Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS). Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Referenznummer: 2018/059-LK-oV
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Bieter präsentieren sich im Rahmen eines Bietergesprächs. Das Ergebnis des Bietergesprächs ist Bestandteil der Wertung.
Für das Bietergespräch ist folgender Termin vorgesehen: 21.2.2019.
Die Bieter sind angehalten, sich den genannten Termin bereits vorzumerken, um eine Terminvereinbarung an dem genannten Tag sicherstellen zu können. Bei Nichtteilnahme kann das Angebot nicht gewertet werden.
Die Bieter präsentieren sich im Rahmen eines Bietergesprächs. Das Ergebnis des Bietergesprächs ist Bestandteil der Wertung.
Für das Bietergespräch ist folgender Termin vorgesehen: 21.2.2019.
Die Bieter sind angehalten, sich den genannten Termin bereits vorzumerken, um eine Terminvereinbarung an dem genannten Tag sicherstellen zu können. Bei Nichtteilnahme kann das Angebot nicht gewertet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer 3-gruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über 3 Jahren zu öffnen.…
… Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
… Auf der Grünfläche zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und den Gebäuden Hindenburgstr. 20/2 und 20/3 in Ludwigsburg, auf dem Areal der Königsallee, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes wird ein 2-geschossiges Gebäude errichtet werden. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt des KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt des KVJS. Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen und wird erteilt, wenn der Träger die hierfür erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt. Der Träger muss diese Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Die Betriebserlaubnis wird in Form eines Bescheides (Verwaltungsakt) erteilt, in welchem unter anderem die Art der Angebotsform, die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, das notwendige Personal sowie die sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt und beschrieben werden. Eine ausführliche Beschreibung für die Voraussetzungen findet man im KVJS-Jugendhilfeservice: „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.
Die Betreuungsplatzvergabe wird einvernehmlich in Abstimmung mit dem Landratsamt durch den Träger festgelegt.
Die Verwaltung strebt an, dass das Mittagessen für die Kita-Kinder von dem Betreiber der Kantine des Landratsamts geliefert wird. Frühstück ist nicht Bestandteil der Verpflegung und soll nicht zentral bereitgestellt werden.
Dauer: 120 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter präsentieren sich im Rahmen eines Bietergesprächs. Das Ergebnis des Bietergesprächs ist Bestandteil der Wertung.
Für das Bietergespräch ist folgender Termin vorgesehen: 21.2.2019.
Die Bieter sind angehalten, sich den genannten Termin bereits vorzumerken, um eine Terminvereinbarung an dem genannten Tag sicherstellen zu können. Bei Nichtteilnahme kann das Angebot nicht gewertet werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 30
71638 Ludwigsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nachweis durch Vorlage der Bestätigung der anerkennenden Behörde,
— Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Bonitätsnachweis (z. B. Bankauskunft oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftsdatei) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist),
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Mindeststandards:
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: 5,0 Mio. EUR; Sachschäden: 5,0 Mio. EUR; Vermögensschäden: 100 000 EUR.
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: 5,0 Mio. EUR; Sachschäden: 5,0 Mio. EUR; Vermögensschäden: 100 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
— Beschreibung des Qualitätsmanagements oder falls vorhanden Nachweis Zertifizierung nach DIN ISO 9001.
Mindeststandards:
— Nachweis von mindestens 1 erbrachte vergleichbare Leistung im Bereich Betrieb einer Kindertagesstätte aus den letzten 3 Jahren, möglichst in Baden-Württemberg,
— mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich des Betriebes einer Kindertagesstätte,
— Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Stuttgart,
— die Vergütung des eingesetzten Personals richtet sich nach dem TVÖD/SuE.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: — Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Nachweis der anerkennenden Behörde als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII,
— Beachtung des Fachkräfteschlüssels des KVJS Stuttgart und Bezahlung des eingesetzten Personals in Höhe des TVÖD/SuE,
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
— die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Ludwigsburg
FB 60 – Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Die Beauftragung erfolgt per Trägervertrag. Dieser ist im Entwurf Bestandteil der Vergabeunterlagen und kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Trägerin unterzeichnet die vom Landratsamt Ludwigsburg im Wortlaut vorgegebene und als Anhang beigefügte Scientology-Erklärung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYUST
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 246-564749 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer dreigruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über drei Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Die Kindertagesstätte des Landratsamts Ludwigsburg soll insbesondere Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes und Kinder von Landesbediensteten, die beim Landratsamt tätig sind, ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung stehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Stuttgart (KVJS).
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer dreigruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über drei Jahren zu öffnen. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kindertagesstätte in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsgemäßen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Die betriebliche Kindertagesbetreuung basiert auf einer dreigruppigen Einrichtung. Diese wird Platz für 35-40 Kinder bieten. Optional soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf eine weitere halbe Gruppe für 10 Kinder über drei Jahren zu öffnen.…
… Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
… Auf der Grünfläche zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und den Gebäuden Hindenburgstr. 20/2 und 20/3 in Ludwigsburg, auf dem Areal der Königsallee, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes wird ein zweigeschossiges Gebäude errichtet werden. Die Außenanlage des Areals bietet attraktive Möglichkeiten für Spielflächen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Stuttgart
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73734
Land: Deutschland 🇩🇪 Esslingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYWWM
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerbegelten r die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: