Rahmenvertrag gem. § 21 VgV über vier Jahre im Rahmen eines Auf- und Abgebotes: Lieferung von Komponenten des elektronischen Schließsystems iLoq. Die Lieferung erfolgt in einzelaufträgen über die Rahmenvertragslaufzeit vom 1.7.2018 bis 30.6.2022. Es ist ein Notdienst mit einer Servicezeit 24/7 und einer Einsatzbereitschaft vor Ort innerhalb von 4 Stunden sicher zu stellen. Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in vielen Gebäuden der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit überwiegend zentral. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität bereits vorhandener Bauteile zu gewährleisten, erweitert werden. Aus vorgenannten Gründen erfolgt die Ausschreibung produktspezifisch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronisches Sicherheitsschloss
Menge oder Umfang: s. Pkt. II 1.5)400 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 400 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronisches Sicherheitsschloss📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – Eigenbetrieb Dormagen
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postleitzahl: 41540
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Telefon: +49 2133/257547📞
Fax: +49 2133/257408 📠
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E72293313.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen Bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
Dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern,
Die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser.
E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E72293313.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen Bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
Dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern,
Die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser.
E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag gem. § 21 VgV über vier Jahre im Rahmen eines Auf- und Abgebotes: Lieferung von Komponenten des elektronischen Schließsystems iLoq. Die Lieferung erfolgt in einzelaufträgen über die Rahmenvertragslaufzeit vom 1.7.2018 bis 30.6.2022. Es ist ein Notdienst mit einer Servicezeit 24/7 und einer Einsatzbereitschaft vor Ort innerhalb von 4 Stunden sicher zu stellen.
Rahmenvertrag gem. § 21 VgV über vier Jahre im Rahmen eines Auf- und Abgebotes: Lieferung von Komponenten des elektronischen Schließsystems iLoq. Die Lieferung erfolgt in einzelaufträgen über die Rahmenvertragslaufzeit vom 1.7.2018 bis 30.6.2022. Es ist ein Notdienst mit einer Servicezeit 24/7 und einer Einsatzbereitschaft vor Ort innerhalb von 4 Stunden sicher zu stellen.
Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in vielen Gebäuden der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit überwiegend zentral. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität bereits vorhandener Bauteile zu gewährleisten, erweitert werden. Aus vorgenannten Gründen erfolgt die Ausschreibung produktspezifisch.
Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in vielen Gebäuden der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit überwiegend zentral. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität bereits vorhandener Bauteile zu gewährleisten, erweitert werden. Aus vorgenannten Gründen erfolgt die Ausschreibung produktspezifisch.
Menge oder Umfang: s. Pkt. II 1.5)
Referenznummer: ED/EU 02-18/ELViS-ID: E72293313
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. III.1.4)
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. III.1.4)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 30 Tage netto
Sonstige besondere Bedingungen:
Die angebotene Schließanlage der Firma iLoq muss in Leistungsumfang, Auslegung und Dienstleistung den Maßstäben eines industriell gefertigten Sicherheitsproduktes entsprechen.
Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preiserhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse.
Bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Hersteller, Typen und Leistungen sind in dieser konstruktiven und.
Werkstoffmäßigen Art zwingend gefordert, um die Kompatibilität der bereits eingesetzten Schließanlage zu gewährleisten und die bisherigen Investitionen zu schützen.
Zylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass sie für Dritte keine Zuordnung zulassen. Die Funktion eines übergeordneten Schlüssels darf nur aus der Verwaltungssoftware ersichtlich sein. Die Berechtigung, Ersatzschlüssel bzw. Erweiterung zu Schließanlagen (Zylinder mit Schlüsseln) zu programmieren, ist durch ein funktionierendes Kontrollsystem, z.B. elektronisch Codiertem Identmedium, wie z.B. Token, dem durch die ausschreibende Stelle zu benennenden Besitzer/Eigentümer der Schließanlage vorbehalten (organisatorischer Anlagenschutz).
Zylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass sie für Dritte keine Zuordnung zulassen. Die Funktion eines übergeordneten Schlüssels darf nur aus der Verwaltungssoftware ersichtlich sein. Die Berechtigung, Ersatzschlüssel bzw. Erweiterung zu Schließanlagen (Zylinder mit Schlüsseln) zu programmieren, ist durch ein funktionierendes Kontrollsystem, z.B. elektronisch Codiertem Identmedium, wie z.B. Token, dem durch die ausschreibende Stelle zu benennenden Besitzer/Eigentümer der Schließanlage vorbehalten (organisatorischer Anlagenschutz).
Der Bieter stellt einen deutschsprachtigen Rund-um-die-Uhr-Notdienst zur Verfügung (Servicezeit 24/7) die Reaktionszeit bis zum Eintreffen des Notdienstes am jeweiligen Ort auf dem Gebiet der Stadt Dormagen darf 4 Stunden nach telefonischer Meldung nicht überschreiten.
Der Bieter stellt einen deutschsprachtigen Rund-um-die-Uhr-Notdienst zur Verfügung (Servicezeit 24/7) die Reaktionszeit bis zum Eintreffen des Notdienstes am jeweiligen Ort auf dem Gebiet der Stadt Dormagen darf 4 Stunden nach telefonischer Meldung nicht überschreiten.
Die Lieferfrist wird auf max. 14 Tage nach Einzelabruf aus diesem Rahmenvertrag festgelegt. Kleinabrufe von bis zu 20 Schließzylindern (D10S.400) und 60 Schlüsseln müssen
Im Rahmen des Notdienstes verfügbar sein.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE-Erklärung.
Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE-Erklärung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-14 📅
Öffnungsort:
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ED/EU 02-18/ELViS-ID: E72293313
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 249-454205
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E72293313.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen Bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen Bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
Dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern,
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern,
Die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser.
E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753637📞
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§.160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§.160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3.GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB).
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen - Der Bürgermeister - F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547📞
Internetadresse: https://www.dormagen.de🌏
Fax: +49 2133257-408 📠 Wiederkehrender Auftrag
April/Mai 2022
Quelle: OJS 2018/S 089-200865 (2018-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Name: PWS Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift: Alfred-Nobel-Str. 9
Postort: Pulheim
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Quelle: OJS 2018/S 214-491279 (2018-11-06)