Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wurde eine Studie zur Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrations- undAktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 bis 2020 des ESF-Thüringen.
Die Ausschreibung umfasste folgende Parameter:
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Hierbei soll theoriebasiert zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrischstatistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maßemessbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten mit folgenden Bearbeitungszeiträumen vorgesehen:
Beginn der Evaluierung 30.11.2018
Vorlage Sachstandsbericht 3.6.2019
Vorlage Zwischenbericht 2.12.2019
Vorlage Entwurf Endbericht 3.8.2020
Einreichung des Endberichtes bis zum 30.11.2020
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der geforderten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben. Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs-und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgesehen sind.
In der Evaluierung sollen u. a. folgende Fragen und Aspekte untersucht werden:
— in welchem Maße leisten die Maßnahmen der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie einen Beitrag zu den Kernzielen der Strategie EU 2020, insbesondere zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen?
— welche Zielgruppen werden mit den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie erreicht?In welchem Maße gelingt es, neben den Teilnehmenden auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuaktivieren und insbesondere Kinder in die Projektumsetzung einzubinden? Welche Charakteristika weisen die Teilnehmenden an den unterschiedlichen Maßnahmen auf?
— wie unterscheidet sich die Integrationsbegleitung der Aktivierungsrichtlinie von der Integrationsrichtlinie?Entfaltet sie den jeweiligen richtlinienspezifisch intendierten Effekt?
— welchen konkreten Beitrag leisten die Maßnahmen der Aktivierungs- und Integrationsrichtlinie in Bezug auf die Querschnitts ziele,
— welches Niveau von gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Stabilität und von Beschäftigungsfähigkeit liegt vor Eintritt in die Maßnahmen vor und wie verändert es sich bis zum Austritt aus der Fördermaßnahme? Wie wirkt sich die Maßnahmeteilnahme auf die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden aus? Was wäre ohne Maßnahmeteilnahme in Bezug auf die Beschäftigungssituation geschehen? In welchem Maße kommt es zu einer Reduzierung von Armut und Armutsrisiken?
— wie wirken sich die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen auf die Stabilität der angetretenen Beschäftigungsverhältnisse aus? Inwieweit kommt es zu bedarfsdeckenden und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen? Inwieweit wird Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise überwunden?
— welche Konzepte sind besonders erfolgreich hinsichtlich der Ziele der Richtlinie und der Konzeptauswahlverfahren?
— welche Wechselwirkungen und Synergien bzw. Förderkonkurrenzen bestehen zwischen den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie, aber auch zwischen diesen und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes-ESF?
— wie lassen sich Planung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie verbessern? Welche Hemmnisse müssen abgebaut, welche fördernden Faktoren verstärkt werden?
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.