Fraport betreibt derzeit auf dem Flughafen Frankfurt Main eine Personal- sowie eine Betriebstankstelle. Durch eine Konzern-Betriebsvereinbarung ist Beschäftigten des Fraport-Konzerns ein vergünstigtes Tanken an der Personaltankstelle möglich. Die Betriebstankstelle befindet sich im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs (Flugbetriebsfläche) und steht primär für Fraport-Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Beide Tankstellen werden zudem von am Flughafen ansässigen Drittfirmen genutzt und sind darüber hinaus nicht öffentlich zugänglich. Es besteht ein „Mobiler Tankdienst“, der ebenfalls von Fraport betrieben wird. An verschiedenen Stellen auf bzw. nahe dem Flughafengelände befinden sich zudem Heizöltanks. Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages beabsichtigt Fraport die Belieferung der Tankstellen mit Kraftstoffen und Kerosin sowie der Tanks mit Heizöl dem Auftragnehmer zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralöl und Destillate
Referenznummer: EU-P 0874-18EK3
Kurze Beschreibung:
Fraport betreibt derzeit auf dem Flughafen Frankfurt Main eine Personal- sowie eine Betriebstankstelle.
Durch eine Konzern-Betriebsvereinbarung ist Beschäftigten des Fraport-Konzerns ein vergünstigtes Tanken an der Personaltankstelle möglich.
Die Betriebstankstelle befindet sich im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs (Flugbetriebsfläche) und steht primär für Fraport-Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Beide Tankstellen werden zudem von am Flughafen ansässigen Drittfirmen genutzt und sind darüber hinaus nicht öffentlich zugänglich.
Es besteht ein „Mobiler Tankdienst“, der ebenfalls von Fraport betrieben wird.
An verschiedenen Stellen auf bzw. nahe dem Flughafengelände befinden sich zudem Heizöltanks.
Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages beabsichtigt Fraport die Belieferung der Tankstellen mit Kraftstoffen und Kerosin sowie der Tanks mit Heizöl dem Auftragnehmer zu übertragen.
Fraport betreibt derzeit auf dem Flughafen Frankfurt Main eine Personal- sowie eine Betriebstankstelle.
Durch eine Konzern-Betriebsvereinbarung ist Beschäftigten des Fraport-Konzerns ein vergünstigtes Tanken an der Personaltankstelle möglich.
Die Betriebstankstelle befindet sich im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs (Flugbetriebsfläche) und steht primär für Fraport-Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Beide Tankstellen werden zudem von am Flughafen ansässigen Drittfirmen genutzt und sind darüber hinaus nicht öffentlich zugänglich.
Es besteht ein „Mobiler Tankdienst“, der ebenfalls von Fraport betrieben wird.
An verschiedenen Stellen auf bzw. nahe dem Flughafengelände befinden sich zudem Heizöltanks.
Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages beabsichtigt Fraport die Belieferung der Tankstellen mit Kraftstoffen und Kerosin sowie der Tanks mit Heizöl dem Auftragnehmer zu übertragen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fraport betreibt derzeit auf dem Flughafen Frankfurt Main eine Personal- sowie eine Betriebstankstelle.
Durch eine Konzern-Betriebsvereinbarung ist Beschäftigten des Fraport-Konzerns ein vergünstigtes Tanken an der Personaltankstelle möglich.
Die Betriebstankstelle befindet sich im sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs (Flugbetriebsfläche) und steht primär für Fraport-Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Beide Tankstellen werden zudem von am Flughafen ansässigen Drittfirmen genutzt und sind darüber hinaus nicht öffentlich zugänglich.
Es besteht ein „Mobiler Tankdienst“, der ebenfalls von Fraport betrieben wird.
An verschiedenen Stellen auf bzw. nahe dem Flughafengelände befinden sich zudem Heizöltanks.
Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages beabsichtigt Fraport die Belieferung der Tankstellen mit Kraftstoffen und Kerosin sowie der Tanks mit Heizöl dem Auftragnehmer zu übertragen.
Bezeichnung des Loses: Diesel, Benzin, Heizöl
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses „Diesel, Benzin, Heizöl“ ist die Belieferung der Betriebs- und der Personaltankstelle sowie der verschiedenen Heizöltanks mit den bezeichneten Kraft- bzw. Brennstoffen sowie mit AdBlue.
Folgende Mengen wurden in der Vergangenheit verbraucht:
Diesel ca. 18-19 Mio. Liter p.a.
Super E5 ca. 5 Mio. Liter p.a.
Super E10 ca. 0,8-1,0 Mio. Liter p.a.
Super Plus ca. 0,2 Mio. Liter p.a.
Heizöl ca. 2,5-3,2 Mio. Liter p.a.
AdBlue ca. 10 000 Liter p.a
Die Mengenangaben stellen eine Schätzung auf Basis der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mengen nur der internen Planung dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung für die Fraport AG ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Insbesondere kann die Fraport AG keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Verbrauchs im Privatverkauf an Mitarbeiter des Fraport-Konzerns und durch Drittfirmen oder über Verbrauchsschwankungen aufgrund der klimatischen Verhältnisse geben.
Die Mengenangaben stellen eine Schätzung auf Basis der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mengen nur der internen Planung dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung für die Fraport AG ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Insbesondere kann die Fraport AG keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Verbrauchs im Privatverkauf an Mitarbeiter des Fraport-Konzerns und durch Drittfirmen oder über Verbrauchsschwankungen aufgrund der klimatischen Verhältnisse geben.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch die Fraport AG um 12 Monate verlängert werden. Die Wahrnehmung der Verlängerungsoption erfolgt spätestens 3 Monate vor Vertragsende.
Bezeichnung des Loses: Kerosin
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses „Kerosin“ ist die Belieferung der Betriebstankstelle mit Kerosin JET A-1.
Kerosin JET A-1 ca. 120-130 m
Die Mengenangaben stellen eine Schätzung auf Basis der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mengen nur der internen Planung dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung für die Fraport AG ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können.
Die Mengenangaben stellen eine Schätzung auf Basis der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mengen nur der internen Planung dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung für die Fraport AG ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Flughafen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Teilnahmeantrag/Vordruck Eignungsnachweise“, – „Verpflichtungserklärung“ andere Unternehmen“ (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“ und - „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B", unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
— „Teilnahmeantrag/Vordruck Eignungsnachweise“, – „Verpflichtungserklärung“ andere Unternehmen“ (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“ und - „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B", unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes "Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt "Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung" verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes "Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt "Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung" verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes "Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 156-359111 (2018-08-13)