Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wurde eine Studie zur Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit der Weiterbildungsrichtlinie in der Förderperiode 2014 bis 2020.
Die Ausschreibung umfasste folgende Parameter:
Die Bewertung soll sowohl auf Basis quantitativer als auch qualitativer Methoden durchgeführt werden. Sie soll sowohl theoriebasierte als auch kontrafaktische Wirkungsanalysen umfassen. Ausgangspunktsollen sekundäranalytische Auswertungen vorhandener Daten aus dem Förderverfahren bzw. dem ESF-Monitoring bilden. Um Funktionsmechanismen, fördernde und hemmende Faktoren der Förderung sowie insbesondere (kausale) Wirkungen analysieren zu können, sind darüber hinaus ergänzende Erhebungen des Evaluationsteams notwendig.
Für die Evaluierung ist eine Laufzeit von 24 Monaten mit folgenden Bearbeitungszeiträumen vorgesehen:
Beginn der Evaluierung 1.12.2018
Vorlage Sachstandsbericht 3.6.2019
Vorlage Zwischenbericht 2.12.2019
Vorlage Entwurf Endbericht 3.8.2020
Einreichung des Endberichtes bis zum 30.11.2020
Sollten sich im Verlauf Anpassungen an den Zeitplan ergeben, so sind diese zu beachten.
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der geforderten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben.
Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte herausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungsarbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen.
Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der für die Vor- und Hauptstudie darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgesehen sind.
Schwerpunktmäßig sollen in der Evaluierung folgende Fragen und Aspekte untersucht werden:
— welchen Beitrag leistet die Förderung zur EU 2020-Strategie und zur Bewältigung des Fachkräftemangels,
— welche Unternehmen und Beschäftigte werden mit den Fördermöglichkeiten der Weiterbildungsrichtlinie erreicht? Wie unterscheiden sich Unternehmen und Beschäftigte je nach Zugang zur Förderung im Wege der Unternehmens- bzw. Individualförderung (Bildungsscheck),
— wie unterscheiden sich Ergebnisse und Wirkungen der Weiterbildungsförderung auf individueller und Unternehmensebene? Inwieweit kann durch die Weiterbildung die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzsicherheit, beruflicher Aufstieg, Gehalt etc. positiv beeinflusst werden? Welche Wirkungen haben die Förderangebote auf betriebliche Entwicklungen und insbesondere auf die Beschäftigungssituation,
— welche Beschäftigungsentwicklung hätten die Teilnehmenden genommen, wenn sie nicht an ESF-geförderter Weiterbildung teilgenommen hätten,
— wie wird im Rahmen der Projekte eine hohe Qualität in Projektplanung und -umsetzung, aber auch in der Programmsteuerung gewährleistet,
— welche Wechselwirkungen und Synergien bzw. Förderkonkurrenzen bestehen zwischen der individuellen und betrieblichen Weiterbildungsförderung einerseits und anderen Förderangeboten des Bundes, z. B. im Rahmender ESF-geförderten Bildungsprämie,
— welche Effekte hatte die Umstellung der Förderung auf Pauschalen auf die Weiterbildungsförderung? In welchem Maße spielen Mitnahmeeffekte bei der Weiterbildungsförderung eine Rolle,
— wie ist der Aufwand für Antragstellung, -prüfung und -bewilligung aus Sicht von Unternehmen, Trägern und Teilnehmenden einzuschätzen? Welche Möglichkeiten bestehen, das Verfahren insgesamt zu vereinfachen,
— wie lassen sich Planung, Steuerung und Umsetzung der Weiterbildungsförderung optimieren? Welche Hemmnisse müssen abgebaut, welche fördernden Faktoren verstärkt werden?
Die Auswahl der Evaluierungsfragen ist dabei nicht erschöpfend.
Alle weiteren Informationen und Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen