Die Leistung wird in einem Los ausgeschrieben:
— Regelmäßige Abfuhr des Klärschlamms,
— Transport des Klärschlamms zu einer vom Auftragnehmer vorgesehnen thermischen Entsorgungsanlage und Entsorgung des Klärschlamms,
— Durchführung des notwendigen Begleitscheinverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 38/2018
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wird in einem Los ausgeschrieben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammtransport📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 086-193524
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2018/S 086-193524 (2018-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wurde in einem Los ausgeschrieben:”
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2018/S 152-349594 (2018-08-08)