Evaluation eines Förderprogramms aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Bei dem zu evaluierenden Programm handelt es sich um ein Programm aus dem Ziel der „Europäischen und Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik. Es sollen die Wirksamkeit, die Effizienz sowie die Auswirkungen des Programms evaluiert werden. Hierbei geht es zum einen um die Bewertung der Projekte, inwiefern sie zu den Programmzielen beitragen und zum anderen geht es um die Bewertung der Verfahren und Prozesse des Programms und inwiefern diese effizient und benutzerfreundlich gestaltet sind. Da es sich um ein grenzübergreifendes Programm handelt ist Expertise in den Bereichen der Rechtssysteme, Wirtschaft und Kultur für beide Länder des Programmgebiets zwingend erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Referenznummer: 2018JDI000002
Kurze Beschreibung:
Evaluation eines Förderprogramms aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Bei dem zu evaluierenden Programm handelt es sich um ein Programm aus dem Ziel der „Europäischen und Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik. Es sollen die Wirksamkeit, die Effizienz sowie die Auswirkungen des Programms evaluiert werden. Hierbei geht es zum einen um die Bewertung der Projekte, inwiefern sie zu den Programmzielen beitragen und zum anderen geht es um die Bewertung der Verfahren und Prozesse des Programms und inwiefern diese effizient und benutzerfreundlich gestaltet sind. Da es sich um ein grenzübergreifendes Programm handelt ist Expertise in den Bereichen der Rechtssysteme, Wirtschaft und Kultur für beide Länder des Programmgebiets zwingend erforderlich.
Evaluation eines Förderprogramms aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Bei dem zu evaluierenden Programm handelt es sich um ein Programm aus dem Ziel der „Europäischen und Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik. Es sollen die Wirksamkeit, die Effizienz sowie die Auswirkungen des Programms evaluiert werden. Hierbei geht es zum einen um die Bewertung der Projekte, inwiefern sie zu den Programmzielen beitragen und zum anderen geht es um die Bewertung der Verfahren und Prozesse des Programms und inwiefern diese effizient und benutzerfreundlich gestaltet sind. Da es sich um ein grenzübergreifendes Programm handelt ist Expertise in den Bereichen der Rechtssysteme, Wirtschaft und Kultur für beide Länder des Programmgebiets zwingend erforderlich.
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom
Jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
D) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 16.10.2018, 12.00 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom
Jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
D) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 16.10.2018, 12.00 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Evaluation eines Förderprogramms aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Bei dem zu evaluierenden Programm handelt es sich um ein Programm aus dem Ziel der „Europäischen und Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik.
Evaluation eines Förderprogramms aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Bei dem zu evaluierenden Programm handelt es sich um ein Programm aus dem Ziel der „Europäischen und Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die komplette Durchführung der Programmbewertung laut bzw. in Einklang mit dem Evaluationsplan. Die hier ausgeschriebene Evaluation soll 2 Bereiche umfassen:
1) Die Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und der Auswirkungen („Impact-Evaluation“);
2) Die Bewertung der administrativen Prozesse („Implementation Evaluation“)
Im Rahmen der Impact Evaluation sollen Informationen über die Zielerreichung der Projekte und des Programms als Ganzes erzielt werden. Es geht darum herauszufinden inwiefern die Projekte eine Wirkung entfalten und wie sie das tun.
Die Implementation Evaluation hat zum Ziel die Managementprozesse und -strukturen des Programms zu untersuchen.
Die Ergebnisse dieser Evaluationen sollen eine Optimierung des Programms während oder nach der Programmlaufzeit für zukünftige Programmperioden ermöglichen. Darüber hinaus stellen solche Evaluationen ein Kernmittel zur Verdeutlichung des Effekts und des Nutzens der eingesetzten Mittel dar und können für mehr Transparenz bei den Fördergebern und der breiten Öffentlichkeit sorgen.
Die Ergebnisse dieser Evaluationen sollen eine Optimierung des Programms während oder nach der Programmlaufzeit für zukünftige Programmperioden ermöglichen. Darüber hinaus stellen solche Evaluationen ein Kernmittel zur Verdeutlichung des Effekts und des Nutzens der eingesetzten Mittel dar und können für mehr Transparenz bei den Fördergebern und der breiten Öffentlichkeit sorgen.
Zielsetzung der durchzuführenden Evaluation ist die Bewertung des Programms und das Aufzeigen von Potentialen für eine zukünftige Optimierung.
Die Ergebnisse der Evaluation werden als Grundlageninformation auch in die Programmerstellung für die Förderperiode 2020+ einfließen. Somit finden möglicherweise vorhandene Verbesserungspotentiale in der weiteren bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit Berücksichtigung und tragen damit zu einer weiteren Verbesserung der Qualität des Programms bei. Ebenso werden mithilfe der Ergebnisse der Evaluationen konkrete Empfehlungen für die derzeitige und zukünftige (strategisch/inhaltliche sowie praktische) Programmgestaltung gegeben werden können.
Die Ergebnisse der Evaluation werden als Grundlageninformation auch in die Programmerstellung für die Förderperiode 2020+ einfließen. Somit finden möglicherweise vorhandene Verbesserungspotentiale in der weiteren bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit Berücksichtigung und tragen damit zu einer weiteren Verbesserung der Qualität des Programms bei. Ebenso werden mithilfe der Ergebnisse der Evaluationen konkrete Empfehlungen für die derzeitige und zukünftige (strategisch/inhaltliche sowie praktische) Programmgestaltung gegeben werden können.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische RepublikZiel ETZ 2014-2020CCI-Nr. 2014TC16RRFCB009
Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik
Ziel ETZ 2014-2020
CCI-Nr. 2014TC16RRFCB009
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
a) Angaben über den Jahresumsatz des Bieters (in Euro) während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Evaluation von europäischen Strukturfondsprogrammen) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind:
Die Angaben zu den Jahresumsätzen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Vertragsbedingungen/Formulare“).
a) Vorlage von mindestens 2 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Evaluation von EU-Strukturfondsprogrammen), die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— Bezeichnung und Gebiet des evaluierten Programms,
— inhaltliche Darstellung der Evaluation sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung (einschließlich der verwendeten Evaluationsverfahren und -methoden),
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Leistung.
b) Vorlage von mindestens jeweils einer Referenz für die Durchführung einer Evaluation eines Strukturfondsprogramms in der Tschechischen Republik und in Deutschland, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
— Name und Gebiet des evaluierten Programms,
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Hinweis: Falls eine Referenz sowohl Kriterium a) als auch b) erfüllt, kann diese für beide Eignungskriterien herangezogen werden. Bei Kriterium b) ist es ausreichend nur eine Referenz zu nennen, wenn die referenzierte Evaluation ein Programm bewertet hat, dessen Programmraum sowohl Teile der Tschechischen Republik als auch Teile Deutschlands umfasst hat.
Hinweis: Falls eine Referenz sowohl Kriterium a) als auch b) erfüllt, kann diese für beide Eignungskriterien herangezogen werden. Bei Kriterium b) ist es ausreichend nur eine Referenz zu nennen, wenn die referenzierte Evaluation ein Programm bewertet hat, dessen Programmraum sowohl Teile der Tschechischen Republik als auch Teile Deutschlands umfasst hat.
Bitte stets kenntlich machen welche Referenz für welches Eignungskriterium herangezogen werden soll.
Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Mindestens 2 Referenzen für Eignungskriterien a) und b). Falls eine Referenz sowohl Kriterium a) als auch b) erfüllt, kann diese für beide Eignungskriterien herangezogen werden. Bei Kriterium b) ist es ausreichend nur eine Referenz zu nennen, wenn die referenzierte Evaluation ein Programm bewertet hat, dessen Programmraum sowohl Teile der Tschechischen Republik als auch Teile Deutschlands umfasst hat.
Mindestens 2 Referenzen für Eignungskriterien a) und b). Falls eine Referenz sowohl Kriterium a) als auch b) erfüllt, kann diese für beide Eignungskriterien herangezogen werden. Bei Kriterium b) ist es ausreichend nur eine Referenz zu nennen, wenn die referenzierte Evaluation ein Programm bewertet hat, dessen Programmraum sowohl Teile der Tschechischen Republik als auch Teile Deutschlands umfasst hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom
Jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
D) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 16.10.2018, 12.00 Uhr über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 176-399048 (2018-09-10)
Ergänzende Angaben (2018-09-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben