Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Postanschrift: Herzbergstraße 79
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mengelundpartner.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.keh-berlin.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Evangelisches Krankenhaus gemeinnützige GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
2018/04-01
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung: Wartungsvertrag für eine Cisco-LAN/WLAN/Voice-Installation
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“10365 Berlin
Evang. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Herzbergstraße 79
10365 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“EVB-IT Systemvertrag mit Schwerpunkt Systemservice eines Cisco-Campusnetzwerkes
Lieferung von Edge-Switchen, Transceiver, Verbindungkabel” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-210491
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartungsvertrag für eine Cisco-LAN/WLAN/Voice-Installation
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Verkabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfantrag stellen. Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des § 107 Abgs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
Werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
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Quelle: OJS 2018/S 136-310719 (2018-07-17)