Evaluierung der Integrationsrichtlinie und der Aktivierungsrichtlinie im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2014 bis 2020
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrationsrichtlinie und der Aktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 – 2020 des ESF-Thüringen erfolgen. Die Bewertung soll sowohl quantitative als auch qualitative Methoden umfassen. Theoriebasiert soll zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Erwartet wird u.a. eine sekundäranalytische Auswertung von Monitoringdaten, Panelbefragungen von Teilnehmenden, eine kontrafaktische Wirkungsanalyse für die Integrationsrichtlinie und regionale Fallstudien. Laufzeit der Studie: 24 Monaten Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Kurze Beschreibung:
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrationsrichtlinie und der Aktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 – 2020 des ESF-Thüringen erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl quantitative als auch qualitative Methoden umfassen. Theoriebasiert soll zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Erwartet wird u.a. eine sekundäranalytische Auswertung von Monitoringdaten, Panelbefragungen von Teilnehmenden, eine kontrafaktische Wirkungsanalyse für die Integrationsrichtlinie und regionale Fallstudien.
Laufzeit der Studie: 24 Monaten
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrationsrichtlinie und der Aktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 – 2020 des ESF-Thüringen erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl quantitative als auch qualitative Methoden umfassen. Theoriebasiert soll zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Erwartet wird u.a. eine sekundäranalytische Auswertung von Monitoringdaten, Panelbefragungen von Teilnehmenden, eine kontrafaktische Wirkungsanalyse für die Integrationsrichtlinie und regionale Fallstudien.
Laufzeit der Studie: 24 Monaten
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-09 📅
Datum des Beginns: 2018-11-30 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 152-349194
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrationsrichtlinie und der Aktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 – 2020 des ESF-Thüringen erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl quantitative als auch qualitative Methoden umfassen. Theoriebasiert soll zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Erwartet wird u.a. eine sekundäranalytische Auswertung von Monitoringdaten, Panelbefragungen von Teilnehmenden, eine kontrafaktische Wirkungsanalyse für die Integrationsrichtlinie und regionale Fallstudien.
Die Bewertung soll sowohl quantitative als auch qualitative Methoden umfassen. Theoriebasiert soll zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind. Erwartet wird u.a. eine sekundäranalytische Auswertung von Monitoringdaten, Panelbefragungen von Teilnehmenden, eine kontrafaktische Wirkungsanalyse für die Integrationsrichtlinie und regionale Fallstudien.
Laufzeit der Studie: 24 Monaten
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der ausgeschriebenen Studie soll eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 bis 2020 des ESF-Thüringen erfolgen.
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Hierbei soll theoriebasiert zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind.
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Hierbei soll theoriebasiert zum einen überprüft werden, ob das zugrundeliegende Wirkungsmodell in der praktischen Umsetzung tatsächlich bestätigt werden kann. Darüber hinaus soll für die Integrationsbegleitung und die berufliche Qualifizierung im Rahmen ökonometrisch-statistischer Verfahren überprüft werden, in welchem Maße messbare Effekte der Förderung ursächlich auf diese zurückzuführen sind.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten mit folgenden Bearbeitungszeiträumen vorgesehen:
Beginn der Evaluierung 30.11.2018
Vorlage Sachstandsbericht 3.6.2019
Vorlage Zwischenbericht 2.12.2019
Vorlage Entwurf Endbericht 3.8.2020
Einreichung des Endberichtes bis zum 30.11.2020
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der geforderten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben. Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgesehen sind.
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der geforderten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben. Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgesehen sind.
In der Evaluierung sollen u. a. folgende Fragen und Aspekte untersucht werden:
— In welchem Maße leisten die Maßnahmen der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie einen Beitrag zu den Kernzielen der Strategie EU 2020, insbesondere zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen,
— Welche Zielgruppen werden mit den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie erreicht? In welchem Maße gelingt es, neben den Teilnehmenden auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu aktivieren und insbesondere Kinder in die Projektumsetzung einzubinden? Welche Charakteristika weisen die Teilnehmenden an den unterschiedlichen Maßnahmen auf,
— Welche Zielgruppen werden mit den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie erreicht? In welchem Maße gelingt es, neben den Teilnehmenden auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu aktivieren und insbesondere Kinder in die Projektumsetzung einzubinden? Welche Charakteristika weisen die Teilnehmenden an den unterschiedlichen Maßnahmen auf,
— Wie unterscheidet sich die Integrationsbegleitung der Aktivierungsrichtlinie von der der Integrationsrichtlinie? Entfaltet sie den jeweiligen richtlinienspezifisch intendierten Effekt,
— Welchen konkreten Beitrag leisten die Maßnahmen der Aktivierungs- und Integrationsrichtlinie in Bezug auf die Querschnittsziele,
— Welches Niveau von gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Stabilität und von Beschäftigungsfähigkeit liegt vor Eintritt in die Maßnahmen vor und wie verändert es sich bis zum Austritt aus der Fördermaßnahme? Wie wirkt sich die Maßnahmeteilnahme auf die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden aus? Was wäre ohne Maßnahmeteilnahme in Bezug auf die Beschäftigungssituation geschehen? In welchem Maße kommt es zu einer Reduzierung von Armut und Armutsrisiken,
— Welches Niveau von gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Stabilität und von Beschäftigungsfähigkeit liegt vor Eintritt in die Maßnahmen vor und wie verändert es sich bis zum Austritt aus der Fördermaßnahme? Wie wirkt sich die Maßnahmeteilnahme auf die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden aus? Was wäre ohne Maßnahmeteilnahme in Bezug auf die Beschäftigungssituation geschehen? In welchem Maße kommt es zu einer Reduzierung von Armut und Armutsrisiken,
— Wie wirken sich die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen auf die Stabilität der angetretenen Beschäftigungsverhältnisse aus? Inwieweit kommt es zu bedarfsdeckenden und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen? Inwieweit wird Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise überwunden,
— Wie wirken sich die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen auf die Stabilität der angetretenen Beschäftigungsverhältnisse aus? Inwieweit kommt es zu bedarfsdeckenden und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen? Inwieweit wird Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise überwunden,
— Welche Konzepte sind besonders erfolgreich hinsichtlich der Ziele der Richtlinie und der Konzeptauswahlverfahren,
— Welche Wechselwirkungen und Synergien bzw. Förderkonkurrenzen bestehen zwischen den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie, aber auch zwischen diesen und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes-ESF,
— Wie lassen sich Planung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie verbessern? Welche Hemmnisse müssen abgebaut, welche fördernden Faktoren verstärkt werden?
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ESF Thüringen - OP 2014 bis 2020 (CCI-NR. 2014 DE 05 SFOP 014)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende allgemeine Informationen sind vom Bieter vorzulegen:
a) Name des Instituts/Unternehmens;
b) Adresse des Instituts/Unternehmens;
c) Rechtsform;
d) Gründungsjahr;
e) Name des rechtlich Verantwortlichen;
f) Ansprechpartner für die Ausschreibung;
g) Telefon;
h) Fax;
i) E-Mail-Adresse;
j) Internetadresse;
k) Arbeitssprache.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung zu jahresbezogenen Angaben über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu jahresbezogenen Angaben über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit der Bieter noch keine 3 Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Darüber hinaus können die Vergabeunterlagen auf Anfrage bei der Kontaktstelle abgefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss folgendes vorlegen:
— Liste von Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus denen hervorgeht:
—— Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Evaluierung,
—— Fähigkeiten und Erfahrungen bei der Bewertung der EU-Strukturfondsförderung - insbesondere des ESF (soweit vorhanden) sowie von komplexen Interventionen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
—— Erfahrungen mit quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen Sozialforschung inkl. der Erfahrungen mit Datenerhebung, -verarbeitung, -auswertung und –interpretation
In dieser Liste sind anzugeben:
—— Auftraggeber,
—— Auftragsgegenstand,
—— Auftragswert (brutto),
—— Leistungszeitraum,
—— Ansprechpartner beim Auftraggeber.
— Erklärungen zur Mitarbeiterzahl
Erklärung zur
—— durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
—— Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung beschäftigten Personen, die…
… im projektrelevanten Umfeld tätig sind,
… für das Projekt vorgesehen sind.
— Darstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen
Darstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der für die Evaluierung vorgesehenen Projektleitung
Mindestens eine Person der Projektleitung muss über einen wirtschafts- oder sozial-wissenschaftlichen Hochschulabschluss und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von sozial- und/ oder arbeitsmarktpolitischen Programmen besitzen.
Mindestens eine Person der Projektleitung muss über einen wirtschafts- oder sozial-wissenschaftlichen Hochschulabschluss und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von sozial- und/ oder arbeitsmarktpolitischen Programmen besitzen.
— Darstellung der technischen Ausstattung und Softwareausstattung.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Darüber hinaus können die Vergabeunterlagen auf Anfrage bei der Kontaktstelle abgefordert werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 152-349194 (2018-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Fehleinreichung, die aufgrund einer technischen Überschneidung zwischen der Bundesvergabeplattform und TED entstanden ist.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Es handelt sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Fehleinreichung, die aufgrund einer technischen Überschneidung zwischen der Bundesvergabeplattform und TED entstanden ist.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Vergütung entsprechend einzelner Bearbeitungsschritte in Tranchen auszuzahlen. Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
Da sich die Ausführungsfrist über einen längeren Zeitraum erstreckt, steht die Finanzierung der späteren Tranchen unter Haushaltsvorbehalt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Evaluierung sollen u.a. folgende Fragen und Aspekte untersucht werden:
— In welchem Maße leisten die Maßnahmen der Integrations- und Aktivierungsrichtlinie einen Beitrag zu den Kernzielen der Strategie EU 2020, insbesondere zum Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen?
— Welche Zielgruppen werden mit den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie erreicht? In welchem Maße gelingt es, neben den Teilnehmenden auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu aktivieren und insbesondere Kinder in die Projektumsetzung einzubinden? Welche Charakteristika weisen die Teilnehmenden an den unterschiedlichen Maßnahmen auf?
— Welche Zielgruppen werden mit den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie erreicht? In welchem Maße gelingt es, neben den Teilnehmenden auch weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu aktivieren und insbesondere Kinder in die Projektumsetzung einzubinden? Welche Charakteristika weisen die Teilnehmenden an den unterschiedlichen Maßnahmen auf?
— Wie unterscheidet sich die Integrationsbegleitung der Aktivierungsrichtlinie von der der Integrationsrichtlinie? Entfaltet sie den jeweiligen richtlinienspezifisch intendierten Effekt?
— Welchen konkreten Beitrag leisten die Maßnahmen der Aktivierungs- und Integrationsrichtlinie in Bezug auf die Querschnitts ziele?
— Welches Niveau von gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Stabilität und von Beschäftigungsfähigkeit liegt vor Eintritt in die Maßnahmen vor und wie verändert es sich bis zum Austritt aus der Fördermaßnahme? Wie wirkt sich die Maßnahmeteilnahme auf die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden aus? Was wäre ohne Maßnahmeteilnahme in Bezug auf die Beschäftigungssituation geschehen? In welchem Maße kommt es zu einer Reduzierung von Armut und Armutsrisiken?
— Welches Niveau von gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Stabilität und von Beschäftigungsfähigkeit liegt vor Eintritt in die Maßnahmen vor und wie verändert es sich bis zum Austritt aus der Fördermaßnahme? Wie wirkt sich die Maßnahmeteilnahme auf die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden aus? Was wäre ohne Maßnahmeteilnahme in Bezug auf die Beschäftigungssituation geschehen? In welchem Maße kommt es zu einer Reduzierung von Armut und Armutsrisiken?
— Wie wirken sich die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen auf die Stabilität der angetretenen Beschäftigungsverhältnisse aus? Inwieweit kommt es zu bedarfsdeckenden und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen? Inwieweit wird Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise überwunden?
— Wie wirken sich die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen auf die Stabilität der angetretenen Beschäftigungsverhältnisse aus? Inwieweit kommt es zu bedarfsdeckenden und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen? Inwieweit wird Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise überwunden?
— Welche Konzepte sind besonders erfolgreich hinsichtlich der Ziele der Richtlinie und der Konzeptauswahlverfahren?
— Welche Wechselwirkungen und Synergien bzw. Förderkonkurrenzen bestehen zwischen den Maßnahmen der Integrations- und der Aktivierungsrichtlinie, aber auch zwischen diesen und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes-ESF?
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Referat 34/ Verwaltungsbehörde ESF
Referenz Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Fehleinreichung, die aufgrund einer technischen Überschneidung zwischen der Bundesvergabeplattform und TED entstanden ist.