Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Europaweite Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte des Landratsamtes Ludwigsburg
2018/059-LK-oV”
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von...”
Kurze Beschreibung
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
1️⃣
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 30
71638 Ludwigsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Auf der Grünfläche zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und den Gebäuden Hindenburgstr. 20/2 und 20/3 in Ludwigsburg, auf dem Areal der Königsallee, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes wird ein 2-geschossiges Gebäude errichtet werden. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt des KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Die Betreuungsplatzvergabe wird einvernehmlich in Abstimmung mit dem Landratsamt durch den Träger festgelegt.
Die Verwaltung strebt an, dass das Mittagessen für die Kita-Kinder von dem Betreiber der Kantine des Landratsamts geliefert wird. Frühstück ist nicht Bestandteil der Verpflegung und soll nicht zentral bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pädagogisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bietergespräch, Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Leistungspunkte
Kostenkriterium (Name): Preis (Deckungslücke)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 Leistungspunkte
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Zusätzliche Informationen:
“Die Bieter präsentieren sich im Rahmen eines Bietergesprächs. Das Ergebnis des Bietergesprächs ist Bestandteil der Wertung.
Für das Bietergespräch ist...”
Zusätzliche Informationen
Die Bieter präsentieren sich im Rahmen eines Bietergesprächs. Das Ergebnis des Bietergesprächs ist Bestandteil der Wertung.
Für das Bietergespräch ist folgender Termin vorgesehen: 21.2.2019.
Die Bieter sind angehalten, sich den genannten Termin bereits vorzumerken, um eine Terminvereinbarung an dem genannten Tag sicherstellen zu können. Bei Nichtteilnahme kann das Angebot nicht gewertet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nachweis durch Vorlage der Bestätigung der anerkennenden Behörde,
— Eintragung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nachweis durch Vorlage der Bestätigung der anerkennenden Behörde,
— Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei) über die wirtschaftliche Situation und/oder das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist),
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
“— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen...”
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: 5,0 Mio. EUR; Sachschäden: 5,0 Mio. EUR; Vermögensschäden: 100 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
— Beschreibung des Qualitätsmanagements oder falls vorhanden Nachweis Zertifizierung nach DIN ISO 9001.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Nachweis von mindestens 1 erbrachte vergleichbare Leistung im Bereich Betrieb einer Kindertagesstätte aus den letzten 3 Jahren, möglichst in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Nachweis von mindestens 1 erbrachte vergleichbare Leistung im Bereich Betrieb einer Kindertagesstätte aus den letzten 3 Jahren, möglichst in Baden-Württemberg,
— mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich des Betriebes einer Kindertagesstätte,
— Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Stuttgart,
— die Vergütung des eingesetzten Personals richtet sich nach dem TVÖD/SuE.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: — Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Nachweis der anerkennenden Behörde als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII,
— Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Nachweis der anerkennenden Behörde als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII,
— Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Stuttgart und Bezahlung des eingesetzten Personals in Höhe des TVÖD/SuE,
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Ludwigsburg
FB 60 – Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin...”
Die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYUST
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 246-564749 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von...”
Kurze Beschreibung
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer dreigruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über drei Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer dreigruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über drei Jahren zu öffnen. Auf der Grünfläche zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und den Gebäuden Hindenburgstr. 20/2 und 20/3 in Ludwigsburg, auf dem Areal der Königsallee, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes wird ein zweigeschossiges Gebäude errichtet werden. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt des KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Die Betreuungsplatzvergabe wird einvernehmlich in Abstimmung mit dem Landratsamt durch den Träger festgelegt.
Die Verwaltung strebt an, dass das Mittagessen für die Kita-Kinder von dem Betreiber der Kantine des Landratsamts geliefert wird. Frühstück ist nicht Bestandteil der Verpflegung und soll nicht zentral bereitgestellt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-564749
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018/059-LK-oV
Titel: Trägerschaft für die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Stuttgart
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73734
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser...”
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYWWM
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerbegelten r die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 115-283153 (2019-06-13)