Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.fraport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-P 00328-18BL Innenausbau (Trockenbau.- Maler.- Schreinerarbeiten), B-001884 Neubau Winterdienstgeb. 473
EU-P 0328-18BL”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Winterdienstgebäude:
Die Maßnahme Umfasst den Neubau eines Betriebsgebäudekomplexes des Winterdienst der Fraport AG.
Das Baufeld für die Maßnahme...”
Kurze Beschreibung
Neubau Winterdienstgebäude:
Die Maßnahme Umfasst den Neubau eines Betriebsgebäudekomplexes des Winterdienst der Fraport AG.
Das Baufeld für die Maßnahme befindet sich im Nordwestbereich des Flughafens. Die Zufahrt vom öffentlichen Bereich aus erfolgt vom Tor 27 und befindet sich im Betriebsbereich des Flughafens.
Flächen / Volumen
Gesamtflächen/BGF a 9 404 m
Gesamtrauminhalt BRI 64 829 m
Die einzelnen Gebäudeanlagenteile wie das Werkstattgebäude, die frostfreie Fahrzeughalle, das Granulat-Lager, sowie das Personal- und Dienstgebäude werden als Massivbau in der aufgehenden Konstruktion als Stahlbetonkonstruktion (Ortbeton) realisiert. Im Bereich der Dächer kommen auch vorgefertigte, leichte Stahlkonstruktionen (Fachwerkbinder und Trapezbleche) zum Einsatz.
Weitere Angaben s.II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2018
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Flughafen
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Ausführung Kommen:
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Deckenschott.-, Vorwand Schachtkonstruktionen) ohne Brandschutzanforderungen
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Ausführung Kommen:
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Deckenschott.-, Vorwand Schachtkonstruktionen) ohne Brandschutzanforderungen
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Vorwand.- Schachtkonstruktionen)mit Brandschutzanforderungen
— Raster.- Abhangdecken (Akustikdecken)
— Raster.- Abhangdecken (Akustikdecken) mit Brandschutzanforderungen
— Anstricharbeiten mit Dispersionsfarben/Latexfarben
— Innentüren
— Innenputz
— Trockenputz
Trockenbaukosntruktionen:
— Ohne Brandschutzanforderungen ca. 1 700 m
— Mit Brandschutzanforderungen ca. 950 m
Raster.- Abhangdecken:
— Ohne Brandschutzanforderungen ca. 2 060 m
— Mit Brandschutzanfoderungen ca. 300 m
Innentüren ca. 80 St.
Trockenputz ca. 2 500 m
Innenanstrich ca. 6 200 m
Mobile Trennwände (Faltwände) ca. 2 St. ca. 16 lfm
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-143377
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4700048949
Titel: EU-P 0328-18BL, B-001884 – Neubau Winterdienstgeb. 473, VE 02 – Innenausbau 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raumkonzept plus GmbH
Postanschrift: Stockstädter Straße 1
Postort: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Groß-Gerau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540851.74 💰
“Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der...”
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 156-359089 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Ausführung Kommen:
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Deckenschott.-, Vorwand Schachtkonstruktionen) ohne Brandschutzanforderungen
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Ausführung Kommen:
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Deckenschott.-, Vorwand Schachtkonstruktionen) ohne Brandschutzanforderungen
— Trockenbaukonstruktionen (Metallständerwände, Vorwand.- Schachtkonstruktionen)mit Brandschutzanforderungen
— Raster.- Abhangdecken (Akustikdecken)
— Raster.- Abhangdecken (Akustikdecken) mit Brandschutzanforderungen
— Anstricharbeiten mit Dispersionsfarben/Latexfarben
— Innentüren
— Innenputz
— Trockenputz
Trockenbaukosntruktionen:
— Ohne Brandschutzanforderungen ca. 1 700,00 m
— Mit Brandschutzanforderungen ca. 950,00 m
Raster.- Abhangdecken:
— Ohne Brandschutzanforderungen ca. 2 060,00 m
— Mit Brandschutzanfoderungen ca. 300,00 m
Innentüren ca. 80 St.
Trockenputz ca. 2 500,00 m
Innenanstrich ca. 6 200,00 m
Mobile Trennwände (Faltwände) ca. 2 St. ca. 16 lfm
Auftragsvergabe
Titel:
“EU-P 0328-18BL, B-001884 – neubau Winterdienstgebäude 473, VE 02 – Innenausbau 1” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540851.74 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 160-367372 (2018-08-21)