Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
a) Vorlage von mindestens 2 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Evaluation von EU-Strukturfondsprogrammen), die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— Bezeichnung und Gebiet des evaluierten Programms,
— inhaltliche Darstellung der Evaluation sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung (einschließlich der verwendeten Evaluationsverfahren und -methoden),
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Leistung.
b) Vorlage von mindestens jeweils einer Referenz für die Durchführung einer Evaluation eines Strukturfondsprogramms in der Tschechischen Republik und in Deutschland, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— Name und Gebiet des evaluierten Programms,
— inhaltliche Darstellung der Evaluation sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung (einschließlich der verwendeten Evaluationsverfahren und -methoden),
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Leistung.
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Hinweis: Falls eine Referenz sowohl Kriterium a) als auch b) erfüllt, kann diese für beide Eignungskriterien herangezogen werden. Bei Kriterium b) ist es ausreichend nur eine Referenz zu nennen, wenn die referenzierte Evaluation ein Programm bewertet hat, dessen Programmraum sowohl Teile der Tschechischen Republik als auch Teile Deutschlands umfasst hat.
Bitte stets kenntlich machen welche Referenz für welches Eignungskriterium herangezogen werden soll.
Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.