Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien der Begrenzung:
I) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (45 GF (Gewichtungsfaktor))
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (netto), wobei für jedes der drei zurückliegenden Geschäftsjahre ein einzelner Punktewert ermittelt wird. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2017 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2015, 2016 und 2017 die Jahre 2014, 2015 und 2016 an. Es wird keine Mindestanforderung an den Umsatz gestellt, jedoch wird ein Gesamtumsatz pro Jahr unter 200 000 EUR nicht bepunktet.
Eine Bewertung erfolgt pro Geschäftsjahr: Ab einem Umsatz von 200 000 EUR pro Jahr wird dieser mit dem Erfüllungsgrad (nachfolgend „EG") 1 bewertet. Bei einem Umsatz oberhalb von 200 000 EUR und bis zu 1 500 000 EUR wird interpoliert. Ein Umsatz über 1 500 000 EUR und höher wird mit dem EG 3 bewertet. Der so erreichte EG wird jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 5 (nachfolgend „GF") multipliziert. Die so errechneten Punkte der drei Jahre werden addiert und ergeben die Gesamtwertungspunkte für das Kriterium „Gesamtumsatz".
II) § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (232,50 GF)
Beizubringen sind die Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe:
— des Werts, des Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie dessen Kontaktdaten und einer Beschreibung der Leistung (stichpunktartig),
— Abgefragte Referenzen (inkl. jeweiligem Gewichtungsfaktor (GF), (jeweils quantitativ):
1) Clustermanagement: umfasst alles, d.h. das komplette Management der Entwicklung bestimmter Cluster – hier ausgerichtet auf die Life-Science-Branche (Biotechnologie, Medizintechnik, Diagnostik, Pharmazie).
— „Branchennetzwerke im Life-Science-Sektor" (GF 10);
— „Unternehmensnetzwerke (übrige Branchen)" (GF 8);
— „zeitgleiches Management mehrerer Unternehmens-/Branchennetzwerke (mind. 2 Unternehmens-/Branchennetzwerke (die beiden zuvor genannten Netzwerke)" (GF 3);
— Budget aus dem Bereich „Branchennetzwerke im Life-Science-Sektor der letzten 3 Jahre" (GF 5);
2) Clusternetzwerkmaßnahmen:
Referenzen für Fachtagungen und/oder Kongresse (GF 8), Messebeteiligungen (GF 6)
— Netzwerktreffen, Workshops, Unternehmerstammtische bzw. vergleichbare Veranstaltungen (GF 3).
3) Projektmanagement-/steuerung:
— Projektmanagement-/steuerung (GF 7);
— Budgetabfrage aus dem Bereich „Projektmanagement-/steuerung (GF 4).
4) Informationsschnittstelle (Wirken als Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen Unternehmen, Eigentümern und Verwaltung im Zusammenhang mit Standort-/ Gewerbegebietsentwicklung bzw. -management):
— Quantitative Abfrage der Referenzen" (GF 6).
5) Standortmarketing oder Stadtmarketing:
— „Standortmarketing in Bezug auf den Bereich Life-Science" (GF 7);
— lStandortmarketing in Bezug auf andere / weitere Branchen [Bereiche außerhalb des Life-Science-Sektors]" (GF 5);
— „Stadtmarketing (kein Standortmarketing)" (GF 3).
6) Moderation/Mediation:
— Quantitative Abfrage der Referenzen aus dem Bereich „Moderation/Mediation von Entscheidungsprozessen" (GF 2,5).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bzgl. der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Bei der Bewertung der einzelnen Unterkriterien werden sämtliche beigebrachten Referenzen berücksichtigt: Ist die Maximalpunktzahl erreicht, führen weitere Referenzen nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.