Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Polizeipräsident in Berlin, SE IKT A 3
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SE IKT A 3
Telefon: +49 30-4664993351📞
E-Mail: seikta3@polizei.berlin.de📧
Fax: +49 30-4664993199 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.berlin.de/polizei/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Externe Unterstützung für die Erweiterungmaßnahmen des Berliner Digitalfunknetzes der BOS
EU-0118-01”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen, Bauüberwachungsleistungen und assoziierte Aufgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen an Neu- und Umbaustandorten”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 600 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen, Bauüberwachungstätigkeiten, und assozierte Aufgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen an Neu- und Umbaustandorten” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat die Option zur zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 6 Monate.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208935
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: EU-0118-01
Titel:
“Externe Unterstützung für die Erweiterungmaßnahmen des Berliner Digitalfunknetzes der BOS”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurgesellschaft Nordwest mbH
Postort: Fulda
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fulda🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: SXF-Plan GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 600 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 30-90137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 169-385216 (2018-08-30)