Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Olpe und EÜ Olpebach in Kirchhundem, Srecke 2800; BauÜ
18FEI33026
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung: EÜ Olpe und EÜ Olpebach in Kirchhundem, Srecke 2800; BauÜ
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olpe/Olpebach; Strecke 2 800 km 79,675 und km 80,000
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung EÜ Olpe und EÜ Olpebach in Kirchenhundem - erforderliche Bauüberwachung (gemäß des Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG)”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 087-196292
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2018/S 087-196292
Titel: EÜ Olpe und EÜ Olpebach in Kirchhundem, Srecke 2800; BauÜ
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 442364.58 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 164-375793 (2018-08-27)