Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: 18.142.00
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-02 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 147-336586
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (ff. AN) übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten beim Deutschen Museum (Auftraggeber, ff. AG) entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), in der jeweils gültigen Fassung. Sie unterstützt/berät das Deutsche Museum bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (ff. AN) übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten beim Deutschen Museum (Auftraggeber, ff. AG) entsprechend den Anforderungen des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), in der jeweils gültigen Fassung. Sie unterstützt/berät das Deutsche Museum bei der Einhaltung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2) werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab. Das Deutsche Museum fordert eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin, den jeweiligen Ansprechpartner/-innen der Museumsleitung, der Stabstelle - Sicherheit, der Personalabteilung, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung und die Teilnahme und Organisation an den Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASiG.
Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2) werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab. Das Deutsche Museum fordert eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin, den jeweiligen Ansprechpartner/-innen der Museumsleitung, der Stabstelle - Sicherheit, der Personalabteilung, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung und die Teilnahme und Organisation an den Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASiG.
Der AN verpflichtet sich, seine sicherheitstechnischen Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterziehen und dem AG stets zugänglich zu machen.
Am Standort „Haupthaus“ arbeiten derzeit ca. 560, im Verkehrszentrum ca. 20 und der Flugwerft Schleißheim ca. 20 Mitarbeiter. Entsprechend wird auch das Gefälle der sicherheitstechnischen Betreuung ausfallen.
Die Mitarbeiter sind darüber hinaus wie folgt auf die unterschiedlichen Tätigkeits-/Funktionsbereiche aufgeteilt, mit unterschiedlichen Bedürfnissen den Arbeitsschutz betreffend:
Ausstellungen/ Sammlungen: ca. 110 Mitarbeiter (allgemeine Aufsicht und Vorführung von Maschinen auch vor Besuchern, Arbeiten in Dunkelbereichen)
Werkstätten: ca. 150 Mitarbeiter (Arbeit mit Maschinen und im Bauunterhalt, Arbeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten in Dunkelbereichen)
Büroarbeitsplätze: ca. 340 Mitarbeiter
Beschreibung der Verlängerungen: Option der Verlängerung um 2 Jahre und anschließend um 1 weiteres Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80358 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben gemäß Formblatt L 124 EU und Ergänzung DM zu L 124 EU
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
Der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80538
Quelle: OJS 2018/S 147-336586 (2018-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und 3 weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und 3 weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 37 366 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes unterwww.evergabe-online.de als auch postalisch unter Verwendung des Kennzettels möglich.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und 3 weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 600 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und 3 weiteren Depots für eingelagerte Exponate im Raum München erfolgen.
Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2) werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab. Das Deutsche Museum fordert eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin, den jeweiligen Ansprechpartner/-innen der Museumsleitung, der Stabstelle – Sicherheit, der Personalabteilung, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung und die Teilnahme und Organisation an den Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASiG.
Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2) werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab. Das Deutsche Museum fordert eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin, den jeweiligen Ansprechpartner/-innen der Museumsleitung, der Stabstelle – Sicherheit, der Personalabteilung, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung und die Teilnahme und Organisation an den Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASiG.
Ausstellungen/Sammlungen: ca. 110 Mitarbeiter (allgemeine Aufsicht und Vorführung von Maschinen auch vor Besuchern, Arbeiten in Dunkelbereichen)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Name: BorOla Consulting GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 37 366 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.