Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 102-233900
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
An die oben genannten Kontaktstellen
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Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEI-M æ Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
DE
Peraica, Josip
+49...”
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 2.7.2018
Ortszeit: 13.00
Neuer Wert
Text: Tag: 5.7.2018
Ortszeit: 13.00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 2.7.2018
Ortszeit: 13.00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 5.7.2018
Ortszeit: 13.00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Text:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 123-280533 (2018-06-27)
Ergänzende Angaben (2018-06-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt am Main
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abbruch / Rückbau: Spannbeton Überbauten = 200 m³;
Widerlager Stahlbeton = 100 m;
Rückbau Oberbau/Gleis = 100 m,
Neubau: Die Brücken Fläche in = 206...”
Kurze Beschreibung
Abbruch / Rückbau: Spannbeton Überbauten = 200 m³;
Widerlager Stahlbeton = 100 m;
Rückbau Oberbau/Gleis = 100 m,
Neubau: Die Brücken Fläche in = 206 m;
Beton ca.: 220 m³;
Betonstahl ca. 15 t;
Verbau ca.:20 m;
Erdaushub: 900 m³;
Stahltrog 2 x Überbau = 180 t.
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Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEI-M – Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
DE
Peraica, Josip
+49...”
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Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEI-M – Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
DE
Peraica, Josip
+49...”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEI-M – Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
DE
Peraica, Josip
+49...”
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Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
FEI-M – Beschaffung Infrastruktur Region Mitte
Hahnstraße 49
Frankfurt am Main
60528
DE
Peraica, Josip
+49...”
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 5.7.2018
Ortszeit: 13.00
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Text: Tag: 9.7.2018
Ortszeit: 14.00
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Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 5.7.2018
Ortszeit: 13.00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:” Neuer Wert
Text:
“Tag: 9.7.2018
Ortszeit: 14.00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:”
Quelle: OJS 2018/S 128-292704 (2018-07-02)