Auftragsbekanntmachung (2018-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Straßen- und Flächenreinigungsarbeiten. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bönen
Postanschrift: Am Bahnhof 7
Postleitzahl: 59199
Postort: Bönen
Kontakt
Internetadresse: http://www.boenen.de🌏
E-Mail: robert.eisler@boenen.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56373594🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-02 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 147-336619
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2018/S 147-336619 (2018-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung waren Straßen- und Flächenreinigungsarbeiten. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2018/S 211-482996 (2018-10-31)