der Leistung an einen Dritten hätte notwendige Teilleistungskündigungen zur Folge. Bereits erbrachte Teilleistungen können in der Regel nicht von einem Dritten übernommen werden, sodass hierdurch weitere Wederholungsleistungen entstehen würden.
MKA x01 - Ilm Rahmen der Überarbeitung der Ausführungsplanung PTI LST ESTW Kassel Hbf kam es zu Änderungen in den Anforderungen zur Positionierung der Zugdeckungssignale durch die Infrastrukturentwicklung. Aufgrund neuerer Betriebsprogramme soll dem Rechnung getragen werden. Der AN ist mit der Erstellung der AP PTI beauftragt. Eine Beauftragung eines Dritten für diese Teilleistung ist aufgrund der in sich geschlossenen zu erbringenden Planungsleistung sowie geltender Regelwerke nicht möglich. Die Vergabe der Leistung an einen Dritten hätte notwendige Teilleistungskündigungen zur Folge. Bereits erbrachte Teilleistungen können in der Regel nicht von einem Dritten übernommen werden, sodass hierdurch weitere Wederholungsleistungen entstehen würden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: MKA x01 - Mehraufwand LST PTI ESTW Kassel Hbf; Anpassung SAtandorte ZDS
Quelle: OJS 2026/S 073-256795 (2026-04-14)