Achtung:
— Ende der Bewerbungszeit: 23.3.2018
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise/Formalitäten wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Nach erfolgter Eignungsprüfung und Eignungsbestätigung seitens der BVG sind die Vergabeunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff.1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebotseinreichungsfrist: 7.5.2018 mit Bezug auf die Vergabenummer FEM-SE218/00186.
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist eine spätere Qualifizierung oder Teilnahme an den Preisverhandlungen während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Zuschlagskriterien:
Die fristgemäße Einreichung sämtlicher Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die weitere Wertung.
Die konkreten Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1) –III.1.3)genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
Bei Angebotsabgabe sind vom Bieter
— eine Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG für den Bieter sowie für seine Subunternehmer,
— eine Erklärung zur Förderung von Frauen gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin (FFV),
— das Formblatt Angaben über beabsichtigte Nachunternehmer,
— Konzept zur Beurteilung der in den Zuschlagskriterien genannten Punkte zwingend einzureichen.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die BVG behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien zu reduzieren. Nach Auswertung der Angebote werden max. die 5 gemäß Rangfolge bestplatzierten bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Diese finden voraussichtlich in der Zeit vom 22.5.2018 bis 25.5.2018 statt. Für die Präsentation der Feinkonzepte zu den mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben im Rahmen der Verhandlungen wird jedem präsentierenden Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 500,00 EUR netto nach Rechnungslegung gezahlt, sofern dieser nicht den Zuschlag erhält.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (siehe Bewertungs-/Zuschlagskriterien) ausgewertet.
Die BVG behält sich jedoch vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen.