EU-P 0540-18EK1 Kommunikations- und Saleskampagne Bereich Parken – Flughafen Frankfurt

Fraport AG

— Der zukünftige Auftragnehmer wird beauftragt, die Kommunikations- und Saleskampagne für den Bereich „Parken“ am Frankfurter Flughafen zu entwickeln und umzusetzen,
— Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen Kommunikationskampagne unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Produkte im Bereich „Parken“,
— Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur weiteren Vermarktung von Parkprodukten und Parkservices, beispielsweise über bisher nicht genutzte Kanäle,
— Identifikation verschiedener Marketingmaßnahmen und Kommunikationskanäle,
— Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-24 Auftragsbekanntmachung
2018-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: EU-P 0540-18EK1
Kurze Beschreibung:
— Der zukünftige Auftragnehmer wird beauftragt, die Kommunikations- und Saleskampagne für den Bereich „Parken“ am Frankfurter Flughafen zu entwickeln und umzusetzen, — Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen Kommunikationskampagne unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Produkte im Bereich „Parken“, — Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur weiteren Vermarktung von Parkprodukten und Parkservices, beispielsweise über bisher nicht genutzte Kanäle, — Identifikation verschiedener Marketingmaßnahmen und Kommunikationskanäle, — Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-224725
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der wenigen wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung. Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Der zukünftige Auftragnehmer wird beauftragt, die Kommunikations- und Saleskampagne für den Bereich „Parken“ am Frankfurter Flughafen zu entwickeln und umzusetzen,
— Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen Kommunikationskampagne unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Produkte im Bereich „Parken“,
— Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur weiteren Vermarktung von Parkprodukten und Parkservices, beispielsweise über bisher nicht genutzte Kanäle,
— Identifikation verschiedener Marketingmaßnahmen und Kommunikationskanäle,
— Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.
Siehe II.1.4.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
3 mal 2 Jahre
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Mal je zwei Jahre ist optional möglich (bis längstens 31.12.2026).
Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
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Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe, der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter.
— „Teilnahmeantrag /Vordruck Eignungsnachweise“, – „Verpflichtungserklärung“ „andere Unternehmen“ „(Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, und – „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
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1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch. Die objektiven Teilnahmeregeln und-kriterien sind unter Ziffer II.2.9) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, dargelegt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch. Die objektiven Teilnahmeregeln und –kriterien sind unter Ziffer II.2.9) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, dargelegt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der wenigen wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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Ergänzungen zur Bekanntmachung.
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 098-224725 (2018-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zukünftige Auftragnehmer wird beauftragt, die Kommunikations- und Saleskampagne für den Bereich „Parken“ am Frankfurter Flughafen zu entwickeln und umzusetzen. Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen Kommunikationskampagne unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Produkte im Bereich „Parken“. Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur weiteren Vermarktung von Parkprodukten und Parkservices, beispielsweise über bisher nicht genutzte Kanäle. Identifikation verschiedener Marketingmaßnahmen und Kommunikationskanäle. Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 3 606 804 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-504596
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 098-224725
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zukünftige Auftragnehmer wird beauftragt, die Kommunikations- und Saleskampagne für den Bereich „Parken“ am Frankfurter Flughafen zu entwickeln und umzusetzen.
Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen Kommunikationskampagne unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Produkte im Bereich „Parken“.
Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur weiteren Vermarktung von Parkprodukten und Parkservices, beispielsweise über bisher nicht genutzte Kanäle.
Identifikation verschiedener Marketingmaßnahmen und Kommunikationskanäle.
Weitere Informationen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden.
Siehe II.1.4

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-13 📅
Name: Damm & Bierbaum Agentur für Marketing und Kommunikation GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstraße 135-137
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 606 804 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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Ergänzungen zur Bekanntmachung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 220-504596 (2018-11-13)